
Seit Jahren betätigt sich der Mittelstand nun im Geschäftsfeld Energiecontracting. Allmählich wirft der Markt die ersten Früchte ab. Dabei gibt es nicht nur süße, sondern auch eine große Anzahl saurer Früchte zu ernten.
Viele Energielieferanten meinten, sich die Beratungskosten sparen zu können und haben mit Hilfe von bekannten Vertragsmustern ihre eigenen Verträge "gebastelt". Leider kann ein Vertrag noch so gut sein, bringt aber dennoch das Projekt in Gefahr, wenn nur eine Klausel enthalten ist, die nicht juristisch oder formal richtig formuliert wurde. Es gibt die verschiedensten Probleme, die auftreten können. Das Hauptproblem ist in der Regel die Eigentumssicherung.
Da die finanzierenden Banken sich in diesem Geschäftsfeld nicht besonders gut auskennen, wird zwar finanziert, aber auf Basis der Bonität des Energielieferanten. Der Bank ist es also egal, ob das Projekt vertraglich gut abgesichert ist und ob die Kalkulation stimmt.
Der Verband für Wärmelieferung e. V. hat mehr als 12 Jahre Erfahrung im Bereich der Beratung von Energielieferanten, Gebäudeeigentümern und Mietern. Seit circa einem Jahr häufen sich die Anfragen nach Unterstützung bei Streitigkeiten zwischen Mietern, Vermietern und Energiecontractoren. Inzwischen wurden die ersten Prozesse geführt. Bisher kamen nur solche Verträge vor Gericht, die nicht mit Unterstützung des Verbandes für Wärmelieferung e. V. zustande kamen.
Selbstverständlich kann jeder seine eigenen Verträge machen, doch die jahrelange Erfahrung und die Gespräche mit mehr als 4 000 Seminarteilnehmern zeigen, dass selbst der beste Vertrag immer noch nachgebessert werden kann. Keine einzelne Firma, mag sie auch über noch so gute Juristen verfügen, kann diese Verträge in der Güte erarbeiten, wie sie der VfW vorliegen hat, weil einfach die Erfahrungen fehlen.
Mitglieder des Verbandes für Wärmelieferung e.V. haben die Möglichkeit, sich umfassend beraten zu lassen. Der Verband bietet für Energiecontractoren, aber auch für Gebäudeeigentümer, Mietergemeinschaften und Geldgeber die Möglichkeit, vertragsrelevante Unterlagen auf Plausibilität zu prüfen. Bei positivem Prüfungsverlauf kann die Weiterbetriebsgarantie des VfW beantragt werden. Sie sorgt dafür, dass selbst bei Ausfall des Energielieferanten der störungsfreie Betrieb der Energieerzeugungsstation gewährleistet ist.
Beratung kostet Geld! Bei den Beratungskosten sparen, ist Sparen am falschen Ende. Gute Verträge und geprüfte Kalkulation sichern zufriedene Kunden und neü Geschäfte auf viele Jahre! Im Verlauf eines 10 bis 15 jährigen Geschäftes, wie es die Energielieferung darstellt, kann gute Beratung sehr viel Geld bringen und großen Ärger ersparen. Je gründlicher die Vorbereitungen vor Abschluss eines Energielieferungsvertrages erfolgen, um so weniger Zwischenfälle gibt es während der Laufzeit.