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News vom 10.05.2022

Einfriedung: Alles, was Grundstücksbesitzer wissen müssen

Wer ein Grundstück besitzt, das in unmittelbarer Nähe Nachbarn hat, wird früher oder später mit dem Thema der Abgrenzung konfrontiert. Sei es, um die Grundstücksgrenze zu markieren, als Sichtschutz oder als Sicherheit für die eigenen Haustiere - Mauern, Zäune oder Hecken haben ihre Berechtigung. Allerdings sind die Vorgaben für eine Einfriedung bundesweit nicht einheitlich geregelt. Hinzu kommen Sonderregelungen, die von Gemeinden oder Städten hinsichtlich der Bauart, verwendeter Materialien oder der Höhe von Zäunen individuell festgelegt werden.

Bild: stock.adobe.com/ Hermann

Was wird unter dem Begriff "Einfriedung" verstanden?

Gesetzlich exakt beschrieben bezeichnet die Einfriedung eine Anlage zur Abgrenzung eines Grundstücks in Bezug auf die Außenwelt. Sie kann sich direkt auf der Grundstücksgrenze befinden oder eingerückt auf dem eigenen Grundstück gebaut werden. Einfriedungen markieren die Grenzen des Grundstücks und machen diese optisch sichtbar. Weitere Funktionen sind:

  • Schutz vor unbefugten Personen
  • Abhalten von Tieren
  • Schutz vor witterungs- und verkehrsbedingten Einwirkungen
  • Abschirmung vor unerwünschter Einsicht
  • Eingrenzung eigener Haustiere

Wie lässt sich ein Grundstück abgrenzen?

Es gibt unterschiedliche Arten und Materialien, mit denen sich eine Grundstücksfläche umgeben lässt. Diese lassen sich folgendermaßen unterscheiden:

Tote Einfriedung:
Wie der Name bereits sagt, kommen bei dieser Art der Einfriedung "tote" Materialien ins Spiel. Es geht also um Gartenzäune, Mauern aus Steinen, Schranken oder aufgeworfene Erdwälle.

Lebende Einfriedung:
Bei dieser Form der Umgrenzung werden lebende Pflanzen verwendet, die in dichtem Abstand zu einer Hecke gepflanzt werden. Auch Bäume, Sträucher oder andere Pflanzen können die Funktion übernehmen, die Grundstücksgrenze zu markieren.

Geschlossene Einfriedung:
Unter einer geschlossenen Einfriedung wird eine Begrenzung in Form von Mauern verstanden. Dabei geht es meist um Sichtschutz. Allerdings sind geltende Bestimmungen zu beachten, da Grundstücksgrenzen nicht einfach mit geschlossenen Einfriedungen bebaut werden dürfen.

Öffentliche Einfriedungen:
Zäune aus Holzlatten, die trotzdem Einblick gewähren und Zäune aus Maschendraht zählen zu den öffentlichen Einfriedungen.

Das Recht auf Grenzen

Es gibt keine Pflicht, das eigene Grundstück einzuzäunen oder mit einer Hecke zu versehen. Allerdings müssen Ansprüche etwaiger Nachbarn berücksichtigt werden, die im Bürgerlichen Gesetzbuch § 919 geregelt werden. Jedem Eigentümer steht es frei, seine Grundstücksbegrenzung nach freiem Ermessen zu gestalten, solange diese nicht den Rechten Dritter entgegensteht.

Das bedeutet:
1. Die Einfriedung wird auf dem eigenen Grundstück erbaut. Dabei müssen sogenannte Abstandsgrenzen gegenüber der eingetragenen Grundstücksgrenze eingehalten werden.

2. Die Einfriedung wird direkt auf der Grundstücksgrenze gebaut. Dazu braucht es die Einwilligung des Nachbarn, dessen Grundstück angrenzt. In diesem Fall wird gesetzlich geregelt, dass beide Parteien Eigentümer der Einfriedung sind und diese ihren Vorstellungen entsprechend nutzen können (Anbringen von Blumenampeln, Lichterketten oder Kletterpflanzen), sofern die Nutzung den Nachbarn dadurch nicht beeinträchtigt. Beide Parteien tragen die Kosten für die Instandhaltung oder einen Umbau zu gleichen Teilen. Sollen Veränderungen stattfinden, müssen beide Nachbarn zustimmen. Eigenmächtige Veränderungen durch einen Grundstücksbesitzer sind rechtlich nicht möglich. Stimmt ein Nachbar den geplanten Veränderungen jedoch nicht zu, muss auf dem Rechtsweg entschieden werden, ob bauliche Maßnahmen genehmigt werden können oder nicht.

Wer bestimmt, wann Einfriedungen gemacht werden müssen?

Im öffentlichen Nachbarrechtsgesetz (NachbG) regeln alle Bundesländer auf individuelle Weise den Umgang mit Grundstücksgrenzen. Im Gesetz ist festgeschrieben, dass ein Eigentümer sein Grundstück einfrieden muss, wenn dies vom Besitzer des angrenzenden Nachbargrundstücks gefordert wird. Gleichzeitig muss das Grundstück mit Materialien umzäunt werden, die dem Bild der Ortschaft entsprechen. Häufig werden bei Zäunen Materialien vorgeschrieben, wie beispielsweise Maschendraht oder Holzlatten. Im Norden des Landes kommen beispielsweise traditionell Schilfmatten zum Einsatz, die als Sichtschutz oder feste Abgrenzung des Grundstücks verwendet werden. Für Holzzäune können ortstypische Farben vorgeschrieben sein, wie es beispielsweise im bayerischen Land üblich ist. Blau-weiße Farbgebungen finden sich auch im Küstenbereich, um maritime Themen aufzugreifen.

Bild: stock.adobe.com/ patrykolczak

Neben Materialien und Farbgebung muss auf die Höhe der Einfriedung geachtet werden. Auch hier regeln die Bundesländer die entsprechenden Vorgaben auf individuelle Weise. Ortsüblich sind beispielsweise 1,25 m hohe Maschendrahtzäune in Berlin vorgeschrieben. In Hessen, NRW, Niedersachsen oder Thüringen muss die Höhe des Maschendrahtzaunes nur 1,20 m betragen.

Die richtigen Abstände einhalten

Lebende Einfriedungen müssen, sofern sie nicht als Grenzen des Grundstücks angelegt werden, bestimmte Abstände einhalten. Auch diese sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und in den Nachbarrechtsgesetzen festgelegt. Im Bundesland Bayern müssen Hecken, Bäume und Sträucher beispielsweise einen Abstand zur Grundstücksgrenze von mindestens 0,5 m aufweisen, sofern sie nicht größer als 2 m sind. Überschreiten die Gewächse diese Höhe, müssen mindestens 2 m Abstand bis zur Grundstücksgrenze gewahrt werden.

Um diese Vorgaben genau einzuhalten, muss genau gemessen werden. Bei Bäumen wird direkt über dem Erdboden von der Mitte des Stammes ausgehend gemessen. Bei Sträuchern und Hecken wird das Maßband an den Trieben angelegt, die der Grundstücksgrenze am nächsten liegen.

Öffentliche Gebäude

Für öffentliche Gebäude können Sonderregeln existieren, wenn es um deren Einfriedung geht. Beispielsweise müssen Schulen und Kindertagesstätten ihre Außenbereiche umzäunen, um Unfälle zu vermeiden und Kindern keine Möglichkeit zum Weglaufen zu geben. Hier kommt die Unfallverhütungsvorschrift zum Tragen, die festlegt, dass die genannten Objekte von Zäunen oder Maschendraht mit einer Mindesthöhe von 1m umgeben sind. Außerdem dürfen die verwendeten Materialien das Hochklettern nicht ermöglichen und auch nicht dazu verleiten.

Hinzu kommen Festlegungen, die sich bei Maschendrahtzäunen auf die Maschenweite beziehen. Während bei einer Umfriedung eines persönlich genutzten Grundstücks die übliche Maschenweite von 5 cm erlaubt ist, können bei der Einfriedung eines Schulgeländes 4 cm Maschenweite für den Maschendrahtzaun gelten. Spitze Elemente oder Stacheldrahtstücke dürfen nicht angebracht sein, wenn der Zaun Objekte umgibt, in denen sich Kinder aufhalten.

Sichtschutzzäune

Obwohl Sichtschutzzäune lediglich fremde Blicke abschirmen und keine Grenzen auf dem Grundstück markieren müssen, gelten auch sie als eine Einfriedung. Sie werden aus verschiedenen Materialien hergestellt, sodass sich auch ein Sichtschutz perfekt in die ortsüblichen Vorgaben integrieren lässt. Sichtschutzzäune bestehen aus Rattan, Stein, Holz oder Schilfrohrmatten und werden mit einer Höhe von bis zu 1,90 m hergestellt. Auf Anfrage lassen sich diese Maße auch verändern, allerdings sind hierbei bauliche Vorgaben zu berücksichtigen. Sichtschutzzäune gehören zu den baulichen Anlagen und das bedeutet, dass unter Umständen eine Baugenehmigung beantragt werden muss. Genauere Auskunft gibt die Bauordnung, die in jedem Bundesland anders ausfällt. Sofern geklärt ist, ob der Sichtschutzzaun mit oder ohne Baugenehmigung aufgestellt werden darf, ist ein Anruf bei der zuständigen Baubehörde empfehlenswert. Möglicherweise existiert eine Einfriedungssatzung für den entsprechenden Ort, in der die Art und Weise der Einfriedung festgelegt ist.

Bild: stock.adobe.com/ EDEN

Wer ist für das Schneiden lebender Einfriedungen verantwortlich?

Kommen Büsche oder Bäume zum Einsatz, um die Grenzlinie zweier Grundstücke zu markieren, müssen diese regelmäßig beschnitten werden. Wachsen die Pflanzen über die Grundstücksgrenze hinaus und sind sich die Nachbarn nicht freundlich gesonnen, kann es schnell zu Streitigkeiten kommen. Beispielsweise können Bäume auf dem Nachbargrundstück eine Größe erreichen, die den Ausblick aus dem eigenen Fenster einschränkt oder die Lichtverhältnisse begrenzt.

In diesem Fall ist die Partei, auf deren Grundstück der Baum oder die Büsche wachsen, verpflichtet, die störende Ursache zu beseitigen, auch wenn das bedeuten könnte, den Baum fällen zu müssen. In gütlichem Einvernehmen lässt sich solch eine Situation beheben, indem die auf das andere Grundstück reichenden Äste beschnitten werden. Auch hier gilt in den einzelnen Bundesländern unterschiedliches Recht.

Fazit

Einfriedungen unterliegen vielen Vorschriften und Regelungen, daher ist es wichtig, sich im Vorfeld mit diesen auseinanderzusetzen. Die Gesetze entscheiden oftmals darüber, welche Materialien verwendet dürfen, auch wenn diese nicht immer dem persönlichen Geschmack entsprechen. Bereits beim Kauf eines Grundstücks sollte beim potenziellen Nachbar nachgefragt werden, ob dieser eine Einfriedung des eigenen Grundstücks wünscht. Die gesetzlichen Auflagen sind hier klar geregelt. Vorheriges Informieren über Rechte und Pflichten hinsichtlich einer Einfriedung schützt in jedem Fall vor ungewollten Überraschungen.

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tepee schrieb: Es gibt ja einige wenige Fälle, bei denen der RGK nicht ganz...
ddjst schrieb: Die Bundesregierung beabsichtigt die Förderung von kleinen PV...
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