In Zukunft ein Muss nicht nur für geförderte Gebäude: das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
Bild: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
In Zeiten steigender Baukosten ist die Förderung für viele Bauherren Teil der Kalkulation. Also müssen sie wohl oder übel in den nachhaltigen Apfel beißen.
Zum einen gibt es einen besonderen Standard, das Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeit (EE 40 NH). Das ist der einzige Standard, der nach der dem Stopp des Programmes Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) seit dem 20. April 2022 überhaupt noch gefördert wird. Für förderfähige Neubauten sind Zertifizierungen nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) nötig, das seit Sommer 2022 bereits optionaler Bestandteil der Förderungen war. Nachhaltig sollen aber nicht nur die verwendeten Baustoffe und Methoden sein. Der Begriff bezieht sich auch auf wirtschaftliche und soziokulturelle Belange, besser als ESG (für Environmental, Social and Governance) bekannt und derzeit eines der Top-Themen in der gesamten Wirtschaft.
Zum anderen: Das Nachhaltigkeitsprinzip könnte mit der Neuauflage des BEG ab Januar 2023 zur Pflicht ausgebaut werden auch unabhängig vom schon genannten Qualitätssiegel. Schon jetzt zeichnet sich unter dem Schlagwort „klimafreundliches Bauen“ ab, dass dann nur noch Gebäude gefördert werden, die alle Emissionen (also Bau und Betrieb) und auch den Lebenszyklus eines Gebäudes berücksichtigen. Im Sinne der Nachhaltigkeit gilt hier dann: 1. vorgesehene Nutzung, 2. Umwidmung – und wenn die nicht mehr geht, 3. Abriss und komplettes Recycling oder im besten Falle direkte Wiederverwendung der Baumaterialien. Eine Deponierung (oder – seltener – thermische Verwertung) ist dann nicht mehr vorgesehen. Das wäre im Übrigen ein Segen, trägt doch Bauschutt zu 40 % zu den hiesigen Deponiebergen bei.
Nebenbei: Die derzeit beliebten Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) könnten bei einem solchen Kreislauf ins Hintertreffen geraten. Denn sie lassen sich kaum trennen, also in Baustoff und Dämmstoff zerlegen. Die bisherige Lösung ist die thermische Verwertung. Sollten die WDVS am Bau zurückgedrängt werden, könnte sich das auf die Bauzeiten verlängernd auswirken, ermöglichen sie doch bisher ein schnelles und damit im ökonomischen Sinne wirtschaftliches Bauen.
Gleichzeitig hofft die Bundesregierung, mit dieser baustofflichen Kreislaufwirtschaft den steigenden Baupreisen entgegenzuwirken. Und: Natürlich wird derjenige Bauherr belohnt, der CO2-arme Baustoffe verwendet (von CO2-freien Baustoffen mag derzeit niemand reden; streng genommen zählt nicht mal Holz dazu).
Die entsprechenden Daten werden in einem neuen Energiepass dokumentiert, der auch Ressourcenpass genannt werden könnte. Er enthält nicht nur die energetischen Kennziffern und damit die Qualität der Energieeffizienz einer Immobilie, sondern die komplette Bilanz aller Treibhausgasemissionen aufgrund von CO2-Äquivalenten, die bei Bau und Betrieb des Gebäudes anfallen.
Klar ist, dass der Aufwand für eine solche Datensammlung deutlich den für den bisherigen Energieausweises übersteigt, was sich wiederum auf die Kosten für die Erstellung auswirkt. Zudem muss der Bund noch einen Widerspruch klären: Baurecht ist Länderrecht und Energierecht ist Bundesrecht. Beides würde aber im neuen Ressourcenpass eine Rolle spielen.
Wer schon jetzt nachhaltig bauen oder sich für die Zukunft daran orientieren will, kann sich an die gängigen Standards halten, so Leadership in Energy and Environmental Design (LEED; USA), Building Research Establishment Environmental Assessment Method (BREEAM; UK) oder das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) von der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB).
Unsere Mini-Serie zum Thema neue Baustandards umfasste drei Teile:
1. Neuer Standard EE 40 für Neubauten – was bringt er gegenüber KfW 55? (04.07.2022)
2. Neuer Standard EE 55 bei Bestandssanierungen – wie wird es das Bauen verteuern? (11.07.2022)
3. Neues Siegel „Nachhaltiges Bauen“ – was wird überhaupt noch am Bau gefördert? (18.07.2022)
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Ein Beitrag der Redaktion von HaustechnikDialog.