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News vom 12.06.2003

Trinkwasserverordnung und Regenwassernutzung aus Sicht bundesdeutscher Ministerien


Die Diskussion um die Trinkwasserverordnung und die Auslegung zum Wäsche waschen mit Regenwasser wird auch nach Bekanntgabe der novellierten Trinkwasserverordnung widersprüchlich diskutiert. Zahlreiche Verbraucher erhielten eine Mitteilungen ihres Versorgungsunternehmens oder Kommune, dass angeblich das Wäsche waschen mit Regenwasser gemäß der neuen Trinkwasserverordnung seit 1. Januar 2003 verboten ist. Diese Behauptung ist falsch.

Zur Klarstellung des Verordnungstextes wurden die zuständigen obersten Regierungsbehörden angeschrieben und um Stellungnahme und Klarstellung des Sachverhaltes gebeten. Sowohl das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMG) als Verordnungsgeber, das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft antworteten auf die Anfragen der Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung.

Die Stellungnahmen der Ministerien ergaben eindeutig: Die Trinkwasserverordnung erlaubt nach wie vor das Wäsche waschen mit Regenwasser!

In dem Schreiben vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung heißt es in der Kernaussage: "Die Verordnung regelt weder die Qualität von Dachablaufwasser noch verbietet sie ausdrücklich die private Nutzung von Dachablaufwasser bspw. zum Zwecke des Wäschewaschens."

Die Anfrage der Fachvereinigung beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ergab eine noch deutlichere Aussage. Das Bundesumweltministerium hat zusätzlich einen Antwortbeitrag des verordnungsgebenden Bundesgesundheitsministeriums eingeholt. Dazu heißt es zum Anwendungsbereich Wäsche waschen mit Regenwasser: "Dagegen wird weder die Qualität von Regenwasser durch diese Verordnung geregelt, noch verbietet sie die private Nutzung von Wasser solch minderer Qualität zum Zwecke des Wäschewaschens bzw. stellt sie eine solche Nutzung unter Strafe".

Oberstes Gebot des Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft ist der Verbraucherschutz und bleibt wichtigstes Kriterium: "Zweck dieser Verordnung ist es sicherzustellen, das dem Verbraucher einwandfreies Wasser zur Verfügung gestellt wird, das für die unterschiedlichen Zwecke des menschlichen Gebrauchs ohne Bedenken verwendet werden kann". Im weiteren führt das Ministerium aus, dass "in jedem Haushalt ein Wasseranschluss zum Waschen der Wäsche mit Trinkwasserqualität vorhanden sein muss." Dies ist in der Regel bei über 93 Prozent der Haushalte in Deutschland sichergestellt. Im weiteren heißt es in der Stellungnahme zur sonstigen Nutzung von Wasser im Haushalt des Ministeriums für Verbraucherschutz: "Ob daneben ein weiterer Anschluss besteht und genutzt wird, der Wasser geringerer Qualität liefert, bleibt der eigenen Verantwortung und Entscheidung des Verbrauchers überlassen." Hier orientiert sich das Ministerium eng an den Text der amtlichen Begründung zur Trinkwasserverordnung. Im Klartext: Es besteht kein Verbot für das Wäsche waschen mit Regenwasser, aber die Entscheidung und Verantwortung für die Nutzung von Regenwasser zum Wäsche waschen trägt der Verbraucher selbst.

Die Aussagen der Ministerien belegen eindeutig: Wäsche waschen mit Regenwasser darf jeder! Gemäß der Trinkwasserverordnung sind seit dem 1. Januar 2003 einige Änderungen und Ergänzungen bei der Installation und dem Betrieb der Anlagen zu beachten.

Informationen zum Stand der Technik von Regenwassernutzungsanlagen, Herstellerverzeichnis, sowie Marktübersichten zu einzelnen Produktgruppen erhalten Sie bei der Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung e.V.

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tepee schrieb: Es gibt ja einige wenige Fälle, bei denen der RGK nicht ganz...
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