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News vom 04.06.2003

Kühlpflicht oder Hitzefrei?


Arbeitgeber muss "zweckgemäße Nutzung" von Büro- und Arbeitsräumen ermöglichen.

Demnächst können Arbeitnehmer bei mehr als 26 Grad Celsius Innentemperatur im Büro hitzefrei nehmen. Dies könnte Folge des Gerichtsurteils sein, das ein Richter am Landgericht Bielefeld am 16. April 2003 zugunsten des Klägers entschied. Der Vermieter (Beklagter) muss gewährleisten, dass die Innentemperatur der vermieteten Räume 26 Grad Celcius nicht überschreitet. Damit wurde der Arbeitsstätten-Verordnung entsprochen und der Vermieter muß den Mangel beheben. Zum Beispiel durch den Einbau einer Klimaanlage!

Handelt es sich bei der Arbeitsstätte um Eigentum des Arbeitgebers, und nicht um angemietete Räume, so muss der Arbeitgeber die "zweckgemäße Nutzung" der Räume ermöglichen.

Die Konsequenzen dieses Urteils für Architekten, Planer, Anlagenbauer, Generalüber- und -unternehmer, Bauunternehmen, Vermieter, Gebäudebetreiber und die Klimaindustrie sind kaum abzuschätzen.

Deshalb veranstaltet der Promotor Verlag, Karlsruhe, zusammen mit den Rechtsanwälten Steiner, Wecke & Kollegen, Gütersloh (diese waren in dem Prozess die erfolgreichen Kläger für die von ihnen angemieteten Büroräume) am 18. Juni 2003 ein Fachforum "Kühlpflicht oder Hitzefrei?" in Wiesbaden.

Nähere Infos, Auszüge aus dem Urteil und ein Anmeldeformular finden Sie unterwww.cci-promotor.de.

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tepee schrieb: Es gibt ja einige wenige Fälle, bei denen der RGK nicht ganz...
ddjst schrieb: Die Bundesregierung beabsichtigt die Förderung von kleinen PV...
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