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News vom 16.06.2003

Neue EnEV und DIN V 4701-10 im Juli ?


Voraussichtlich im Juli 2003 wird die neue Ausgabe der DIN V 4701-10 mit einigen Änderungen erscheinen. Dies bedingt auch eine Novellierung der EnEV, die "zeitgleich" erfolgen soll. Aus dem Bundesbauministerium ist dagegen "Spätherbst" als Termin genanannt worden.

Im folgenden einige Beispiele für wichtige Veränderungen:
  1. Für die Bewertung von Anbauten an Altbauten gilt künftig:
    Wenn die Technik in dem Anbau komplett neu ist - und das wird sie ja wohl - und nur der Wärmeerzeuger aus dem alten Haus "mitbenutzt" wird, kann man künftig rechnen wie bei einem Anschluss des Anbaus an Nah- und Fernwärme (fossile Brennstoffe ohne KWK). Erzeugeraufwandszahl ist 1,01 (H) oder 1,14 (TW) und fP = 1,3.
    Damit wird der Anbau energetisch etwa so bewertet, als wenn ein NT-Kessel drin wäre, egal was letztendlich in dem alten Teil für ein Erzeuger steht. Das ist gut für denjenigen, bei dem im Bestandsbau noch ein "altes Schätzchen" als Kessel steht oder der gar eine zentrale elektrische Speicherheizung hat! Alle diejenigen, bei denen der bestehende Gebäudeteil aber einen neuen Brennwertkessel oder eine Wärmepumpe (oder ähnlich gute Techniken) hat, sind arm dran. Denn die rechnen den Anbau dann viel schlechter als er vielleicht ist.
    Gleiches gilt für normal beheizte Teile von ansonsten niedrig beheizten Gebäuden, für die kein Nachweis erfolderlich wäre.
  2. Holzkessel werden bewertbar. Für Holz gilt grundsätzlich der Primärenergiefaktor 0,2.
  3. Für Brennwert-Kessel gibt es verbesserte Produktkennwerte, die im Rahmen des Nachweises verwendet werden dürfen. Der Hersteller dieser Kesel muss allerdings ein Zertifikat ausstellen,das besagt, dass dieser Kessel die Werte erreicht.
  4. Für den EnEV Nachweis ist immer von einer Heizzeit von 185 d/a für die Anlage auszugehen.
  5. Mehrkesselanlagen werden ein vereinfachtes Berechnungsverfahren erhalten.
  6. Werte für Kombikessel wurden differenziert. Es gibt nun Kennwerte für Kombigeräte mit Durchlaufprinzip und mit Speicher.
  7. Das Verfahren zur Bewertung von Lufterhitzern in Lüftungsanlagen wurde überarbeitet.
  8. Es gibt zahlreiche Klar- und Richtigstellungen von Formeln. Die Tabellen im Anhang C wurden noch einmal berechnet.
(Angaben lt. Trainings- & Weiterbildungszentrum Wolfenbüttel e.V.)

Weitere Normen mit Bezug zur EnEV, die jüngst in geänderter Fassung erschienen sind oder derzeit überarbeitet werden:
  1. DIN 4108 T2 - Mindestwärmeschutz, sommerlicher Wärmeschutz
  2. DIN 4108 T6
  3. DIN 4108 Beiblatt 2 - Beispiele und Randbedingungen zu Wärmebrückendetails
  4. EN 832 - Heizunterbrechung, Nachtabsenkung

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