
Der Bundestag beschloss am Freitag in Berlin mit der so genannten kleinen Novelle des Handwerksrechts eine gesetzliche Klarstellung des Begriffes "einfache Handwerksarbeiten". Solche Handwerklichen Tätigkeiten sollen künftig gewerblich von jedermann angeboten werden können. Damit hat die Reform die erste Hürde im Bundestag genommen.
Einfache Tätigkeiten werden als solche Angebote definiert, die in zwei bis drei Monaten erlernbar sind. Für Ich-AGs werden damit zugleich neue Möglichkeiten erschlossen. Die Opposition lehnte das Gesetz nach einer von heftigem Streit geprägten Debatte über die Regierungspläne zur Handwerksreform ab.
Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) äußerte dazu: "Es muss endlich Schluss damit seien, dass für einfache Tätigkeiten die Meisterprüfung verlangt wird, nur weil auch Meisterbetriebe diese Tätigkeiten anbieten." Die Regierung will sicherstellen, dass Angebote wie etwa Malern, Fliesenlegen oder Hausmeisterdienste auch kleinen Existenzgründern und Ich-AGs als eindeutig legale Wege geöffnet werden. Zugleich werde damit Schwarzarbeit der Boden entzogen.
Das Gesetz beruft sich dabei auf höchstrichterliche Rechtsprechung. Laut Koalitionssprechern sei es unverantwortlich, in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit arbeitswillige Unternehmer daran zu hindern, bestehende Aufträge auszuführen. Betroffen seien auch viele bestehende Handwerksbetriebe, die mit Bußgeld oder Abmahnverfahren bedroht würden, nur weil sie über die eigene Zunft hinaus tätig werden wollten. Dies müsse beendet werden.
Die CDU/CSU verwies auf die Sorge im Handwerk, gegen die bei Steuern und Sozialabgaben subventionierte Konkurrenz der Ich-AGs nicht mithalten zu können. Gewachsene Strukturen im Handwerk würden zerschlagen. 130.000 Meister stünden in Reserve. Sie hätten die Meisterprüfung umsonst gemacht, wenn jede Ich-AG dasselbe tun könne. Der Meistertitel werde praktisch wertlos.
Dagegen äußerte der Grünen-Wirtschaftsexperte Fritz Kuhn, bei der Reform des Handwerksrechts gehe es darum, Berufszugangsbeschränkungen aufzuheben. Das werde zu mehr Wettbewerb, besserer Qualität und sinkenden Preisen führen. "Wer gut ist, der muss Wettbewerb nicht fürchten", sagte er.
Die große Reform der Handwerksordnung mit der weitgehenden Abschaffung des Meisterzwangs vor einer Betriebsgründung im Handwerk wurde nach der ersten Lesung im Bundestag an die Ausschüsse überwiesen. Handwerksverbände und Union protestieren erbittert gegen die Gesetzespläne, die künftig in 65 von 94 Handwerkszweigen jedem Interessenten den Zugang zu einer Firmengründung eröffnen sollen.
Der Bundesrat, in dem die unionsgeführten Länder die Mehrheit haben, soll am 11. Juli über die Handwerksnovelle beraten. Die Opposition, wie auch das betroffene Handwerk, lehnen die Reform entschieden ab. Das Gesetz werde in einen zustimmungsfreien und einen zustimmungspflichtigen Teil aufgespalten, sofern die Union bei der Sitzung am 11. Juli keine Kompromissbereitschaft zeige, hieß es in der SPD-Fraktion. Unterstützung bekamen die Reformkritiker aus Schleswig-Holstein. Der Landtag forderte die Kieler Landesregierung auf, im Bundesrat auf die Erhaltung des Meisterbriefs "hinzuwirken".