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News vom 03.07.2003

Solaranlagen und Gas-Brennwertheizung: Verbesserte Fördermöglichkeiten jetzt nutzen!


Sommerzeit ist Kollektorzeit: In den Sommermonaten bringen Solarkollektoranlagen ihren größten Nutzen. Sie werden vor allem zur Erwärmung von Warmwasser eingesetzt. In Deutschland kann eine solche Anlage bis zu 60 Prozent des jährlichen Energiebedarfs für die Warmwasserbereitung decken. Die restlichen 40 Prozent und die Energie für die Heizung müssen mit einem anderen Energieträger erfolgen. Grob rechnet man mit rund 1 bis 1,5 Quadratmeter benötigter Kollektorfläche pro Person.

Ideal ist eine Kombination mit einer Erdgas-Brennwertheizung. Denn die Brennwertheizung erreicht besonders hohe Wirkungsgrade, weil sie die Wärme im Abgas mit nutzen kann. Besonders vorteilhaft ist es, Brennwertgeräte auf dem Dachboden zu installieren, denn dann kann die Solaranlage sehr einfach mit dem Warmwasser-Speicher verbunden werden.

Hausbesitzer, die Solaranlagen installieren lassen, können dafür Fördermittel beantragen. Informationen über die Fördermöglichkeiten in der Region geben die Umweltbehörden oder die Energieversorger. Die ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch weist aktuell besonders auf das Marktanreizprogramm des Bundes hin. Der darin für Solarkollektoren festgelegte Fördersatz je begonnenem Quadratmeter errichteter Kollektorfläche beträgt seit Februar 2003 125 Euro (davor 92 Euro). Anträge hierfür können bis zum 15.10.2003 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn eingereicht werden. Vor Eingang des Antrags dürfen jedoch keine der Ausführung des Vorhabens zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden. Kostenvoranschläge und Planungsleistungen sind dagegen zulässig. Die Zuschüsse des BAFA für Solarkollektoranlagen dürfen nicht mit Zulagen, Investitionskosten- oder Betriebskostenzuschüssen des Bundes, der Bundesländer oder der Kommunen kombiniert werden (Kumulierungsverbot); dies gilt auch für die so genannte Ökozulage, die vom Finanzamt im Rahmen des Eigenheimzulagegesetzes gewährt wird.

Nähere Informationen erteilt das
BAFA
Telefon (06196) 908-625
E-Mailsolar@bfa.de

Antragsformulare können im Internet unterwww.bafa.de abgerufen werden.

Wer von einer anderen Heizenergie auf Erdgas umsteigt, kann darüber hinaus oft noch zusätzliche Zuschüsse bei seinem Gasversorger beantragen. Für alle, die beispielsweise eine alte Ölheizung ausmustern, kann also der Umstieg auf "Erdgas plus Solar" eine besonders lohnenswerte Alternative sein.

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tepee schrieb: Es gibt ja einige wenige Fälle, bei denen der RGK nicht ganz...
ddjst schrieb: Die Bundesregierung beabsichtigt die Förderung von kleinen PV...
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