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News vom 10.07.2003

Stellungnahme des ZDB zur geplanten Novelle der Handwerksordnung


Ausführlicher Parlamentarierbrief zum Download. Klicken Sie hier.
Robl: "Das Bauhandwerk fordert den Erhalt aller Bau- und Ausbaugewerbe in der Anlage A zur Handwerksordnung".


Anlässlich der Sachverständigenanhörung zur geplanten HwO-Novelle am 08.Juli im Deutschen Bundestag forderte Prof. Dr. Karl Robl, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, sich im Sinne der mittelständischen Bauwirtschaft für wichtige Korrekturen des Gesetzentwurfes einzusetzen:
  1. Erhalt aller Bau- und Ausbaugewerbe in der Anlage A zur Handwerksordnung
    Alle Bau- und Ausbaugewerbe müssen in der Anlage A der Handwerksordnung verbleiben, da anderenfalls – selbst unter dem alleinigen Kriterium der Gefahrgeneigtheit - bei unsachgemäßer Ausführung durch Unqualifizierte erhebliche Gefahren für Gesundheit und Leben Dritter auftreten werden.
  2. Ausübungsberechtigung für Altgesellen nur bei nachgewiesener Qualifikation
    Altgesellen können eine Ausübungsberechtigung nur dann erhalten, wenn sie zuvor zumindest eine betriebswirtschaftliche Qualifikation sowie die Befähigung zur Ausbildung nachgewiesen haben. Das Ersitzen von Qualifikationen durch reinen Zeitablauf kann nicht ausreichend sein. Zudem muss das Gesetz eine Konkretisierung der 5-jährigen Tätigkeit in "herausgehobener, verantwortlicher oder leitender Stellung" vornehmen.
Zur Begründung erklärte Prof. Robl in Berlin: "Wer glaubt, dass gezielter Qualifikationsabbau in den Handwerksbetrieben zu mehr Beschäftigung und speziell auch zu mehr Ausbildung in bestehenden und neu zu gründenden Betrieben führen wird, unterliegt einer krassen Fehleinschätzung. Der deutsche Facharbeiter hat im Verhältnis zur internationalen Billigkonkurrenz doch nur dann eine Chance, wenn er gut ausgebildet und höchst qualifiziert ist. Unter der Überschrift der Entbürokratisierung wird hier die deutsche Qualitätsausbildung im dualen System ruiniert."

Im beigefügten ZDB-Parlamentarierbrief zur HwO-Novelle wird die Gefahrgeneigtheit für die von der Neuordnung berührten Bauhandwerke nachgewiesen.

Klicken Sie hier.

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