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News vom 02.08.2024

Trinkwasserinstallation in Gebäuden: Verbändekooperation informiert über gesetzliche Vorgaben, technische Anforderungen und gibt ergänzende Empfehlungen

Die Verbände Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA), Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW), figawa e.V. (figawa), Deutscher Verband für Facility Management e.V. (gefma) und Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) informieren erstmals gemeinsam über gesetzliche Vorgaben und technische Grundanforderungen, die bei der Trinkwasserinstallation in Gebäuden einzuhalten sind. Informationen und Empfehlungen für die Trinkwasserinstallation ergänzen die Auskunft.

Druckreduzierung und Partikelfilter: Ein prüfender Blick zeigt dem Fachhandwerker, ob diese technische Komponente am Anfang der häuslichen Trinkwasseranlage korrekt eingestellt und nach Anleitung regelmäßig gespült wird – oder bislang sich selbst überlassen war.<br />Bild: ZVSHK
Druckreduzierung und Partikelfilter: Ein prüfender Blick zeigt dem Fachhandwerker, ob diese technische Komponente am Anfang der häuslichen Trinkwasseranlage korrekt eingestellt und nach Anleitung regelmäßig gespült wird – oder bislang sich selbst überlassen war.
Bild: ZVSHK

In den vergangenen Jahren haben sich gesetzliche Rahmenbedingungen, die von Herstellern, SHK-Fachplanern, Sanitär-Installateuren und Gebäudebetreibern berücksichtigt werden müssen, in erheblichem Maße erweitert. Parallel dazu hat sich auch das technische Regelwerk für die Planung, die Errichtung und den Betrieb von Trinkwasserinstallationen in Gebäuden auf nationaler, wie auch auf europäischer Ebene weiterentwickelt. Diesen komplexer werdenden rechtlichen und technischen Voraussetzungen begegnen die beteiligten Verbände mit einer Information, die es SHK-Fachplanern, Sanitär-Installateuren und Gebäudebetreibern ermöglicht, die in der Trinkwasserverordnung formulierten Mindestanforderungen zu erfüllen.

Die tabellarische Auflistung gibt Auskunft über:

  • die verbindlich zu berücksichtigenden gesetzlichen Vorgaben (Kategorie A1) und Empfehlungen (Kategorie A2),
  • die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu den technischen und hygienischen Grundanforderungen (Kategorie B) und
  • ergänzende Informationen und sonstige Empfehlungen (Kategorie C). 

Hilfreiche Hinweise für Umsetzung von Trinkwasserinstallationen in Gebäuden

Mit diesen Informationen beseitigen die beteiligten Verbände Unklarheiten bzgl. rechtlicher Vorgaben und technischer Regeln. Hersteller, SHK-Fachplaner, Sanitär-Installateure und Gebäudebetreiber erhalten konkrete und allgemein anerkannte Hinweise, wie die Anforderungen der Trinkwasserverordnung in Bezug auf Planung, Errichtung und Betrieb von Trinkwasserinstallationen in Gebäuden zu erfüllen sind. Berücksichtigt werden die gesetzlichen Mindestanforderungen im Hinblick auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik und auf die Anwendung von Normen, Regeln und sonstigen Informationen bei der Trinkwasserinstallation in Gebäuden.

Die Auflistung wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und auf den Internetseiten der Verbände veröffentlicht. Bei allen Dokumenten gilt die jeweils aktuelle Fassung. Die Liste basiert auf einer gewissenhaften Zusammenstellung. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit wird jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.

Volker Meyer, Hauptgeschäftsführer figawa: „Trinkwasser ist das in Deutschland am strengsten kontrollierte Lebensmittel. Daher stellt die Trinkwasserverordnung hohe Anforderungen an Trinkwasserinstallationen und die dafür verwendeten Produkte, Materialien und Werkstoffe. Damit die zunehmend komplexer werdenden rechtlichen Vorgaben eingehalten und die technischen Regeln auch zukünftig angewendet werden können, besteht Bedarf an konkreter Aufklärung bzw. einer übersichtlichen Zusammenfassung. Die an dieser Information beteiligten fünf Verbände haben erkannt, dass eine gemeinsame Übersicht der relevanten Dokumente helfen wird, diese Anforderungen zu erfüllen. Diese Erklärung trägt der nationalen wie der europäischen Bedeutung von Trinkwasser Rechnung.“

Andreas Müller, Geschäftsführer Technik ZVSHK: „Technische Regelwerke können aus sich heraus keine eigene Verbindlichkeit beanspruchen oder entwickeln. Die verschiedenen Regelsetzer können eine solche auch nicht einseitig vorgeben, weil es dafür im Regelfall an einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage fehlt. Relevanz erhalten die Regelwerke immer dann, wenn deren Einhaltung vertraglich vereinbart wird oder wenn diese aufgrund einer gesetzlichen Regelung einzuhalten sind. Die gemeinsame Verbändeinformation schafft die notwenige Transparenz für die gesetzlichen und normativen Regeln und macht ebenso deutlich, dass ein hoher Bedarf nach fachlicher Expertise besteht, damit die immer komplexer werdenden Anforderungen in der Praxis umgesetzt werden können.“

Berthold Niehues, Leiter Wasserversorgung DVGW: „Die rund 5.600 Wasserversorgungsunternehmen in Deutschland liefern Tag für Tag einwandfreies Trinkwasser höchster Qualität. Um die gute Beschaffenheit des Trinkwassers auch in den Gebäuden zu erhalten, müssen in der Installation hygienische Anforderungen zwingend eingehalten werden. Mit der gemeinsamen Information im Rahmen der Verbändekooperation leisten wir einen entscheidenden Beitrag zur Transparenz für alle in diesem wichtigen Handlungsfeld tätigen Betreiber, Planer, Unternehmen und Behörden.“

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