Ihre Cookie-Einstellungen
Diese Webseite verwendet Cookies. Mit einem Klick auf "Alle akzeptieren" akzeptieren Sie die Verwendung der Cookies. Die Daten, die durch die Cookies entstehen, werden für nicht personalisierte Analysen genutzt. Weitere Informationen finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies jederzeit über Ihre anpassen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ihre Cookie-Einstellungen
Um Ihnen eine optimale Funktion der Webseite zu bieten, setzen wir Cookies ein. Das sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Dazu zählen Cookies für den Betrieb und die Optimierung der Seite. Hier können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen:
Privacy Icon
Erforderliche Cookies
Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können. Dies umschließt die Reichweitenmessung durch INFOnline (IVW-Prüfung), die für den Betrieb des HaustechnikDialogs unerlässlich ist. Wir benutzen Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu ermitteln. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Optionale analytische Cookies
Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.Sie ermöglichen die Erhebung von Nutzungs- und Erkennungsmöglichkeiten durch Erst- oder Drittanbieter, in so genannten pseudonymen Nutzungsprofilen. Wir benutzen beispielsweise Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher einer Webseite oder eines Dienstes zu ermitteln oder um andere Statistiken im Hinblick auf den Betrieb unserer Webseite zu erheben, als auch das Nutzerverhalten auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu analysieren, wie Besucher mit der Webseite interagieren. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Datenschutzhinweise
Unsere News können Sie auch bequem als Newsletter erhalten!

News vom 15.08.2024

Wohngesundheit verbessern:

Mit smarten Lösungen Legionellenrisiko reduzieren

Sommerzeit ist Reisezeit. Während aktuell viele Mietenden ihren Urlaub genießen, stehen zuhause die Wohnungen leer und die Wasserleitungen still. Ein idealer Nährboden für Legionellen. Um diesen vorzubeugen, muss laut Trinkwasserverordnung (TrinkwV) unter bestimmten Voraussetzungen regelmäßig eine Legionellenprüfung durchgeführt werden. Die Mehrheit der Vermietenden (58 %) kennt diese Pflicht und nimmt bereits Trinkwasseruntersuchungen vor. Dies zeigt eine aktuelle Befragung des Energiedienstleisters Techem unter privat Vermietenden.

Laut dem Umweltbundesamt handelt es sich bei Legionellen um Bakterien, die natürlicherweise in Süßwasser vorkommen und sich in Warmwasser-Leitungen vermehren können. In geringen Mengen sind sie für den Menschen ungefährlich, können aber bei höherer Konzentration die Atemwegserkrankung Legionellose hervorrufen, die zu Fieber oder gar einer Lungenentzündung führen kann - bekannt auch als Legionärskrankheit.<br />Bild: Shutterstock / nikkytok
Laut dem Umweltbundesamt handelt es sich bei Legionellen um Bakterien, die natürlicherweise in Süßwasser vorkommen und sich in Warmwasser-Leitungen vermehren können. In geringen Mengen sind sie für den Menschen ungefährlich, können aber bei höherer Konzentration die Atemwegserkrankung Legionellose hervorrufen, die zu Fieber oder gar einer Lungenentzündung führen kann - bekannt auch als Legionärskrankheit.
Bild: Shutterstock / nikkytok
  • Noch immer Unklarheit über genaue Regelung der Legionellen-Prüfpflicht bei 28 % der privat Vermietenden
  • Mit digitalem Service Prüfpflicht direkt online, in drei einfachen Schritten ermitteln
  • Legionellenprüfung sichert Trinkwasserqualität und Werterhalt von Immobilien

Einem Viertel (25 %) der Befragten ist die Verpflichtung bisher überhaupt nicht bekannt. 17 % der Befragten gaben an, die Pflicht zur Legionellenprüfung zwar zu kennen, aber keine Trinkwasseruntersuchungen durchzuführen. Die Gründe hierfür sind vielfältig: 28 % sind sich über die genauen Regelungen im Unklaren, 27 % führen keine Trinkwasseruntersuchung durch, da ihre Mietenden bisher noch keinen Nachweis über eine Legionellenprüfung eingefordert haben und weitere 23 % sehen andere Stellen, wie etwa kommunale Wasserwerke, in der Verantwortung für unbedenkliches Trinkwasser.

Legionellenrechner: In drei einfachen Schritten Prüfpflicht ermitteln

Richtig ist: Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) schreibt für bestimmte Gebäude alle drei Jahre eine verpflichtende Legionellenprüfung vor. Zu diesen zählen u.a. Immobilien, die aus drei oder mehr Wohnungen bestehen, in denen mindestens eine Wohnung vermietet ist und die über eine zentrale Trinkwassererwärmung verfügen. War es in der Vergangenheit für Vermietende oftmals eine komplexe Angelegenheit herauszufinden, ob ihr Gebäude prüfpflichtig ist, können diese heute dank neuen, digitalen Services wie dem Legionellenrechner von Techem die Prüfpflicht ihrer Immobilien direkt online und in drei einfachen Schritten ermitteln.

Um die hohe Untersuchungsqualität gewährleisten zu können, darf die Prüfung selbst zudem nur von akkreditierten Dienstleistern vorgenommen werden. Auch hier leisten Unternehmen wie Techem, die alle Leistungen von der Aufnahme des Gebäudes, über die Festlegung der Probeentnahmestelle, der Probeentnahme und -analyse bis hin zur Übermittlung des Laborbefunds sowie der abschließenden Beratung bei einem möglichen Befall aus einer Hand anbieten, einen echten Mehrwert für Vermietende und Mietende. Mit digitalen Produkten und Services im Bereich Wohngesundheit wie dem oder der Legionellenprüfung leistet Techem nicht nur einen zentralen Beitrag für einen effizienten Gebäudebetrieb, sondern trägt auch zum Werterhalt sowie zur Wertsteigerung von Immobilien bei. Gemäß der Unternehmensmission von grünen, smarten und gesunden Gebäuden hat Techem dabei auch den Schutz der Mietenden fest im Blick.

Über die Befragung

Die vorliegende Umfrage wurde im April 2024 online durchgeführt. Dabei wurden 374 privat Vermietende mittels einer quantitativen Befragung hinsichtlich der Bekanntheit der Pflicht zur Legionellenprüfung befragt. Die Grundgesamtheit der privat Vermietenden wurde dabei entlang spezifischer Kriterien definiert.

Aktuelle Forenbeiträge
Heizung1000 schrieb: Hallo, geplant ist ein eventueller Umstieg von Gas zu einer...
hausling schrieb: Hallo zusammen, natürlich - kurz vor der Heizsaison - haben...
ANZEIGE
Hersteller-Anzeigen
Website-Statistik