Leerrohre für den Kabelschutz rund um Photovoltaik-Anlagen schon beim Hausbau vorzusehen, ist eine vorausschauende Investition, vor allem im Hinblick auf den Ausbau der Solarenergie im Rahmen der aktuellen Energiewende. Für den Weg zum Wechselrichter und die Vernetzung im Gebäude bilden Leerrohre eine flexible Infrastruktur für spätere Um- und Neunutzungen der Dachflächen. Für Netzwerkleitungen sind sie sogar verpflichtend.
Co-flex PP-UV von FRÄNKISCHE schützt die Verbindung zwischen den einzelnen Solarmodulen. Das geschlitzte Rohr ist hochtemperaturbeständig und 20 Jahre lang UV-stabil.
Foto: FRÄNKISCHE
Den erneuerbaren Energien gehört die Zukunft: Ihr Anteil an der Stromversorgung soll nach dem Willen der Bundesregierung bis 2030 80 Prozent betragen, bis 2035 sollen es fast 100 Prozent sein. Ein zentrales Element für die Energie-wende ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2023. In der Photovoltaik soll die Leistung aus Solaranlagen von zuletzt 81 Gigawatt bis 2030 auf 215 Gigawatt steigen, jährlich um etwa 22 Gigawatt. Dafür sollen zu je 50 Prozent Dächer und Freiflächen genutzt werden, für letztere sind neue Kriterien in der Ausarbeitung. Geplant ist zudem, bürokratischen Aufwand abzubauen und im Konfliktfall dem Ausbau der erneuerbaren Energien Vorrang einzuräumen.
Attraktivere Vergütung für Volleinspeiser
Auch die Vergütung wurde im Juli 2022 wieder profitabler gestaltet. Die neue Einspeisevergütung verringert sich jedoch ab Februar 2024 alle sechs Monate um ein Prozent. Somit gilt ab dann folgende Regelung: Teileinspeiser, die ihre Überschüsse in das öffentliche Stromnetz einleiten, erhalten bei Photovoltaik-Anlagen mit einer Nennleistung bis 10 Kilowatt 8,1 Cent, bis 40 Kilowatt 7,0 Cent pro Kilowattstunde. Volleinspeiser, die den erzeugten Strom komplett an das öffentliche Netz weitergeben, werden bei Solaranlagen mit einer Nennleistung bis 10 Kilowatt mit 12,9 Cent, bis 40 Kilowatt mit 10,8 Cent pro Kilowatt-stunde vergütet. Wer angesichts des attraktiveren Entgelts von Teil- auf Volleinspeisung umsteigen will, sollte beachten, dass dann ein separates Zäh-lerfeld benötigt wird und unter Umständen die Verteilung umgebaut werden muss.
Keine Wirkleistungsbegrenzung mehr für Neuanlagen
Seit dem 1. Januar 2023 entfällt bei allen Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung von höchstens sieben Kilowatt die bisherige Wirkleistungsbegrenzung auf 70 Prozent. Eine Änderung ist dem Netzbetreiber vorab mitzuteilen. Ebenso entfällt bei Neuanlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 25 Kilowatt die bisherige Wirkleistungsbegrenzung auf 70 Prozent. Künftig darf die gesamte produzierte Energie der oben genannten Fälle ins Netz geleitet werden. Die Solarpflicht thematisiert die Bundesregierung in ihrem Koalitions-vertrag, demzufolge alle geeigneten Dachflächen für Solarenergie genutzt wer-den sollen. Für gewerbliche Neubauten sieht die Regierung eine Pflicht vor, im privaten Hausbau solle Photovoltaik die Regel werden.
Für Elektroinstallateure ist die Solarenergie ein ausbaufähiges Geschäftsfeld, von dem sie wirtschaftlich in den kommenden Jahren stark profitieren. In Photovoltaik-Parks auf dem freien Feld, aber auch im Hausbau sind Elektriker bei der Verkabelung gefragt: bei Kabelsträngen von den Photovoltaikmodulen zu den Wechselrichtern, Zuführungsleitungen auf Dächern und hausinternen Anschlüssen.
Leerrohre vorausschauend einplanen
Wo immer möglich, sollten bereits beim Hausbau Leerrohre für Photovoltaikanlagen berücksichtigt werden. So kann der kürzeste Weg vom Dach zum Wechselrichter im Hausanschlussraum realisiert werden. Die Verkabelung muss später nicht über Rohre oder Kanäle an der Außenfassade nachgeholt werden, höhere Kosten für den längeren Weg und den größeren Materialaufwand sowie die optische Einschränkung entfallen. Auch für ein flexibel anpassbares gebäudeintegriertes Netzwerk für Anschlüsse an Wechselrichter, Zählerschränke oder Wallboxen ist eine Infrastruktur mit Leerrohren eine vorausschauende Investition.
Besondere Anforderungen für den Kabelschutz auf dem Dach
Die DIN VDE 0100-712 legt in Punkt 712.521 fest, dass Kabel und Leitungen auf der Gleichspannungsseite das Risiko von Erd- und Kurzschlüssen minimieren müssen. Deshalb gelten für Kabel und Leitungen auf dem Dach besondere Anforderungen: der Schutz vor mechanischer Beschädigung, die Zugentlastung bei Nichtverlegen im Rohr, die nicht direkte Verlegung auf der Dachoberfläche sowie der UV-Schutz. Wer hier die passenden Elektroinstallationsrohre verwendet, erfüllt diese Anforderungen problemlos.
Nicht nur auf der Dachoberfläche, sondern auch unter dieser ist der Einsatz von Elektroinstallationsrohren sinnvoll. Einerseits gewährleisten die Leerrohre, dass Leitungen bei Bedarf ausgetauscht werden können. Andererseits schützen die Rohre gegen Tierverbiss – ein zusätzlicher Schutz vor allem für die Gleichstromleitungen, die bei Sonneneinstrahlung unter Dauerstrom stehen. Diesen Anforderungen entspricht das Kunststoff-Wellrohr FFKuS-EM-F-105 co2ntrol mit hochgleitfähiger Innenschicht von FRÄNKISCHE optimal.
Neben dem Schutz der Leitungen ist auch der Überspannungsschutz zu berück-sichtigen. Die VDE Normen 0100-443 und 0100-534 schreiben den Einbau eines Überspannungsschutzes in Photovoltaik-Anlagen auf der Gleichstrom- und auf der Wechselstromseite vor, sowohl im Neubau als auch bei Umbauten und Erweiterungen bestehender Anlagen.