Nach Jahren der Diskussion, des Lobbyings und des Wartens kommt Bewegung in den Schweizer Markt für erneuerbares Heizöl. Die Zeichen stehen gut, dass ab nächstem Jahr mehr grüne Moleküle in Schweizer Heizungsanlagen Einzug halten werden
Bild: Eurofuel Nachdem das Schweizer Stimmvolk 2021 die Vorlage für ein nationales CO2-Gesetz abgelehnt hatte, war die Zukunft der Gas- und Ölheizungen in der Schweiz ungewiss. Weil ohne das Gesetzt eine einheitliche nationale Regelung fehlte, haben die 26 Kantone versucht, den Wärmesektor durch ihre eigenen lokalen Energiegesetze zu regeln. Dies hat dazu geführt, dass es 26 verschiedene Gesetze gibt, die sich stark voneinander unterscheiden; einige Kantone sehen weiterhin keine Einschränkungen für Ölheizungen vor, während andere ein vollständiges Verbot für neue Gas- und Ölheizungen erlassen haben.
Diese verwirrende Situation wird sich im nächsten Jahr verbessern, wenn neue Vorschriften und Instrumente auf nationaler Ebene in Kraft treten.
Das neue CO2-Gesetz
Im Jahr 2025 tritt ein neues CO2-Gesetz in Kraft, das die Vorschriften für den Heizungsbereich gegenüber der abgelehnten Vorlage deutlich reduziert. Außerdem enthält das Gesetz verschiedene Bestimmungen und Instrumente, die den Markt für erneuerbares Heizöl unterstützen werden.
Register für Herkunftsnachweise
Am 1. Januar 2025 wird ein nationales Register für Herkunftsnachweise für erneuerbare Brenn- und Treibstoffe eingeführt. Damit wird es erstmals möglich, erneuerbare Gase und Flüssigkeiten vollwertig als erneuerbare Energie anzurechnen. So war Biodiesel zwar seit 2023 als Heizöl behördlich zugelassen, wurde aber aufgrund fehlender Zertifikate wie fossiler Diesel gezählt. Nach jahrelanger Lobbyarbeit der Verbände wird es ab dem nächsten Jahr endlich möglich sein, mit flüssigen erneuerbaren Kraftstoffen CO2-neutral zu heizen.
HVO als Heizöl
In der Schweiz wird HVO schon seit Jahren in kleinen Mengen dem Dieseltreibstoff an der Zapfsäule beigemischt. HVO hat aber bisher nur eine geringe Bedeutung, und es gibt bisher lediglich eine einzige öffentliche HVO100-Zapfsäule in der Schweiz. Bis jetzt ist HVO zum Heizen nicht zugelassen, da Zollbehörden den Import nur als Treibstoff für die Strasse zuliessen und es keine nennenswerte inländische Produktion gab.
Ab dem Frühjahr werden die Zollbehörden nun aber bestimmte Vorschriften anpassen und HVO Import für die Verwendung im Heizungsbereich freigeben. Zusammen mit dem Register für Herkunftsnachweise wird es dann möglich sein, mit reinem HVO zu heizen. Vielleicht hat deshalb der Bau einer HVO-Produktionsanlage begonnen, die ab 2026 in der Schweiz jährlich 100 Millionen HVO-Liter produzieren soll.
Mustervorschriften der Energiedirektoren
Die Energiedirektoren der Schweizer Kantone erarbeiten gemeinsam eine sogenannte Mustervorschriften, die den einzelnen Kantonen als Vorlage für die Anpassung ihrer kantonalen Energiegesetze dienen soll. In den letzten Entwürfen sah es so aus, als wollten die Energiedirektoren ab 2030 ein totales Verbot von Ölheizungen durchsetzen. Nach Gesprächen mit der Wirtschaft und den Verbänden sehen die kürzlich veröffentlichten Mustervorschriften für 2025 nun aber Ausnahmen für den Einsatz von erneuerbaren flüssigen Brennstoffen vor. Wenn diese Vorschriften in die kantonalen Energiegesetze aufgenommen werden, würden erneuerbare Heizöle weiterhin eine zuverlässige Wärmeversorgung für Haushalte bieten, die nicht an ein Fernwärmenetz angeschlossen sind.
Auch wenn die künftige Verfügbarkeit und Preisgestaltung von erneuerbaren Brennstoffen in der Schweiz noch ungewiss sind, gibt es nach langem Warten nun vielversprechende Aussichten für die Einführung grüner Moleküle.