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News vom 05.08.2003

Fröling: Insolvenzverfahren ist nicht abzuwenden


Kein Investor in Sicht: Versuch der Standortsicherung mit Personalreduzierung und "erheblichen Einsparungsmaßnahmen" angekündigt.

Am 01.08.2003 hat das Amtsgericht Köln das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FRÖLING GmbH & Co. Kessel-Apparatebau unter dem Aktenzeichen 72 IN 315/03 eröffnet. Als Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Köln, bestellt.

In der am gleichen Tag stattfindenden Betriebsversammlung hat der Insolvenzverwalter die Belegschaft über die veränderte Situation informiert. In Gesprächen mit dem Betriebsrat stellte er zudem die Eckpunkte seines Sanierungskonzeptes vor. Ziel der Sanierungsmaßnahmen ist es, den Geschäftsbetrieb am Standort Untereschbach auf Dauer zu erhalten. Dies wird allerdings nach eingehender Prüfung der Gesamtsituation nur durch erhebliche und mit Personalreduzierungen verbundenen Einsparungs-maßnahmen möglich sein.

Die Entscheidung zur Fortführung des Geschäftsbetriebes trotz des eröffneten Insolvenzverfahrens ist letztendlich auch aufgrund der Tatsache getroffen worden, dass der Zuspruch aus dem Kreis der bisherigen Kunden wider Erwarten groß war. Die vorliegenden Aufträge ermöglichen insoweit die weitere Produktion am Standort Untereschbach.

Die nunmehr eingeleiteten Sanierungsmaßnahmen greifen unabhängig von der Frage, innerhalb welcher Zeit ein Investor den operativen Bereich übernehmen wird.

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tepee schrieb: Es gibt ja einige wenige Fälle, bei denen der RGK nicht ganz...
ddjst schrieb: Die Bundesregierung beabsichtigt die Förderung von kleinen PV...
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