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News vom 22.08.2003

Bundesverband Erneuerbare Energie begrüßt Vorlage zur Novellierung des EEG


Im einzelnen Verbesserungen dringend erforderlich.

Die Vorlage zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird vom Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßt. Die klaren Zielvorgaben 12,5% erneuerbare Energien am Stromverbrauch bis 2010 und 20% bis 2020 seien dringend erforderlich. BEE-Präsident Johannes Lackmann: "Angesichts des fortschreitenden Treibhauseffektes und zunehmenden Wetterextremen ist eine Regierungspolitik zur weiteren Förderung erneuerbarer Energien unabdingbar. Die großen Energiekonzerne setzen sich zwar mit irrationalen Einwänden dagegen zur Wehr, um eigene Marktanteile zu sichern. Dies darf aber bei der Politik nicht verfangen."

Das EEG garantiert die Abnahme von Strom aus erneuerbaren Energien zu festgelegten Mindestpreisen. Gegenwärtig sind diese Vergütungen für kleinere Biomasseanlagen, Sonnenenergie und Erdwärme ohne zusätzliche Förderung für einen wirtschaftlichen Betrieb nicht ausreichend. Der BEE unterstützt daher grundsätzlich die Vorschläge des Umweltministeriums zu einer Besserstellung dieser Technologien.

Wichtig sind auch Regelungen zur Verbesserung der Transparenz in der Handhabung des Gesetzes und zum Verbraucherschutz. Denn in der Vergangenheit haben Versorgungsunternehmen den Verbrauchern in zahlreichen Fällen unter Bezug auf das EEG ungerechtfertigte Strompreiserhöhungen abverlangt.

Im Bereich Windenergie schlägt das Umweltministerium die Reduzierung der Vergütungen für gute Standorte und eine Veränderung der Vergütung für weniger gute Standorte vor. Insbesondere im Binnenland wäre dann mit einem deutlichen Einbruch der Windbranche zu rechnen, obwohl hier für die Windkraft aufgrund der sehr viel effizienter gewordenen Anlagentechnik noch erhebliche kostengünstige Potentiale erschließbar sind. Die vorgeschlagene Absenkung der Grundvergütungsstufe um 7 % (von 5,9 auf 5,5 ct) würde die Windbranche erheblich unter Druck setzen und ein erhebliches Risiko für ihre 46.000 Arbeitsplätze schaffen. Es ist keineswegs sicher, ob die Branche, die die Produktionskosten von Windstrom bereits um 60 % gesenkt hat, diese Herabstufung durch genügend schnelle Effizienzsteigerungen ausgleichen könnte.

Der BEE begrüßt dagegen, dass der Umweltminister der Offshorewindkraft ein eindeutig positives Signal zur weiteren Entwicklung dieser Technik gesetzt hat.

Überhaupt nicht hinnehmbar seien aber die Einschränkungen bei der Wasserkraft in vielen Detailpunkten und der Vorrang, der hier der kleinräumigen Biotopbetrachtung gegenüber einer global abwägenden Analyse von Umweltrisiken eingeräumt werde. Es gebe keinen vernünftigen Grund, die noch erheblichen Potentiale bei der kleinen Wasserkraft nicht zu erschließen. Dagegen sei die großzügige Aufnahme großer, erneuerter Wasserkraftanlagen im Besitz von Stromversorgern ins EEG ein nicht gerechtfertigtes Entgegenkommen gegenüber der Versorgungswirtschaft, da diese schon immer die Kosten ihrer Kraftwerke in die Strompreise eingerechnet habe. Zusätzliche Geschenke seien nicht erforderlich.

Nach BMU-Vorschlag soll ab 2006 auf den Neubau von Anlagen zur Wasserkraftnutzung verzichtet werden, solange nicht schon eine Wehr- oder Stauanlage am Standort existiert.

Insgesamt drängt der BEE auf eine schnelle Beratung der Gesetzesnovelle. Die Branche benötige dringend Investitionsklarheit. Der BEE werde sich weiterhin in die Diskussion einbringen.

Um die Eckpunkte der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Original einzusehen
klicken Sie hier hier.

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tepee schrieb: Es gibt ja einige wenige Fälle, bei denen der RGK nicht ganz...
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