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News vom 15.05.2025

Rechnung gestellt, Stadt reagiert nicht? Das kannst du als Handwerker jetzt tun

Wochenlang gearbeitet, sauber abgeliefert – doch die Kommune lässt sich mit der Zahlung Zeit. Viele Handwerksbetriebe kennen das Problem: Öffentliche Auftraggeber reagieren auf Rechnungen nur schleppend oder gar nicht. Für kleine Betriebe kann das schnell zur existenziellen Belastung werden.

Andreas Scheibe<br />Bild: Continu-ING GmbH<br /><br />
Andreas Scheibe
Bild: Continu-ING GmbH

Gerade bei öffentlichen Aufträgen braucht es eine klare Linie. Wer Fristen kennt, sauber dokumentiert und rechtzeitig mahnt, kann sich effektiv absichern – und notfalls rechtliche Schritte einleiten. Denn sonst bleibt der Handwerker am Ende auf seinen Kosten sitzen. Hier erfährst du, welche rechtlichen Möglichkeiten dir als Handwerker zur Verfügung stehen und wie du auf Zahlungsverzug reagieren solltest.

Die Rechnungsbegleichung als Mitwirkungspflicht von Auftraggebern

Werkverträge sind Vereinbarungen zwischen einem Auftraggeber und einem Handwerker. Dabei geht der Handwerker in Vorleistung und führt Arbeiten durch, die der Auftraggeber benötigt. Nachdem er einen Teil der Leistung erbracht hat, stellt er eine Rechnung, die der Auftraggeber zügig – meist innerhalb von 21 bis 30 Tagen – zu begleichen hat. Doch genau hier liegt häufig das Problem: Das Handwerksunternehmen kommt seinen Pflichten nach und erledigt die vereinbarten Aufgaben, auf die Bezahlung für diese Leistungen muss jedoch oftmals lange gewartet werden. Bei Abschlagsrechnungen vergehen rund 30 Tage bis zur Begleichung, für Schlussrechnungen sind es sogar 60 Tage, wobei auch noch längere Verzögerungen keine Seltenheit sind. Die Handwerksbetriebe akzeptieren dieses Verhalten oft kommentarlos - dabei stehen ihnen durchaus rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung.

Maßnahme 1: Verzugszinsen als negative Konsequenz bei offenen Rechnungen

Eine Option, um Auftraggeber zur rascheren Rechnungsbegleichung zu motivieren, ist das Verlangen von Verzugszinsen. Diese Maßnahme sollte standardmäßig in jedem Vertrag enthalten sein, um rechtzeitige Zahlungen zu fördern. Derzeit sind Verzugszinsen in Höhe von neun Prozent üblich. Wie hoch der daraus resultierende Gewinn ausfallen kann, zeigt das folgende Zahlenbeispiel eindrücklich:

Angenommen, ein Handwerksunternehmen stellt eine Rechnung in Höhe von 100.000 Euro. Als Verzugszinsen nehmen wir mal 9 % p.a. an; in der Praxis wären es 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; für jeden Tag, den der Auftraggeber zu spät bezahlt, werden also 9.000 Euro / 365 Tage = 24,66 Euro fällig. Bei einer Verzögerung von zehn Tagen entspricht das bereits 246,60 Euro. Wenn in einem Projekt zehn Teilrechnungen gestellt werden und der Auftraggeber weiterhin nachlässig bei der Rechnungsbegleichung ist, entstehen schnell Verzugszinsen in Höhe von mehreren tausend Euro. Pro Projekt!

Maßnahme 2: Forderungsmanagement als aktive Erinnerung bei Auftraggebern

Neben der Verbesserung der Zahlungsmoral durch Strafzahlungen können Handwerksbetriebe auch ihr Forderungsmanagement überarbeiten. Dazu gehört die deutliche Nennung des Zahlungsziels – nicht nur allgemein, sondern in Form eines konkreten Datums. Außerdem erweist sich das regelmäßige Nachfassen, etwa in Form von täglichen Anrufen, als besonders zielführend. Besonders erfolgreiche Unternehmer erreichen sogar bei öffentlichen Aufträgen Zahlungsfristen zwischen zehn und fünfzehn Tagen.

Tatsächlich ist in Vergabehandbüchern und Haushaltsordnungen öffentlicher Auftraggeber festgelegt, dass Zahlungen so schnell wie möglich erfolgen müssen – oft deutlich unter den üblichen 21 Tagen.

Die Folgen von Zahlungsverzug für Handwerksunternehmen

Handwerksbetriebe, die sich scheuen, so vehement gegenüber Auftraggebern aufzutreten, sollten sich vor Augen halten, dass sich die nachlässige Zahlungsmoral oftmals von Rechnung zu Rechnung verschlimmert. Während sie beim ersten Mal also vielleicht 32 statt 30 Tage warten mussten, sind es beim zweiten Mal möglicherweise bereits 40 Tage. Die Abschlussrechnung wird dann womöglich monatelang nicht beglichen, wofür diverse Prüfmängel angeführt werden.

Auch ein Blick auf die andere Seite kann helfen, das eigene Recht konsequenter durchzusetzen. Auftraggeber zögern nämlich in der Regel nicht, Verspätungen, die der Handwerker zu verantworten hat, unwillkürlich mit Verzugssetzungsschreiben, Abhilfeforderungen und Kündigungsandrohungen zu begegnen. Diese Vehemenz bei der Wahrung der eigenen Rechte sollten sich Handwerksunternehmen zum Beispiel nehmen.

Fazit

Die konsequente Reaktion auf Zahlungsverzögerungen sichern Handwerksbetrieben ihre Liquidität und Existenz. Gleichzeitig führt sie zu mehr Achtung und Ansehen. Handwerksunternehmen sollten deshalb daran arbeiten, für sich einzustehen, und pünktlich bezahlte Rechnungen als ein Recht für ihre geleistete Arbeit betrachten.

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M.Lenz schrieb: Danke an lowenergy, jetzt als neues Thema. Moin erstmal, vielen...
steven11 schrieb: Hallo, ich habe im Garten einen Schopf mit ca. 80 cm Überstand....
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