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News vom 09.06.2025

Photovoltaik-Förderung:

Wie Hausbesitzer von Zuschüssen und Vorteilen profitieren

Mit steigenden Strompreisen wächst der Wunsch vieler Hausbesitzer, sich unabhängiger vom Energiemarkt zu machen – nicht zuletzt auch aus Gründen des Klimaschutzes. Photovoltaikanlagen bieten dafür eine attraktive Lösung: Sie ermöglichen die Eigenproduktion von Strom, senken langfristig die Energiekosten und leisten zugleich einen aktiven Beitrag zur Energiewende. Allerdings sind die Investitionskosten nicht zu unterschätzen. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig über Fördermöglichkeiten zu informieren.

Bild: TH-Solar GmbH
Bild: TH-Solar GmbH

Bund, Länder und zahlreiche Kommunen stellen finanzielle Hilfen in Form von Zuschüssen, zinsgünstigen Krediten und steuerlichen Vergünstigungen bereit. Wer die Programme geschickt kombiniert, kann die anfänglichen Ausgaben deutlich reduzieren – oft um mehrere tausend Euro. Im folgenden Beitrag erhalten Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten aktuellen Förderangebote rund um Photovoltaik.

Förderung auf Bundesebene: Solarenergie lohnt sich

Auf Bundesebene ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) der wichtigste Baustein zur Förderung von Solaranlagen. Es regelt die sogenannte Einspeisevergütung: Wer Solarstrom produziert und ins öffentliche Netz einspeist, erhält dafür eine festgelegte Vergütung. Seit Februar 2025 liegt diese bei 7,94 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen mit einer Leistung bis 10 Kilowattpeak (kWp). Die Vergütung wird über einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert – ein verlässlicher Anreiz für Investitionen in Photovoltaik.

Zusätzlich unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit dem Förderprogramm 270 die Finanzierung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern. Aktuell beginnt der Zinssatz bei 5,21 Prozent. Finanziert werden können bis zu 100 Prozent der Investitionskosten – besonders attraktiv für Eigenheimbesitzer, die nur begrenztes Startkapital zur Verfügung haben.

Ein weiterer Pluspunkt: Seit 2023 gelten steuerliche Vorteile für Anlagen bis 30 kWp. Betreiber müssen weder Umsatz- noch Einkommensteuer auf selbst erzeugten und verbrauchten Solarstrom zahlen. Das erhöht nicht nur die Rentabilität, sondern reduziert auch den bürokratischen Aufwand erheblich.

Förderungsmöglichkeiten am Beispiel Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein ist die direkte Förderung durch das Land derzeit eingeschränkt. Das frühere Programm "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger" wurde aus haushaltspolitischen Gründen eingestellt. Dennoch lohnt sich ein Blick auf die kommunale Ebene: Viele Städte und Gemeinden halten weiterhin attraktive Förderangebote bereit.

Beispielsweise unterstützt die Stadt Kiel Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern ab einer Leistung von 5 Kilowattpeak (kWp) mit 300 Euro pro kWp. Für kleinere Anlagen, wie Balkonkraftwerke, gibt es pauschale Zuschüsse in Höhe von 100 Euro. Auch andere Kommunen – etwa Lübeck – bieten vergleichbare Programme an. Wer eine PV-Anlage in Schleswig-Holstein plant, sollte sich daher frühzeitig bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung über aktuelle Fördermöglichkeiten informieren. Wichtig zu beachten: Der Förderantrag muss grundsätzlich vor dem Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Kommunale Förderprogramme: Kiel setzt ein starkes Zeichen für Solarenergie

Über die bundes- und landesweiten Förderangebote hinaus engagieren sich auch zahlreiche Kommunen für den Ausbau der Solarenergie. Um auch hier noch einmal einen Blick auf Schleswig-Holstein zu legen: Besonders hervorzuheben ist die Landeshauptstadt Kiel, die ein vergleichsweise breites Förderprogramm anbietet – mit dem klaren Ziel, bis 2035 klimaneutral zu werden. Seit 2022 stellt die Stadt dafür jährlich 300.000 Euro zur Verfügung, um Photovoltaikanlagen auf Dächern und Freiflächen zu fördern. Aktuell sind rund 34 Megawatt Solarleistung installiert – bis 2035 sollen es 50 Megawatt sein, genug, um etwa 24.500 Haushalte mit Strom zu versorgen.

Gefördert werden sowohl größere PV-Anlagen als auch kompakte Lösungen wie Balkonkraftwerke. Für Erstinstallationen auf Mehrfamilienhäusern gibt es 100 Euro pro Kilowattpeak (kWp), sofern das Dach vollständig genutzt wird. Gleiches gilt für Anlagen auf Nichtwohngebäuden und Freiflächen, wobei der Zuschuss hier auf maximal 15.000 Euro pro Objekt begrenzt ist. Steckerfertige Balkonanlagen erhalten pauschal 100 Euro pro Haushalt – allerdings ist dieses Teilprogramm mit einem Jahresbudget von 2.000 Euro limitiert.

Die aktuelle Förderrichtlinie stammt aus dem Jahr 2022 und wird derzeit überarbeitet. Anträge für die Förderperiode 2025 können jedoch bereits jetzt eingereicht werden. Da die Mittelvergabe nach dem Prinzip "solange der Vorrat reicht" erfolgt – spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2025 – ist eine frühzeitige Antragstellung unbedingt empfehlenswert.

Fördermittel clever kombinieren

Die Förderung von Photovoltaikanlagen entfaltet ihr volles Potenzial, wenn verschiedene Unterstützungsangebote strategisch miteinander kombiniert werden. Bundesweite Kredite, Zuschüsse auf Landesebene und kommunale Programme lassen sich in vielen Fällen miteinander verknüpfen – ergänzt durch steuerliche Vorteile. Auf diese Weise können die Gesamtkosten einer Solaranlage deutlich reduziert werden, mit Einsparungen von mehreren tausend Euro.

Entscheidend für die maximal ausgeschöpfte Fördersumme ist die richtige Planung: Sämtliche Förderanträge müssen rechtzeitig – und unbedingt vor Beginn der Bau- oder Installationsarbeiten – eingereicht werden. Da viele Programme an feste Budgets und Fristen gebunden sind, lohnt sich eine frühzeitige Recherche. Wer gut vorbereitet ist, sichert sich nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern profitiert oft auch von zusätzlichen Beratungsangeboten und Services der jeweiligen Förderstellen.

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