Doch was versteht man eigentlich unter einem Nullemissionsgebäude? In diesem Beitrag erfahren Sie alles über den neuen EU-Standard und wie er den Grundstein für Bauten legt, die über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg klimaneutral sind.
Was ist ein Nullemissionsgebäude?
Das Nullemissionsgebäude ist ein neuer Standard der EU-Gebäuderichtlinie und beschreibt ein Gebäude, welches keine CO₂-Emissionen am Standort im laufenden Betrieb verursacht.
Dies wird durch Technologien wie Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und andere Lösungen realisiert, die ohne fossile Brennstoffe funktionieren. Gut gedämmte Häuser sowie eine intelligente Gebäudetechnik zur Steuerung von Heizungen oder Lüftungen tragen zusätzlich dazu bei, den Energiebedarf zu minimieren und das Gebäude klimaneutral zu machen.
Was ist der Unterschied zu einem Niedrigstenergiegebäude?
Bei einem Niedrigstenergiegebäude, auch „Nearly Zero Energy Building“ genannt, handelt es sich um Neu- sowie Bestandsbauten, die besonders energieeffizient sind und nur einen minimalen Energiebedarf besitzen. Dieser niedrige Energiebedarf ist die Grundlage dafür, dass ein Gebäude vollständig aus erneuerbaren Energiequellen betrieben werden kann.
Es ist also wichtig, dass ein Haus erst die Anforderungen eines Niedrigstenergiegebäudes erfüllt, damit es zu einem Nullemissionsgebäude werden kann. Erreicht wird dies durch eine Gebäudehülle mit hochwertiger Dämmung und Fenstern mit Dreifachverglasung, damit möglichst wenig Wärme aus dem Gebäude entweichen kann.
Eine Kombination mit effizienten Heizsystemen und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung ist zudem sinnvoll. Die Mindestanforderung für Niedrigstenergiegebäude wird durch den KfW-55-Standard des GEG geregelt. Demnach darf ein Haus nur 55 % des Primärenergiebedarfs eines Standardgebäudes nach GEG verbrauchen. Der Primärenergieverbrauch beschreibt die gesamte Energie, die ein Gebäude benötigt. Dabei werden die Verluste bei Gewinnung, Umwandlung und Transport der Energie mitberücksichtigt. Zusätzlich darf der Transmissionswärmeverlust (also Wärmeverluste durch die Gebäudehülle) nach KfW maximal 70 % des Referenzgebäudes betragen.
Was ist die EU-Gebäuderichtlinie?
Die EU-Gebäuderichtlinie (auch EPBD, „Energy Performance of Buildings Directive“) ist das zentrale Regelwerk der EU zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Die Richtlinie soll den Energieverbrauch sowie die CO₂-Emissionen im Gebäudesektor deutlich reduzieren, damit die Klimaziele der EU bis 2050 erreicht werden. Eine Novelle der EPBD wurde 2024 vom Europäischen Rat beschlossen. Bis 2026 müssen die Mitgliedstaaten die neuen Vorgaben, darunter auch Regelungen zum Nullemissionsgebäude, in nationales Recht umsetzen. In Deutschland erfolgt dies vor allem über das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie das Gebäude-Elektromobilitätsgesetz (GEIG).
Die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie
Der Nullemissionsstandard wird schrittweise für verschiedene Gebäudetypen eingeführt. Dabei wird zwischen Neubauten und Bestandsbauten unterschieden. Während für Bestandsbauten längere Übergangsfristen gelten, muss bei Neubauprojekten bereits ab 2028 bzw. 2030 der Nullemissionsstandard erfüllt werden.
Neubauten
Beginnend ab dem 1. Januar 2028 müssen alle neu gebauten öffentlichen Gebäude den Nullemissionsstandard erfüllen. Ab Neujahr 2030 sollen dann auch alle neu errichteten Gebäude frei von direkten CO₂-Emissionen am Standort sein. Bis zum Jahr 2050 besteht das langfristige Ziel darin, sämtliche Gebäude der EU so umzubauen, dass sie als Nullemissionsgebäude gelten. Um dies zu erreichen, dürfen bei Neubauten ab 2030 keine Öl- oder Gasheizungen sowie andere fossile Energiequellen direkt am Gebäude verwendet werden. Stattdessen liegt der Fokus auf einer CO₂-freien Energieversorgung durch Wärmepumpen, Solarthermie, Photovoltaik sowie Fernwärme aus erneuerbaren Quellen. Bislang bleiben die Emissionen, die beim Bau entstehen, etwa durch die verwendeten Materialien oder deren Transport, unbeachtet.
Bestandsbauten
Auch bestehende Gebäude werden durch die EU-Gebäuderichtlinie stärker in die Pflicht genommen, um klimaneutral zu werden. Ab dem 1. Januar 2030 gilt dies bei umfassenden Renovierungen. Unter einer umfassenden Renovierung versteht man, dass bei einem Bestandsgebäude wesentliche Elemente modernisiert werden.
Dies geschieht zum Beispiel durch die gleichzeitige Erneuerung von Heizungsanlage, Dämmung, modernen Lüftungssystemen oder Klimasystemen sowie durch die Installation von Photovoltaik und Wärmepumpen. Damit Nullemissionsanforderungen eingehalten werden, dürfen bei den energetischen Sanierungen in Zukunft keine Heizungssysteme mehr eingebaut werden, die fossile Brennstoffe verbrennen. Dazu gehören etwa Gasheizungen, Ölheizungen oder Flüssiggas- und Kohleheizungen. Bei bestehenden Nichtwohngebäuden soll zudem bis 2030 der Energieverbrauch so reduziert werden, dass er unter dem Verbrauch der 16 % ineffizientesten Gebäude von 2020 liegt. Diese Grenze soll bis 2033 auf die 26 % der ineffizientesten Gebäude ausgeweitet werden.
Für Wohngebäude ist geplant, den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch bis 2030 um mindestens 16 % und bis 2035 um 20 bis 22 % zu senken. Mindestens 55 % dieser Einsparungen sollen durch Renovierungen an den 43 % der Wohngebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz erreicht werden. Diese Maßnahmen stellen einen wichtigen Zwischenschritt dar, um Gebäude auf den Nullemissionsstandard zu bringen.
Die Lebenszyklusbetrachtung
Bis jetzt wird bei Nullemissionsgebäuden nur beachtet, dass während der Nutzung keine CO₂-Emissionen entstehen. Das langfristige Ziel besteht jedoch darin, Häuser in ihrem kompletten Lebenszyklus klimaneutral zu machen. Dafür wird in der neuen EU-Gebäuderichtlinie auch die Lebenszyklusanalyse (Life Cycle Assessment, LCA) verbindlich.
Dieser Zyklus umfasst die Lebensphasen des Gebäudes, vom Rohstoffabbau über Bau und Betrieb bis hin zum Rückbau oder Recycling. Auf diese Weise kann festgestellt werden, wie klimafreundlich ein Bauwerk tatsächlich ist, und nicht nur, dass seine Heiz- und Energieversorgung emissionsfrei abläuft. Dies wird unter anderem durch den Einsatz umweltfreundlicher Baustoffe sowie recycelter und wieder verwendbarer Materialien realisiert. Verpflichtend wird die Lebenszyklusbetrachtung erst einmal nur für größere Neubauten ab 1000 m². Ab 2030 soll sie dann für alle Neubauten gelten. Ohne die Durchführung und Berücksichtigung einer Lebenszyklusanalyse wird dann künftig keine Baugenehmigung mehr erteilt.
Umsetzung der neuen Richtlinie
Zur Umsetzung der EU-Novelle werden Anpassungen im Gebäudeenergiegesetz erfolgen. Da der Schwerpunkt auf der Nutzung neuer und emissionsfreier Technologien liegt, ist es für Eigentümer und Bauherrn wichtig, sich über die aktuellen Regelungen zu informieren und alte Heizsysteme rechtzeitig zu erneuern. Dadurch kann rechtzeitig von staatlichen Förderungen profitiert werden.
Förderprogramme unterstützen durch Finanzierungszuschüsse und Kredite Sanierungen und treiben so auch den klimaneutralen Gebäudebestand voran. So fördert etwa die KfW umfangreiche Sanierungen und Neubauten, während die BAFA Zuschüsse für einzelne Maßnahmen bereitstellt.
Ein weiterer wichtiger Schritt zur Umsetzung des Nullemissionshauses ist die Einführung eines neuen Energieausweises. Dieser soll in Zukunft eine Bewertungsskala von A bis G haben. Gebäude der Klasse A gelten als Nullemissionsgebäude mit minimalem Energieverbrauch und CO₂-neutralem Betrieb, während Klasse G die energetisch schlechtesten 15 % aller Gebäude eines Landes kennzeichnet.
Zur korrekten Umsetzung der Nullemissionsanforderungen unterstützen Energieberater, z.B. die Profis von EE-Experten, sowohl bei Neubauten als auch bei Bestandsgebäuden. In vielen Fällen ist die Beratung sogar gesetzlich vorgeschrieben, um die Einhaltung der EU-Gebäuderichtlinie nachzuweisen.
Fazit: Das Nullemissionshaus für eine klimafreundliche Zukunft
Der neue europäische Standard des Nullemissionsgebäudes ist ein wichtiger Schritt, um durch die Reduzierung von CO₂-Abgaben des Gebäudebestandes die Klimaziele bis 2050 zu erreichen. Bis jetzt sind Immobilien in Europa für ungefähr 40 % der CO₂-Emissionen verantwortlich.
Die Einführung des Nullemissionshauses geht über herkömmliche Energieeffizienzmaßnahmen hinaus, da es den CO₂-Ausstoß am Standort vollständig eliminiert. Das Nullemissionsgebäude wird auf nationaler Ebene durch das Gebäudeenergiegesetz in Zukunft verbindlich gemacht und ab 2028 für klimaneutrales Sanieren und Bauen von Bedeutung sein.