Die bizarren Folgen der miserablen Zahlungsmoral: Berichte über die brutalen Methoden selbst ernannter Geldeintreiber häufen sich. Von Heiner Siefken Albaner InKasso, Inkasso Team Moskau, Russland Inkasso: Die Namensgebung zwielichtiger Geldeintreiber spielt mit gängigen Klischees. "So soll signalisiert werden, dass Gewalt im Spiel ist", sagt Dieter Plambeck, Präsident des Deutschen Inkasso-Dienstes (DID). Die Inhalte der Anzeigen und Internet-Auftritte, mit denen die "Dienstleister" für sich werben, sind eindeutig.
Ein Beispiel aus dem weltweiten Netz: "Ihre Schuldner müssen keine Fremdsprachen können. Sie werden uns auch so verstehen." Für alle Inhalte zeichnet ein gewisser "Anatoli Schefschenko, Moskau" verantwortlich. Neben einer Pauschale von bis zu 750 Euro verlangt Russland Inkasso nach eigenen Angaben ein Erfolgshonorar zwischen "15 und 25 Prozent des eingehenden Geldes". Dabei dürfte es sich um ein Basisangebot handeln.
Dass er vorab 5000 Euro an das Inkasso Team Moskau gezahlt hat und dann noch 30 000 Euro nachschießen sollte, hat jetzt ein Dachdecker gegenüber der Hamburger Morgenpost eingestanden. Eine schlechte Investition: Von seinen Außenständen hat der Handwerker nie auch nur einen Cent gesehen.
Ob die selbst ernannten Geldeintreiber überhaupt "Erfolge" vorweisen können, ist eine Frage, deren Beantwortung nicht ganz einfach ist. Naturgemäß scheuen alle Beteiligten das Licht der Öffentlichkeit. In der Gerüchteküche, die rund um die Inkassodienste entstanden ist, köcheln diverse Hinweise und Geschichten.
Drohbrief auf Russisch
Die erste Stufe der Drohungen von Russland Inkasso: Der Unternehmenschef, der von Berlin aus agiert, schreibt einen Drohbrief – auf russischem Papier und in gebrochenem Deutsch. Den schickt er einem Partner in Moskau, der ihn dort frankiert und in den Briefkasten steckt. Zahlt der Schuldner immer noch nicht, gehen muskelbepackte und kahl rasierte Männer vor dessen Haus auf und ab und unterhalten sich extrem laut auf Russisch.
Schon beinahe legendär ist das Vorgehen des Inkassodienstes "Schwarze Schatten", der vor drei Jahren vom Landgericht Leipzig verboten wurde (AZ 6 O 4342/94). Altmodisch gekleidete Herren mit Stock und Melone oder - kaum zu glauben - im rosa Hasenkostüm verfolgten den Schuldner auf Schritt und Tritt und brandmarkten ihn damit vor aller Augen. Die Richter bewerteten das Vorgehen als Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und als Verstoß gegen die guten Sitten.
"Wir haben immer mal wieder Hinweise auf rüde Inkasso-Methoden. Die sind in der Regel aber schwer nachweisbar", berichtet Jürgen Wigger, Oberstaatsanwalt in Lüneburg. Dass er Gewalt angedroht hat, streite natürlich jeder Beschuldigte ab: "Da wird behauptet, dass nur eine Forderung durchgesetzt werden sollte. Dann steht Aussage gegen Aussage - Ende der Beweislast."
Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz sind in der Regel das einzig wirksame Mittel gegen die dubiosen Geldeintreiber. "Das Werben alleine reicht noch nicht für eine Strafverfolgung", sagt auch DID-Präsident Plambeck. In vielen Fällen bleibe es nicht bei der bloßen Gewaltandrohung, die Dunkelziffer sei hoch: "Wird Gewalt ausgeübt, machen sich übrigens auch die Auftraggeber strafbar."
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Heiner Siefken
Heiner Siefken ist Redakteur des Internetportals www.handwerk.com und der Wirtschaftszeitung "Norddeutsches Handwerk".
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