Trinkwasser ist eines der wichtigsten Lebensmittel. Seine Qualität darf durch die Haustechnik nicht beeinträchtigt werden.
Bei der Beschreibung der Wasserqualitäten sind sich die Normen weitgehend einig –
die Differenzierung zwischen „Beeinträchtigung“ und „Gefährdung“ gibt es in der DIN-EN 1717 aber nicht.
Die Handbrause in der Badewanne – der klassische Fall einer gefährdeten Entnahmestelle.
Welche der in der DIN 1988-4 aufgeführten Armaturen welcher europäischen Bezeichnung zuzuordnen sind, zeigt die Übersicht.
Der freie Auslauf: National werden 2 x Innendurchmesser, mindestens aber 20 mm Abstand verlangt, nach DIN EN ist grundsätzlich 3 x Innendurchmesser einzuhalten.
Systemtrenner arbeiten als „Rohrtrenner light“ mit Rückflussverhinderern.
Rohrtrenner unterbrechen die Verbindung zur Leitung, wenn der Vordruck des Wassers noch um 0,5 bar höher ist als der Gegendruck.
Trinkwasseranlagen müssen so konzipiert sein, dass sich die Qualität des Wassers im System nicht verschlechtern kann. Um einen Qualitätsverlust durch Eindringen von Nichttrinkwasser zu vermeiden, müssen an gefährdeten Entnahmestellen Sicherungsarmaturen eingebaut werden. Die Absicherungen sind mit der DIN 1988-4
[1] geregelt. Seit Mai 2001 steht mit der DIN EN 1717
[2] eine Norm zur Verfügung, die sich ebenfalls mit den Maßnahmen zum Schutz des Trinkwassers befasst. Beide Normen sind derzeit parallel gültig. Problematisch ist dabei, dass diese sich teilweise widersprechen.
Wasser in fünf Stufen Wie ein Wasser beschaffen sein muss, damit es die Bezeichnung „Trinkwasser“ verdient, ist in der DIN 2000
[3] umschrieben. Mit der Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
[4] werden Grenzwerte für Stoffe festgelegt, die sich im Trinkwasser befinden dürfen. Somit ist ein Wasser beschrieben, das jeder Mensch ein Leben lang trinken kann, ohne daraus gesundheitliche Nachteile zu erfahren. Man bezeichnet dieses Wasser nach DIN 1988-4 als Wasser der Klasse 1. Wasser, das die Anforderungen die an Trinkwasser gestellt werden nicht mehr erfüllt, wird den Klassen zwei bis fünf zugeordnet. In der DIN EN 1717 befindet sich dieses „Klassensystem“ ebenfalls. Allerdings spricht man hier nicht von Wasserklassen, sondern von Flüssigkeitskategorien. Ein Blick auf die Stufung der Wasserklassen bzw. der Flüssigkeitskategorien zeigt, dass diese vergleichbar sind. Egal ob nun von Wasserklassen oder Flüssigkeitskategorien gesprochen wird; Missverständnisse dürfte es dabei nicht geben.
In Kleinigkeiten anders Allerdings steckt auch hier der Teufel im Detail. Während die DIN 1988-4 bei der Wasserklasse 2 zwischen Beeinträchtigungen und Gefährdungen unterscheidet, gibt es diese Abstufung in der DIN EN 1717 nicht. Und das ist auch gut so. Wann eine Veränderung der Wasserqualität lediglich eine Beeinträchtigung ist und wann daraus eine Gefährdung entsteht, hängt schließlich nicht vom Wasser selbst, sondern vom Nutzer des Wassers ab. Eine Flüssigkeit, die einem gesunden, erwachsenen Menschen nicht schadet, kann für eine kranke Person möglicherweise schon gefährlich sein. Für den Anwender der Norm ist es schwer, diese Risiken abzuwägen. Die DIN 1717 macht mit dem Bewertungsspielraum Schluss. Der Flüssigkeitskategorie 2 dürfen nur solche Flüssigkeiten zugeordnet sein, die für
niemanden eine Gesundheitsgefährdung bedeuten können. Eine weitere Abweichung bei der Klassifizierung zeigt sich beim Warmwasser. Während nach DIN 1988 das erwärmte Trinkwasser der Klasse 1 zugeordnet wird, soll dieses nach DIN EN 1717 als Wasser der Flüssigkeitskategorie 2 bewertet werden. Damit gilt - europäisch gesehen - warmes Wasser nicht mehr als Trinkwasser. Diese Festlegung wurde im Hinblick auf südeuropäische Gegebenheiten gemacht, da hier die Trinkwasserqualität des warmen Wassers nicht durchgängig garantiert werden kann. Für die Praxis muss das warme Wasser aber Trinkwasser bleiben. Schließlich wäre eine Mischbatterie sonst die unzulässige Verbindung von Trinkwasser- und Nichttrinkwassersystemen. Und zur Körperreinigung muss gemäß der TrinkwV grundsätzlich Trinkwasser verwendet werden. Kann man warmes Wasser nicht mehr als solches bezeichnen, wäre wohl kalt duschen angesagt.
Gefährdet oder nicht? Man geht davon aus, dass Trinkwasser, welches aus der Trinkwasseranlage entnommen wird, die Trinkwassereigenschaft verliert. Wird eine Badewanne im häuslichen Bereich gefüllt, enthält sie (bedingt durch Badezusätze) Wasser der Klasse 3 (Flüssigkeitskategorie 3). In einer Badewanne in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim wird sogar Wasser der Klasse 5 (Flüssigkeitskategorie 5) vermutet. Schließlich kann hier das Vorhandensein von Erreger übertragbarer Krankheiten nicht ausgeschlossen werden. Selbst in der Küche – wo aus Trinkwasser Suppe wird – wandelt sich das Wasser der Klasse 1 (Flüssigkeitskategorie 1) in Wasser der Klasse 2 (Flüssigkeitskategorie 2). Folglich darf Wasser, das die Trinkwasseranlage verlassen hat, nicht wieder in diese zurückgelangen. Ein Rückfließen, Rückdrücken und Rücksaugen von Nichttrinkwasser in das Rohrleitungssystem muss verhindert werden. Eine Gefahr des Rückfließens, Rückdrückens oder Rücksaugens besteht immer dann, wenn der Trinkwasserauslauf der Entnahmearmatur unterhalb des höchstmöglichen Nichttrinkwasserspiegels liegt oder liegen kann. Die Gefahr besteht auch, wenn Geräte (wie Hochdruckreiniger oder ungesicherte Waschmaschinen) an die Trinkwasseranlage angeschlossen werden. Solche Anschlüsse bezeichnet man als gefährdete Entnahmestellen. Liegt der Trinkwasserauslauf in jedem Fall über dem höchstmöglichen Nichttrinkwasserspiegel, kann über diesen Nichttrinkwasser weder zurückdrücken noch angesaugt werden oder zurückfließen. Man spricht von einer nicht gefährdeten Entnahmestelle. Dabei wird allerdings der bestimmungsgemäße Betrieb der Entnahmestelle vorausgesetzt.
Einzelsicherung oder Sammelsicherung? Gefährdete Entnahmestellen müssen durch den Einsatz von Sicherungsarmaturen vor einem Rücksaugen, Rückdrücken oder Rückfließen von Nichttrinkwasser geschützt werden. Werden dabei zwei oder mehrere gefährdete Entnahmestellen einer Trinkwasseranlage über eine Sicherungsarmatur abgesichert, bezeichnet man das als Sammelsicherung. Wird jeder gefährdeten Entnahmestelle „ihre“ Sicherungsarmatur zugeordnet, liegt eine Einzelsicherung vor. Mit der DIN 1988-4 wird festgestellt, dass die Einzelsicherung und die Sammelsicherung als gleichwertige Absicherungsmaßnahmen einzustufen sind. Die DIN EN 1717 setzt dieser Gleichwertigkeit ein Ende: Die europäische Norm legt fest, dass die gefährdeten Entnahmestellen im häuslichen Anwendungsbereich mit Einzelsicherungen versehen sein müssen. Diese Anforderung wird durch das Produktangebot erfüllt. Die Entnahmearmaturen aus dem Hause namhafter Hersteller, die hier eingebaut werden, sind werkseitig eigensicher ausgeführt. Sie sichern vor Eindringen von Nichttrinkwasser der Klasse 3 (Flüssigkeitskategorie 3) ab. Und das ist für Entnahmestellen in Wohngebäuden ausreichend. Nachteilig beim Einsatz eigensicherer Armaturen ist es allerdings, dass sie für den Laien erreichbar sind. So kann der Austausch einer eigensicheren Mischbatterie gegen eine nicht eigensichere Billigarmatur durch die Hand eines Nichtfachmanns nicht ausgeschlossen werden.
Die Auswahl der Sicherungsarmaturen Die zur Verfügung stehenden Sicherungsarmaturen sind unterschiedlich zuverlässig. Beispielsweise kann bei einem Rückflussverhinderer ein Korrosionsrückstand oder ein Sandkorn bewirken, dass die Armatur nicht mehr dicht schließt und ein Rückfließen von Wasser nicht verhindern kann. Deshalb kann diese Armatur auch nur zur Absicherung vor relativ harmlosem Nichttrinkwasser eingesetzt werden. Ein Rohrunterbrecher ohne bewegliche Teile ist ein Rohrstück mit Löchern darin, die jeden Unterdruck (sprich Rücksaugungsgefahr) im Keim ersticken. Die einfache Konstruktion dieser Armatur lässt kaum eine Chance für Fehlfunktionen. Daher ist das Trinkwasser mit einem Rohrunterbrecher auch vor sehr gefährlichem Nichttrinkwasser geschützt.
Die Auswahl der geeigneten Sicherungsarmatur ist folglich von der Wasserklasse (Flüssigkeitskategorie) des Nichttrinkwassers abhängig, vor dem das Trinkwasser bewahrt werden soll. Nach DIN 1988-4 geschieht die Auswahl der Sicherungsarmatur nur in Abhängigkeit von der Klasse des Nichttrinkwassers. Ferner gibt es nach dieser Norm die Option eines kurzzeitigen Anschlusses. Ein solcher kurzzeitiger Anschluss eines Apparates liegt vor, wenn die Verbindung zur Trinkwasserleitung nur für die Dauer eines Arbeitstages besteht und der Anschluss unter Aufsicht betrieben wird. Sind diese Bedingungen erfüllt, dürfen Sicherungseinrichtungen zur Absicherung eingesetzt werden, die man für einen ständigen Anschluss als zu unsicher betrachtet. In der DIN EN 1717 sucht man die Definition des kurzzeitigen Anschlusses vergeblich. Es gibt nach dieser Norm nicht mehr die Möglichkeit, vorübergehend existierende Anschlüsse „minderwertiger“ abzusichern als wie die ständig vorhandenen Anschlüsse. Ferner geschieht die Auswahl der geeigneten Sicherungsarmatur nicht nur entsprechend der Flüssigkeitskategorie, gegen die das Trinkwasser geschützt werden muss. Es wird hier zusätzlich noch unterschieden, ob die Sicherungsarmatur nur vor einem Rücksaugeffekt oder auch gegen Rückdrücken oder Rückfließen sichern muss. Letzteres führt dazu, dass die „Europa-Norm“ DIN EN 1717 – entgegen so mancher nationalen Behauptung – einen höheren Sicherheitsstandart einfordert, als die deutsche DIN 1988-4.
So ist der eingangs erwähnte Rohrunterbrecher ohne bewegliche Teile nach DIN 1988-4 einschränkungslos zur Absicherung vor Nichttrinkwässern bis zur Wasserklasse 5 zugelassen. Nach den Festlegungen der DIN EN 1717 darf diese Armatur nur dann zur Absicherung vor Nichttrinkwässern der Flüssigkeitskategorie 5 eingesetzt werden, wenn lediglich gegen Rücksaugung abgesichert werden muss. Besteht die Gefahr eines Rückdrückens, ist der Rohrunterbrecher zur Absicherung ungeeignet.
Funktion und Einbau der Sicherungseinrichtungen Die Sicherungsarmaturen werden in der DIN EN 1717 Gruppen zugeordnet und innerhalb der Gruppen nach Typen unterschieden. Gut dabei ist, dass man in Zeichnungen die Sicherungsarmaturen nicht zwingend mittels Zeichensymbolen darstellen muss. Nach DIN EN 1717 genügt hier ein Sechseck, in das die Buchstabenkombination der gewünschten Sicherungsarmatur eingetragen wird. Nur ein Teil der in Europa üblichen Sicherungsarmaturen werden in Österreich und in Deutschland eingebaut. Die Funktion dieser Sicherungseinrichtungen soll im Folgenden beschrieben und die Einbauregeln besprochen werden.
Freier Auslauf - AA Der Wasserzulauf mündet in einem Abstand zum höchstmöglichen Nichttrinkwasserspiegel aus. Damit liegt eine freie Fließstrecke vor, die auch bei einer Unterdruckbildung im Rohrleitungssystem ein Rücksaugen von einmal aus der Wasserleitung ausgeflossenen Wassers verhindert. Mit der DIN 1988-4 wird geregelt, dass die Unterkante des Wasserzulaufes einen Abstand zum Nichttrinkwasserspiegel aufweisen muss, der dem doppelten Innendurchmesser des Zulaufrohres entspricht, in jedem Fall aber mindestens 20 mm beträgt. In der DIN EN 1717 wird hierfür ein Abstand verlangt, der dem dreifachen Durchmesser des Zulaufrohres entspricht. Dabei wird ein Mindestabstand nicht festgelegt. Besondere Sorgfalt muss bei Verwendung eines freien Auslaufes als Sicherungseinrichtung bei der Festlegung des höchstmöglichen Nichttrinkwasserspiegels gelegt werden. Da auch der Überlauf eines Behälters verstopfen kann, ist im Normalfall die Oberkante eines offenen Behälters (z. B. der Badewannenrand) als höchstmöglicher Nichttrinkwasserspiegel anzusehen. Allerdings ist zu prüfen, ob bei der bestimmungsgemäßen Benutzung der Anlage mit einer Schaumentwicklung zu rechnen ist. Steckt der vermeintliche freie Auslauf in einer Schaumkrone, könnte der Schaum bei Unterdruckbildung in die Leitung eingesaugt werden.
Systemtrenner – BA Der Systemtrenner ist in der DIN 1988-4 nicht zu finden. Er hat sich in den 90iger Jahren – fußend auf europäische Entwicklungen – dennoch in deutschen Installationen seinen Platz erobert. Systemtrenner bestehen aus einer Vorkammer, einer Mittelkammer und einer Ausgangskammer. Zwischen den Kammern ist jeweils ein Rückflussverhinderer eingesetzt. Beim Durchströmen fließt Wasser zunächst in die Vorkammer. Dort (Zone 1) ist der Druck höher als in der Mittelkammer (Zone 2), dort wieder höher als in der Ausgangskammer (Zone 3). Der Druckabfall zwischen jeder Zone ist genau vorbestimmt. Sinkt der Vordruck, sodass Gefahr besteht, dass Wasser zurückgedrückt oder rückgesaugt würde, schließt der Rückflussverhinderer zwischen Vor- und Mittelkammer spätestens bei einer Druckdifferenz von 0,14 bar und das Ablassventil in der Mittelkammer öffnet. Wasser strömt aus der Mittelkammer ins Freie. Das Leitungssystem ist unterbrochen und gesichert. Der Rückflussverhinderer zwischen Mittel- und Ausgangskammer schließt ebenfalls. Er verhindert, dass Wasser aus den Leitungen nach dem Systemtrenner durch das Ablassventil wegströmt.
Rohrunterbrecher A2 – DB Bei Rohrunterbrechern der Bauform A2 werden Lüftungsöffnungen bei Wasserdurchfluss von einer Gummimembrane abgedeckt. Sobald kein Wasser mehr durchfließt, gibt die Membrane die Öffnungen frei. Aber auch mit dieser Membrane ist die Armatur nicht geeignet, eine unter Überdruck stehende Leitung zu versorgen. Die Membrane soll lediglich einen Wasseraustritt bei Durchfluss begrenzen. Die Lüftungsöffnungen müssen mindestens 150 mm oberhalb des höchstmöglichen Nichttrinkwasserspiegels angebracht sein. Nach DIN 1988-4 wird diese Sicherungsarmatur auch gefordert, wenn ein Wanneneinlauf an einer häuslichen Badewanne unterhalb des Wannenrandes liegt. Entsprechend der DIN EN 1717 genügt hier allerdings der Einsatz einer Sicherungskombination (HD). An dieser Stelle kann man der europäischen Norm tatsächlich vorwerfen, einen sicherheitstechnischen Rückschritt zu formulieren. Bei genauerem hinsehen darf man jedoch auch das in Frage stellen: In der Wanne befindet sich maximal Wasser der Klasse 3 – und zur Absicherung davor genügt an allen anderen Entnahmestellen eben die Sicherungskombination – also, warum auch nicht hier?
Rohrunterbrecher A1 – DC Der Rohrunterbrecher der Bauform A1 besitzt im Gegensatz zur Bauform A2 keine beweglichen Teile. Die Belüftungsöffnungen sind immer offen und müssen ebenfalls 150 mm oberhalb des Nichttrinkwasserspiegels liegen. Beim Einsatz dieser Sicherungseinrichtung an einem WC-Druckspüler müssen die Belüftungsöffnungen (nach DIN 1988-4) einen Abstand von 400 mm zur WC-Oberkante aufweisen. Auf diese Weise kann ein Unterdruck, der in der Trinkwasserleitung entsteht, keine Saugwirkung in der, dem Rohrunterbrecher nachgeschalteten Leitung zur Folge haben. Allerdings darf die nachgeschaltete Leitung auch nicht unter Druck stehen. Diese Leitung muss folglich frei ausmünden und darf auch nicht zu lang sein.
Rückflussverhinderer – EA Der Rückflussverhinderer wird nur vom in Fließrichtung durchströmenden Wasser aufgedrückt. Fließt kein Wasser hindurch, ist der Rückflussverhinderer geschlossen, bei einer Umkehr der Fließrichtung wird er zusätzlich von Wasser selbst zugedrückt. Das funktioniert aber nur, wenn der Rückflussverhinderer so eingebaut ist, dass die Wassersäule nicht auf der Feder steht.
Rohrtrenner Fällt der eingangsseitige Wasserdruck auf einen bestimmten Wert ab, trennt die Armatur den abzusichernden Leitungsteil von der versorgenden Trinkwasserleitung. Dabei wird eine sichtbare Trennung vollzogen. Das Wasser, was sich im Trennbereich befindet, fließt beim Trennvorgang heraus. Deshalb benötigt ein Rohrtrenner einen Entwässerungsanschluss. Der beschriebene Trennvorgang muss bereits stattfinden, wenn der Druck auf der versorgenden Seite der Armatur noch um 0,5 bar höher ist als der Druck, der durch den geodätischen Höhenunterschied von der versorgten Seite her auf der Armatur lastet. Man bezeichnet die Druckdifferenz von 0,5 bar auch als Sicherheitswert. Der Rohrtrenner EA1 - GA ist immer in Durchflussstellung. Er geht nur dann in Trennstellung, wenn der versorgende Wasserdruck absinkt und der Trenndruck erreicht ist. Ein Rückflussverhinderer sorgt dafür, dass die nachgeschaltete Leitung dabei nicht leerläuft. Der Rohrtrenner EA2 – GB ist immer in Trennstellung. Er schaltet nur dann in Durchflussstellung, wenn dem nachgeschalteten Leitungssystem Wasser entnommen wird. Nach Beendigung der Wasserentnahme schaltet die Armatur zurück in die Trennstellung. Auch hier verhindert ein Rückflussverhinderer, dass die nachgeschaltete Leitung dabei leerläuft. Kommt es während einer Wasserentnahme zu einem Abfall des Wasserdruckes und der Trenndruck wird erreicht, trennt der Rohrtrenner (so wie ein Rohrtrenner EA1). Der Rohrtrenner EA3 ist in der DIN EN 1717 nicht erfasst, sein Einsatz jedoch weiterhin üblich. Dieser arbeitet genauso wie der Rohrtrenner EA2, hat aber keinen Rückflussverhinderer auf der geräteausgangsseitigen Seite. Die nachgeschaltete Leitung soll leerlaufen, wenn die Armatur in Trennstellung schaltet. Dafür muss dieser Rohrtrenner 300 mm über dem versorgten Apparat angeordnet werden.
Belüfter der Bauform C – HB Fließt Wasser durch den Belüfter, wird ein Verschlusskörper auf einen Belüftungskanal gedrückt. Dadurch tritt an den Belüftungsöffnungen auch dann kein Wasser aus, wenn der angeschlossene Schlauch unter Druck steht. Wird das Wasser abgesperrt und entleert sich der Schlauch, entsteht dadurch ein Unterdruck, der den Verschlusskörper vom Belüftungskanal abhebt. Luft tritt ein und der Schlauch kann sich entleeren. Bei der Bildung eines Unterdruckes in der Wasserleitung (bei Ausfall der Wasserversorgung) wird ebenfalls der Luftweg freigemacht und einer Saugwirkung somit vorgebeugt. Beim Einbau eines Belüfters der Bauform C ist allerdings darauf zu achten, dass die Belüftungsöffnungen mindestens 150 mm (nach DIN 1988-4) bzw. mehr als 250 mm (nach DIN EN 1717) über dem höchstmöglichen Nichttrinkwasserspiegel liegen. Die so genannten Rohrbelüfter, die als Sammelsicherungen an den Enden der Steigleitungen angeordnet wurden, sind in der DIN EN 1717 nicht mehr berücksichtigt. In Anbetracht der Tatsache, dass aktuelle technische Aussagen (z. B. DVGW-Arbeitsblatt W 551
[5], Berichterstattung in der Fachpresse) diese ebenfalls längst totgeschrieben haben, sollen sie hier nicht weiter berücksichtigt werden.
Umsteller und Rückflussverhinderer – HC Mit dem Umsteller wird der Wasserauslauf vom Wanneneinlauf auf den Brauseschlauch umgeschaltet. Fällt der Fließdruck unter 0,5 bar, schaltet der Umsteller den Wasseraustritt wieder auf den Wanneneinlauf zurück, der einen freien Auslauf darstellt. Bei geöffneter Armatur und Unterdruck in der Leitung wird hier Luft eingesaugt. In Armaturennormen wird dieser Auslauf in etwa wie ein Belüfter betrachtet. Ist im Kalt- und im Warmwasseranschluss je ein Rückflussverhinderer eingesetzt, hat man eine Absicherung, die mit der Sicherungskombination gleichwertig ist. Allerdings muss der Wanneneinlauf mehr als 250 mm über dem Wannenrand angeordnet sein, was optisch gewöhnungsbedürftig sein dürfte.
Sicherungskombination – HD Eine Sicherungskombination besteht in Fließrichtung des Wassers aus einem Rückflussverhinderer und einem Belüfter der Bauform C (Sicherungsarmatur HB). Auch Entnahmearmaturen sind mit Rückflussverhinderer und Belüfter der Bauform C ausgestattet. Wie schon beim Belüfter der Bauform C erläutert, muss auch hier sichergestellt sein, dass die Belüftungsöffnungen mindestens 150 mm (bzw. gemäß DIN EN 1717 mehr als 250 mm) oberhalb des höchstmöglichen Nichttrinkwasserspiegels liegen.
Vereinbarung der Vertragsgrundlage Wie beschrieben wurde, hat sich zwar bei den Einbauvorschriften der Sicherungseinrichtungen nicht viel getan. Hier liegen die Montagemaße entsprechend der DIN EN 1717 meistens höher als nach DIN 1988-4. Da Letztere Mindestmaße formuliert, stellt eine Einhaltung der Forderungen nach DIN EN 1717 auch dann keinen Vertragsverstoß dar, wenn werkvertraglich eine Ausführung der Arbeiten nach DIN 1988-4 vereinbart wurde. Anders sieht das in der Frage nach der sicherheitstechnischen Qualität der Absicherung aus. Mit der DIN EN 1717 werden – verglichen mit der DIN 1988-4 – höhere Anforderungen gestellt. Die vereinbarte Vertragsgrundlage entscheidet aber darüber, welche Sicherungsarmaturen Verwendung finden müssen. Wird die DIN EN 1717 als Ausführungsgrundlage werkvertraglich vereinbart, kann eine Arbeitsausführung auf Basis der DIN 1988-4 schnell eine mangelhafte Werkleistung entstehen lassen und umgekehrt. Daher ist es unerlässlich, eine der beiden Normen – DIN 1988-4 oder DIN EN 1717 – als Vertragsgrundlage zu vereinbaren und durchgängig nur nach einer Norm zu arbeiten.
Bei der Qual der Wahl sollte man sich dann für die DIN EN 1717 entscheiden. Wendet man nach dieser Norm die Sicherungsarmaturen an, die sich längst in Österreich und in Deutschland bewährt haben, entsteht der oft befürchtete Bruch zu den anderen Teilen der DIN 1988 nicht. Im Gegenteil: Mit der europäischen Norm ist man in der Lage, noch zweckgerichteter die beste Absicherung auszuwählen. Und genau das sollte allen das Trinkwasser wert sein.
Weitere Informationen unter:
www.joerg-scheele.de Literaturnachweis: [1] DIN 1988-4: Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen (TRWI); Schutz des Trinkwassers, Erhaltung der Trinkwassergüte; Technische Regel des DVGW
[2] DIN EN 1717: Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen und allgemeine Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen - Technische Regel des DVGW; Deutsche Fassung EN 1717:2000
[3] DIN 2000: Zentrale Trinkwasserversorgung - Leitsätze für Anforderungen an Trinkwasser, Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Versorgungsanlagen – Technische Regel des DVGW
[4] TrinkwV: Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung (Artikel 1 Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001)
[5] DVGW-Arbeitsblatt W 551: Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen - Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums - Planung, Errichtung, Betrieb und Sanierung von Trinkwasser-Installationen