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News vom 19.08.2008

Was bringt das neue Wärmegesetz?

Das Wärmegesetz soll sicherstellen, dass in Zukunft mehr Wärme aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen wird und dadurch klimaschädliche Treibhausgase eingespart werden. Eine neue Broschüre „Wärme aus erneuerbaren Energien. Was bringt das neue Wärmegesetz?“ informiert über die Pflichten und Fördermöglichkeiten.

Die neue Broschüre „Wärme aus erneuerbaren Energien. Was bringt das neue Wärmegesetz?“ informiert über die Pflichten und Fördermöglichkeiten. Quelle: BMU
Die neue Broschüre „Wärme aus erneuerbaren Energien. Was bringt das neue Wärmegesetz?“ informiert über die Pflichten und Fördermöglichkeiten. Quelle: BMU
Wer erneuerbare Energien nutzt, spart Treibhausgase ein und schützt damit das Klima. Das gilt auch für die Wärmeversorgung. Eine Broschüre des Bundesumweltministeriums informiert über die Inhalte des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG), das gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und zum Jahreswechsel in Kraft tritt.

Im Jahr 2020 sollen die erneuerbaren Energien 14 Prozent des deutschen Wärmeverbrauchs decken – mehr als doppelt so viel wie heute. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen bei Neubauten ab dem 1. Januar 2009 regenerative Wärmequellen genutzt werden. Doch fordert das Wärmegesetz nicht nur, es fördert auch. Das bestehende Marktanreizprogramm (MAP) zur Förderung erneuerbarer Energien wurde nochmals aufgestockt: Bis zunächst 2012 stehen jährlich bis zu 500 Millionen Euro Fördergelder zur Verfügung.

Die neue Broschüre „Wärme aus erneuerbaren Energien. Was bringt das neue Wärmegesetz?“ erläutert, wer durch das neue Gesetz wozu verpflichtet wird, ab wann die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien gilt und was aus technischer Sicht zu beachten ist. Sie informiert zudem über die Fördermöglichkeiten.

Weitere Informationen zum Wärmegesetz finden sich hier im Internet und hier ist ein Überblick über das Gesetz zu finden.
Die im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Fassung des Gesetzes ist hier im Internet zu finden. Im Internet findet sich hier die Begründung zu dem Wärmegesetz.


Die Broschüre kann unter der Bestellnummer 2148 kostenlos beim BMU bestellt werden, Postfach 30 03 61, 53183 Bonn, Telefon: 022899/305-33 55, Fax: 022899/305-33 56 oder ganz einfach hier per E-Mail- Formular.
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