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SzeneNews vom 09.10.2014

Reuter gewinnt Kartellrechts-Prozess gegen Dornbracht vor dem Bundesgerichtshof (BGH)

Voller Erfolg für das Mönchengladbacher Familienunternehmen Reuter. Die Beschwerde des Armaturenherstellers Dornbracht gegen eine Entscheidung des OLG Düsseldorf wurde jetzt vom Bundesgerichtshof abgewiesen. Damit ist ein jahrelanger Rechtsstreit entschieden, der mit einem Urteil des OLG Düsseldorf endete. Dornbracht wurde dabei zu einer Schadenersatzzahlung verurteilt, da das Unternehmen den Verkauf seiner Produkte im Internet mit Hilfe von wettbewerbswidrigen Vertragsklauseln unterbinden wollte.

Zudem wurde festgestellt, dass nicht nur das Unternehmen Dornbracht, sondern speziell der Geschäftsführer Andreas Dornbracht persönlich für den vollen Betrag haftet. Die richtungsweisende Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 13. November 2013 ist damit in vollem Umfang rechtskräftig. Profitieren werden schließlich der freie Wettbewerb wie auch die Verbraucher.

Das OLG Düsseldorf hatte Reuter inklusive Zinsen rund eine Million Euro Schadenersatz zugesprochen. Mit der sogenannten „Fachhandelsvereinbarung“ hatte der Armaturenhersteller Dornbracht Großhändlern zwischen 2008 und 2011 spezielle Rabatte gewährt, wenn und soweit diese sich verpflichteten, Dornbracht- Produkte nicht an Onlinehändler zu liefern. In der „Fachhandelsvereinbarung“ hatten die Richter einen bezweckten und vorsätzlichen Verstoß gegen das Kartellrecht erkannt. Das Verfahren behandelte zwar nicht die Frage eines möglichen Schadenersatzes für die Jahre nach 2011, aber durch die jetzige Entscheidung ist der Weg frei, auch für die Zeit nach 2011 Schadenersatz einzufordern.

Bernd Reuter, Geschäftsführer des Fach- und Onlinehändlers reuter.de, der neben Bädern auch Produkte aus den Bereichen Wohnen, Leuchten, Küche, Heizung und Garten vertreibt, zeigte sich mit der Entscheidung des höchsten deutschen Zivilgerichts zufrieden: „Der BGH hat allen Unternehmen, die unter unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen leiden, den Rücken gestärkt.“ Wer gezielt den Wettbewerb behindert und gegen die Interessen der Verbraucher versucht, Preistransparenz und Internetvertrieb zu unterdrücken, werde es künftig schwerer haben. Denn die BGH-Entscheidung sei ein ermutigendes Signal für alle Onlinehändler, wegen vergangener oder gegenwärtiger Blockaden und Behinderungen Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Mehr noch: Wie der Fall Dornbracht zeigt, muss sogar der Geschäftsführer persönlich für den vollen Betrag haften.

Bernd Reuter ist sich zudem sicher, dass die Karlsruher Entscheidung gerade in der Bad- und Sanitärbranche mit großer Aufmerksamkeit registriert werde. Viele Hersteller nehmen von ihrer alten Skepsis gegenüber dem Onlinehandel Abstand und erkennen die Chancen des zusätzlichen und zeitgemäßen Vertriebsweges Internet. „Nach wie vor gibt es leider eine aggressive Minderheit von Herstellern, wozu Dornbracht zählt, die den Onlinehandel von Bad- und Sanitärprodukten durch Marktabschottungsmaßnahmen boykottieren“, so Bernd Reuter. „Entscheidungen wie die des OLG Düsseldorf und des BGH tragen hier hoffentlich zu einem Umdenken bei.“


Dornbracht Stellungnahme zur BGH Entscheidung

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. September 2014, die uns in dieser Woche bekannt gegeben wurde, nehmen wir zur Kenntnis. Die Zurückweisung unserer Nichtzulassungsbeschwerde entspricht zwar nicht unseren Erwartungen, dennoch betrachten wir damit den Rechtsstreit als beendet. Wir sind im Übrigen davon überzeugt, dass der Markt und damit unsere Kunden sich weiterhin bewusst für die lokalen Fachbetriebe entscheiden werden. Diese sind hervorragend qualifiziert, langjährig erfahren und überzeugen mit entsprechenden Referenzen vor Ort. Die sich diesbezüglich in der Gesellschaft wandelnde Stimmung und das verstärkt wieder aufkeimende Bewusstsein für lokale Geschäfte und die dort besonders persönliche und individuelle Beratung sowie den After-Sales-Service, werden vermehrt als besonderer Wert erkannt.
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