Voller Erfolg für das Mönchengladbacher Familienunternehmen Reuter. Die Beschwerde des Armaturenherstellers Dornbracht gegen eine Entscheidung des OLG Düsseldorf wurde jetzt vom Bundesgerichtshof abgewiesen. Damit ist ein jahrelanger Rechtsstreit entschieden, der mit einem Urteil des OLG Düsseldorf endete. Dornbracht wurde dabei zu einer Schadenersatzzahlung verurteilt, da das Unternehmen den Verkauf seiner Produkte im Internet mit Hilfe von wettbewerbswidrigen Vertragsklauseln unterbinden wollte.
Zudem wurde
festgestellt, dass nicht nur das Unternehmen Dornbracht, sondern speziell der Geschäftsführer
Andreas Dornbracht persönlich für den vollen Betrag haftet. Die richtungsweisende Entscheidung
des OLG Düsseldorf vom 13. November 2013 ist damit in vollem Umfang rechtskräftig. Profitieren
werden schließlich der freie Wettbewerb wie auch die Verbraucher.
Das OLG Düsseldorf hatte Reuter inklusive Zinsen rund eine Million Euro Schadenersatz zugesprochen.
Mit der sogenannten „Fachhandelsvereinbarung“ hatte der Armaturenhersteller Dornbracht Großhändlern
zwischen 2008 und 2011 spezielle Rabatte gewährt, wenn und soweit diese sich verpflichteten, Dornbracht-
Produkte nicht an Onlinehändler zu liefern. In der „Fachhandelsvereinbarung“ hatten die Richter
einen bezweckten und vorsätzlichen Verstoß gegen das Kartellrecht erkannt. Das Verfahren behandelte
zwar nicht die Frage eines möglichen Schadenersatzes für die Jahre nach 2011, aber durch die jetzige
Entscheidung ist der Weg frei, auch für die Zeit nach 2011 Schadenersatz einzufordern.
Bernd Reuter, Geschäftsführer des Fach- und Onlinehändlers reuter.de, der neben Bädern auch Produkte
aus den Bereichen Wohnen, Leuchten, Küche, Heizung und Garten vertreibt, zeigte sich mit der Entscheidung
des höchsten deutschen Zivilgerichts zufrieden: „Der BGH hat allen Unternehmen, die unter
unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen leiden, den Rücken gestärkt.“ Wer gezielt den Wettbewerb
behindert und gegen die Interessen der Verbraucher versucht, Preistransparenz und Internetvertrieb
zu unterdrücken, werde es künftig schwerer haben. Denn die BGH-Entscheidung sei ein ermutigendes
Signal für alle Onlinehändler, wegen vergangener oder gegenwärtiger Blockaden und Behinderungen
Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Mehr noch: Wie der Fall Dornbracht zeigt, muss sogar der
Geschäftsführer persönlich für den vollen Betrag haften.
Bernd Reuter ist sich zudem sicher, dass die Karlsruher Entscheidung gerade in der Bad- und Sanitärbranche
mit großer Aufmerksamkeit registriert werde. Viele Hersteller nehmen von ihrer alten Skepsis
gegenüber dem Onlinehandel Abstand und erkennen die Chancen des zusätzlichen und zeitgemäßen
Vertriebsweges Internet. „Nach wie vor gibt es leider eine aggressive Minderheit von Herstellern, wozu
Dornbracht zählt, die den Onlinehandel von Bad- und Sanitärprodukten durch Marktabschottungsmaßnahmen
boykottieren“, so Bernd Reuter. „Entscheidungen wie die des OLG Düsseldorf und des BGH
tragen hier hoffentlich zu einem Umdenken bei.“
Dornbracht Stellungnahme zur BGH Entscheidung
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. September 2014, die uns in dieser Woche bekannt gegeben wurde, nehmen wir zur Kenntnis. Die Zurückweisung unserer Nichtzulassungsbeschwerde entspricht zwar nicht unseren Erwartungen, dennoch betrachten wir damit den Rechtsstreit als beendet. Wir sind im Übrigen davon überzeugt, dass der Markt und damit unsere Kunden sich weiterhin bewusst für die lokalen Fachbetriebe entscheiden werden. Diese sind hervorragend qualifiziert, langjährig erfahren und überzeugen mit entsprechenden Referenzen vor Ort. Die sich diesbezüglich in der Gesellschaft wandelnde Stimmung und das verstärkt wieder aufkeimende Bewusstsein für lokale Geschäfte und die dort besonders persönliche und individuelle Beratung sowie den After-Sales-Service, werden vermehrt als besonderer Wert erkannt.