Eine Limited (Private Limited Company) ist eine GmbH nach britischem Recht. Diese Sonderform hat den "Vorteil", dass sie nur ein Mindestkapital von einem Euro haben muss und die Gründungskosten meistens gering sind. Aber sie hat auch erhebliche Nachteile bzw. Probleme. So müssen z. B. deutsches und englisches Recht beachtet werden, es sind testierte Bilanzen vorzulegen und kommen nicht ohne englischsprachigen Rechtsbeistand aus.
Solange das Vereinigte Königreich noch Mitglied der EU ist, ändert sich nichts. Aber wenn das
Vereinigte Königreich Großbritannien und
Nordirland die
Europäische Union verlassen und auch eine etwaige Übergangszeit abgelaufen ist, kann sich die Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland nicht mehr auf die
Niederlassungsfreiheit berufen. Die Limited wird dann sofort zur
Personengesellschaft (bei Betrieb eines Handelsgewerbes zur
OHG, ansonsten zur
GbR), wenn sie mehrere Gesellschafter hat. Gibt es nur einen Gesellschafter, wird dieser bei Betrieb eines Handelsgewerbes zum Einzelkaufmann. Problematisch wird es vor allem für die Gesellschafter, denn sie haften ab diesem Zeitpunkt persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.