Wenn die
steuerlichen Vorteile einer
Personengesellschaft (Kommanditgesellschaft [
KG]) mit den
haftungsrechtlichen Vorteilen einer
Kapitalgesellschaft (Gesellschaft mit beschränkter Haftung
[GmbH]) miteinander verknüpft werden sollen, wird die Rechtsform einer
GmbH & Co. KG gewählt.
Zuerst wird eine GmbH gegründet, die dann
anstatt einer
natürlichen Person als
Komplementärin der
KG die
persönlich haftende Gesellschafterin wird. Hierdurch ist die unbegrenzte Haftung der
Komplementärin auf das
Gesellschaftsvermögen der
GmbH bzw. auf mindestens 25.000 Euro Stammeinlage begrenzt. Der bzw. die
Kommanditisten sind meistens auch die alleinigen Gesellschafter der GmbH und haften nur mit ihrer
Kommanditeinlage. Mit dieser Rechtsform kann sich eine
einzelne natürliche Person als
KG mit einer GmbH & Co. KG mit Haftungsbegrenzung selbstständig machen.
Den genannten Vorteilen stehen folgende
Nachteile gegenüber:
- Die Gründungsformalitäten sind erheblich aufwändiger und kostenintensiver als bei anderen Rechtsformen
- Die Kreditgeber verlangen in den meisten Fällen bei der Aufnahme von Krediten private Sicherheiten
- Die Gesellschafter müssen für die Rückzahlung der von der GmbH aufgenommenen Kredite verbürgen und haften dadurch mit ihrem Privatvermögen
In der Praxis hat diese Rechtsform ein
negatives Image, weil ihr eine große
Insolvenzanfälligkeit nachgesagt wird. Außerdem ist die
Aufnahme von
Fremdkapital aufgrund der Haftungsbeschränkung des Vollhafters
schwieriger.