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Autoren
OldBo
10.04.2013
Wenn die steuerlichen Vorteile einer Personengesellschaft (Kommanditgesellschaft [KG]) mit den haftungsrechtlichen Vorteilen einer Kapitalgesellschaft (Gesellschaft mit beschränkter Haftung [GmbH]) miteinander verknüpft werden sollen, wird die Rechtsform einer GmbH & Co. KG gewählt.
Wenn die steuerlichen Vorteile einer Personengesellschaft (Kommanditgesellschaft [KG]) mit den haftungsrechtlichen Vorteilen einer Kapitalgesellschaft (Gesellschaft mit beschränkter Haftung [GmbH]) miteinander verknüpft werden sollen, wird die Rechtsform einer GmbH & Co. KG gewählt.

Zuerst wird eine GmbH gegründet, die dann anstatt einer natürlichen Person als Komplementärin der KG die persönlich haftende Gesellschafterin wird. Hierdurch ist die unbegrenzte Haftung der Komplementärin auf das Gesellschaftsvermögen der GmbH bzw. auf mindestens 25.000 Euro Stammeinlage begrenzt. Der bzw. die Kommanditisten sind meistens auch die alleinigen Gesellschafter der GmbH und haften nur mit ihrer Kommanditeinlage. Mit dieser Rechtsform kann sich eine einzelne natürliche Person als KG mit einer GmbH & Co. KG mit Haftungsbegrenzung selbstständig machen.

Den genannten Vorteilen stehen folgende Nachteile gegenüber:
  • Die Gründungsformalitäten sind erheblich aufwändiger und kostenintensiver als bei anderen Rechtsformen
  • Die Kreditgeber verlangen in den meisten Fällen bei der Aufnahme von Krediten private Sicherheiten
  • Die Gesellschafter müssen für die Rückzahlung der von der GmbH aufgenommenen Kredite verbürgen und haften dadurch mit ihrem Privatvermögen
In der Praxis hat diese Rechtsform ein negatives Image, weil ihr eine große Insolvenzanfälligkeit nachgesagt wird. Außerdem ist die Aufnahme von Fremdkapital aufgrund der Haftungsbeschränkung des Vollhafters schwieriger.
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