Als Gutachter kann sich jeder bezeichnen, der eine besondere Sachkunde in einem Fachgebiet aufweist. Dabei muss man fähig sein, mit überdurchschnittlichem Fachwissen eine Stellungnahme (mündlich und schriftlich) abzugeben. Die Bezeichnung "Gutachter" ist keine Berufsbezeichnung, sondern eine berufliche Funktion. Sie werden überwiegend bei Rechtsstreitigkeiten oder bei Meinungsverschiedenheiten im privaten Bereich eingesetzt.
Wenn eine Behörde oder ein Gericht kein ausreichendes Sach- oder Fachwissen hat, können sie die Sachfrage an einen Gutachter oder Sachverständigen zur Beantwortung bzw. Begutachtung übergeben. Der Gutachter unterstützen dabei lediglich den Entscheidungsprozess. Das Gutachten unterliegt der freien Beweiswürdigung (auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand) durch das Gericht.