Die Tätigkeiten der
Hausbesorger/innen (Österreich) gleicht denen der
Hausmeister/innen in Deutschland.
Bis zum 30. Juni 2000 regelte das Hausbesorgergesetz die Rechte und Pflichten der Hausbesorger/innnen und deren Kündigungsschutz. Wenn das Arbeitsverhältnis danach neu abgeschlossen wurde, kommt das allgemeine Arbeitsrecht zur Anwendung und man spricht von Hausbetreuer/innen.