Elektrotechnisch unterwiesene Person ist, wer durch eine
Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.
Einige Fort- und Weiterbildungseinrichtungen bieten
Lehrgänge an, in dene die Teilnehmer die Qualifikation „Elektrotechnisch unterwiesene Person“ erwerben können. Sie haben dann Zutritt zu abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten und können begrenzte Tätigkeiten vornehmen, so z. B. Reinigen der elektrischen Betriebsräume, Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile, Durchführung von regelmäßigen Prüfungen an Elektrogeräten im Unternehmen. Die dazu erforderlichen theoretischen Kenntnisse sowie Hinweise auf besondere Schutzmaßnahmen zur Unfallverhütung werden in diesen Lehrgängen vermittelt.
Zu der Zielgruppe gehören Meister, Schichtführer, Sicherheitsbeauftragte, Schlosser, Monteure, Instandhalter, Maschinenfahrer, Hausmeister, zu deren fachübergreifenden Tätigkeiten auch der Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln gehört oder die abgeschlossene elektrische Betriebsstätten betreten müssen.
Lerninhalte
- Rechtliche Verantwortung von Unternehmern, Führungskräften und elektrotechnisch unterwiesenen Personen hinsichtlich der Arbeitssicherheit für das Betreten und Arbeiten in abgeschlossenen elektrischen Anlagen und an Betriebsmitteln
- Bestellung zur Elektrotechnisch unterwiesenen Person
- Unfallverhütungsvorschriften BGV A1 und BGV A3, DIN VDE 0105 Teil 100, Normen und Regeln der Technik
- Zulässige Tätigkeiten der elektrotechnisch unterwiesenen Person
- Grundlagen der Elektrotechnik
- Wirkung und Gefahren des elektrischen Stroms
- Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzausrüstungen
- Sicherheitsgerechtes Verhalten bei Fehlern und Unfällen
- Prüfung/Erfolgskontrolle