Zur
Grunddesinfektion bzw. zur
permanenten Desinfektion hat sich Chlordioxid zur Reduzierung von
Legionellenkontaminationen bewährt. Andere Chemikalien für eine permanente Desinfektion weniger erfolgreich. Bei der Zugabe muss die TrinkwV beachtet werden. Eine Grunddesinfektion, z.B. mit Chlorbleichlauge (mind.10 mg/l freies Chlor), ist auch möglich. Sie ist nach DVGW-Arbeitsblatt W 291 durchzuführen.
Verfahrenstechnische Maßnahmen sollten wie folgt angewendet werden:
1. als Sofortmaßnahme zur Keimreduzierung, um Nutzungseinschränkungen zu vermeiden.
2. als vorübergehende Maßnahme zur permanenten Desinfektion, um aufwändige bauliche Sanierungen aufzuschieben (z. B. bei relativ neuen Anlagen).
Ein dauerhafter Sanierungserfolg ist meistens nur durch die Kombination von verfahrenstechnischer Maßnahmen mit baulichen Sanierungsmaßnahmen zu erreichen.