Am 16.Juli wurde vom Bundesfinanzministerium ein Papier mit dem Namen "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdu) herausgegeben, welches vorschreibt, dass Buchhaltungs-Daten in auswertbarer Form, inklusive Datenfeldbeschreibungen, Verknüpfungen und Schlüssel für Signaturen und Verschlüsselungen für 10 Jahre zu speichern sind. Nicht mehr anerkannt werden Archivierungen, die nur auf Microfiche, PDF-Dateien oder der Ablage als Volltext beruhen.
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