
Seit Ende der achtziger Jahre hat der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e. V. – VDKF – freiwillig dafür Sorge getragen, dass schon vor Inkrafttreten der FCKW-Halon-Verbotsverordnung 1991 in Deutschland mit dem Ausstieg aus FCKW-haltigen Kältemitteln in Kälte- und Klimaanlagen begonnen wurde und diese heute faktisch kein Thema mehr sind. Gleiches gilt für den Ausstieg aus H-FCKW wie z.B. R 22, welches in Deutschland für die Verwendung in Neuanlagen seit 01.01.2000 verboten ist. Hier greift neben der FCKW-Halon-Verbotsverordnung auch die EU-Verordnung 2037/2000, die mit ihrem Inkrafttreten im Oktober 2000 einen einheitlichen europäischen Rahmen zur Regulierung von FCKW- und H-FCKW-haltigen Kältemitteln schafft.
Jährliche Dichtheitskontrolle wird Pflicht
Zur Zeit arbeitet der VDKF gemeinsam mit dem Bundesinnungsverband BIV an der Umsetzung dieser EU-Verordnung 2037/2000. Für den Kälteanlagenbau und damit die Kälte-Klima-Fachbetriebe Europas und Deutschlands von besonderer Bedeutung ist Art. 17 der Verordnung, der u.a. eine jährliche Dichtheitskontrolle an Kälte- und Klimaanlagen ab 3 kg Füllgewicht Kältemittel vorsieht.
Diese Dichtheitskontrolle, fachgerecht ausgeführt vom Kälteanlagenbauer, sorgt für geringere Kältemittelverluste. Zusätzlich treten VDKF und BIV für eine allgemeine Wartungspflicht an Kälte- und Klimaanlagen ein, die zusätzlich Emissionen vermindert und die Energieeffizienz von Anlagen maßgeblich verbessert, was eine deutliche Reduktion der Energieaufnahme und damit auch der indirekten Emissionen (u.a. CO2, Treibhauseffekt) bewirkt. Die Wartungspflicht wurde auch im Klimaschutzbericht der Bundesregierung vom Oktober 2000 besonders herausgestellt. Auch die Rückgewinnung bereits verwendeter geregelter Stoffe kann nur mit entsprechender Sachkenntnis umweltgerecht durchgeführt und einer umweltgerechten Entsorgung zugeführt werden.
Im Zusammenhang mit der EU-Verordnung 2037/2000 und den FCKW- sowie H-FCKW-haltigen Kältemitteln aber auch als Ausgangsbasis für die Betrachtung der treibhauswirksamen FKW und HFKW haben VDKF und Bundesinnungsverband BIV Richtlinien für Kälteanlagenbauer auf den Weg gebracht, die der Minimierung von direkten und indirekten Emissionen aus Kälte- und Klimaanlagen dienen:
"Richtlinien für die Dichtheitsprüfung (DP) an stationären Kälte- und Klimaanlagen ab 3 kg Füllgewicht (EU-Verordnung 2037/2000 Artikel 16 und 17)"
Vor dem Hintergrund der technischen und insbesondere der sicherheitstechnischen Aspekte muss garantiert werden, dass die Überprüfung der technischen Anlagen gemäß EU – Verordnung 2037/2000 ausschließlich in der Hand von Fachbetrieben und sachkundigem Personal liegt.
Die Richtlinien schreiben fest, welche Vorraussetzungen hinsichtlich Personal und Fachbetrieb einzuhalten sind, damit eine optimale, standardisierte und qualitätsgesicherte Prüfung erfolgen kann. Hauptaugenmerk liegt dabei auf zwei wesentlichen Elementen, die als Voraussetzung erfüllt sein müssen: Erstens die Mindestanforderungen an die Befähigung des prüfenden Personals und zweitens die technische Mindestausstattung der Fachbetriebe. Vom Bundesumweltministerium haben wir positive Signale für unser Modell erhalten, steht doch die Bundesregierung gemäß EU-Verordnung 2037/2000 in der Pflicht, der europäischen Kommission bis 31.12.2001 die nationale Vorgehensweise zur Umsetzung der Verordnung vorzustellen.
Ausgangsbasis für europäische Harmonisierung
Innerhalb der europäischen Vereinigung der Kälte-Klima-Verbände AREA (Air Conditioning and Refrigeration European Association, Brüssel) arbeiten VDKF und BIV ebenfalls an einem entsprechenden einheitlichen Konzept zur Umsetzung dieser Ziele auch auf europäischer Ebene. Hier stellen die erarbeiteten Richtlinien einen wichtigen Baustein eines gemeinsamen AREA-Papieres dar, welches im Anschluss an die IKK 2001 hier in Hannover von der AREA verabschiedet und der Europäischen Kommission vorgestellt wird. Ziel ist es u.a., durch europaweit harmonisierte Mindestanforderungen an Personal und Betriebe, direkte Emissionen zu senken und für einen geringeren indirekten CO2-Ausstoß durch höhere Energieeffizienz der Anlagen zu sorgen.