Privatsphäre-Einstellungen
Diese Webseite verwendet Cookies. Mit einem Klick auf "Alle akzeptieren" akzeptieren Sie die Verwendung der Cookies. Die Daten, die durch die Cookies entstehen, werden für nicht personalisierte Analysen genutzt. Weitere Informationen finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies jederzeit über Ihre anpassen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine optimale Funktion der Webseite zu bieten, setzen wir Cookies ein. Das sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Dazu zählen Cookies für den Betrieb und die Optimierung der Seite. Hier können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen:
Privacy Icon
Erforderliche Cookies
Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können. Dies umschließt die Reichweitenmessung durch INFOnline (IVW-Prüfung), die für den Betrieb des HaustechnikDialogs unerlässlich ist. Wir benutzen Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu ermitteln. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Optionale analytische Cookies
Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.Sie ermöglichen die Erhebung von Nutzungs- und Erkennungsmöglichkeiten durch Erst- oder Drittanbieter, in so genannten pseudonymen Nutzungsprofilen. Wir benutzen beispielsweise Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher einer Webseite oder eines Dienstes zu ermitteln oder um andere Statistiken im Hinblick auf den Betrieb unserer Webseite zu erheben, als auch das Nutzerverhalten auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu analysieren, wie Besucher mit der Webseite interagieren. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Dienste von anderen Unternehmen (Google AdSense)
Beim akzeptieren dieser Option erlauben Sie unserer Webseite Google AdSense zu verwenden. Google AdSense verwendet Cookies, um Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf Ihren Interessen basieren können.Bitte beachten Sie, dass durch das Akzeptieren der entsprechenden Cookies Daten an Google LLC in den USA übermittelt und dort verarbeitet werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutzhinweise
Unsere News können Sie auch bequem als Newsletter erhalten!

News vom 15.11.2001

Unternehmensberater fordern von der Bundesregierung Nachbesserungen bei Bauabzugsteuer


Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V., Remi Redley, fordert die Bundesregierung auf, die zum Jahresbeginn vorgesehene Pflicht für unternehmensteuerpflichtige Bauherren, 15 Prozent des Rechnungsbetrages als Steuerpauschale abzuziehen und dem Finanzamt direkt zu überweisen, zu modifizieren. Gerade in den Neuen Ländern untergrabe diese Bauabzugsteuer die Liquidität von Baufirmen.

Redley bemängelt insbesondere "den weiten Personen- und Leistungskreis", den das Gesetz erfasse. So gelte es nicht nur für die klassischen gewerblichen Bauherren, sondern auch für private Vermieter, Freiberufler und andere Kleinunternehmer und führe zu einer unnötigen Überregulierung fast der gesamten Wirtschaft. Ebenso werde der Leistungsbereich zu weit gefasst. Denn neben Großbauten falle nun jeder einfache Küchen- oder Fenstereinbau unter das Gesetz. Folge: Mit dem pauschalen Abzug, der für den Handwerker zeitlich verzögert erst mit den Veranlagungen der Lohn-, Einkommen- oder Körperschaftsteuer vom Finanzamt verrechnet werde, fehlten vor allem vielen Ein-Mann-Betrieben dringend gebrauchte Finanzmittel. Und parallel dazu müssten die betroffenen Betriebe ihren bisherigen Verpflichtungen gegenüber den Fiskus, etwa bei der Abfuhr der Umsatzsteuer, unvermindert weiter nachkommen. "Das zusätzliche 15-prozentige Kapitalloch pro Auftrag wird zu einer ungeheuren Liquiditätsbelastung für die Bauwirtschaft führen", erwartet Redley. Dies treffe auch und gerade ostdeutsche Baufirmen, deren Kapitaldecke schon jetzt sehr angespannt sei.

Redley fordert daher eine einheitliche Freistellungsgrenze von mindestens jährlich 15.000 Euro Auftragshöhe (bisher geplant: 5.000 Euro, bei Vermietungen 15.000 Euro), innerhalb derer der Auftraggeber auf den Steuerabzug verzichten dürfte. Um den hohen Verwaltungsaufwand zu vermindern, sei es zudem wünschenswert, ein zentrales Steuerregister - etwa beim Bundesamt für Finanzen - einzurichten, bei dem die Freistellungsbescheinigungen hinterlegt und erfragt werden können. Diese Bescheinigungen müssten ähnlich wie bei der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer direkt über das Internet abrufbar sein. Aber selbst bei diesen Erleichterungen bleibe der fade Beigeschmack, dass mit dem neuen Gesetz der Auftraggeber letztlich zum Erfüllungsgehilfen des Fiskus gemacht und der Verwaltungsaufwand für Bauherr und Ausführenden unverhältnismäßig ausgeweitet werde.

Überaus problematisch sei zudem die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Leistungsempfängers für den gesamten Abzugsbetrag. Und die greife beispielsweise bereits dann, wenn sich ein Bauauftrag etwa durch unvorhersehbare Zusatzarbeiten über die Freistellungsgrenze erhöhe. Daher müsse wenigstens die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie auf einen Höchstbetrag begrenzt werden.
Aktuelle Forenbeiträge
Remmi Demmi schrieb: ... die neuen sind eben voreinstellbar und wohl zwingend erforderlich...
Subusi schrieb: Suche korrekte Modbus-Registertabelle für Deye SUN-10K-SG05LP3-EU-SM2 Hallo...
ANZEIGE
Hersteller-Anzeigen
 
Website-Statistik