
Bundesweites Tariftreuegesetz für öffentliche Bauaufträge verfassungsrechtlich fragwürdig - Benachteiligung ostdeutscher Firmen per Gesetz
Massive Kritik an dem geplanten bundesweiten Tariftreuegesetz für öffentliche Bau- und Nahverkehrsaufträge übt der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V., Rémi Redley. Der Entwurf sehe vor, dass entsprechende Aufträge nur noch an Firmen vergeben werden dürfen, die garantierten, dass sie den Tariflohn, der am Ort des Projektes gelte, bezahlen. Im Hinblick auf das "offizielleZiel", der Sicherstellung von bundesweiten Mindestlöhnen im Baugewerbe, sei das Gesetz jedoch schlicht überflüssig und verfassungsrechtlich bedenklich, meint Redley. Denn die geltende Rechtslage sehe dies bereits durch die Arbeitsbedingungs-Verordnung vor - diese liege aber zur Zeit aber beim Bundesverfassungsgericht zur Prüfung. Wirtschaftspolitisch problematisch sei in diesem Zusammenhang, dass mit dem nun geforderten "Lohn der Baustelle" ostdeutsche Firmen massiv benachteiligt würden. Da das Tariftreuegesetz vorsehe, dass die ausführenden Firmen den Tariflohn garantieren müssen, der am Ort des Projekts gelte, würden nicht tarifgebundene Betriebe quasi per Hoheitsakt zur Tarifpartei. Dadurch entstünde eine Verpflichtung, die mit der grundgesetzlich garantierten Koalitionsfreiheit kollidiere. Derartige Vorschriften - wie im übrigen auch das Berliner Tariftreuegesetz und die Bundesarbeitsbedingungs-Verordnung - beschnitten das betriebliche Recht, einer Tarifkoalition nicht beizutreten und seien daher verfassungsrechtlich bedenklich. "Die Berliner Regelung und die Verordnung werden daher zur Zeit vom Bundesverfassungsgericht geprüft. Ich frage mich schon, warum die Bundesregierung nun ohne Not dieses rechtlich fragwürdige Tariftreuegesetz noch schnell durchdrücken will", so Redley. Zumal die Bundesarbeitsbedingungsverordnung für den Baubereich bereits den Tariflohn - allerdings unabhängig von dem Ort des Bauprojekts - als Mindestlohn vorschreibe. Für ihn gebe es daher nur eine logische Erklärung: "Damit sollen die vor allem in den alten Ländern starken Gewerkschaften im Wahljahr zufrieden gestellt werden".
Diese Zustimmung werde die Bundesregierung aber möglicherweise teuer bezahlen müssen. Denn allein unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten sei das Gesetz untragbar. Mit der Pflicht, den "Lohn der Baustelle" zu zahlen, würden Firmen aus den Neuen Ländern defacto von allen öffentlichen Aufträgen im Westen ausgeschlossen. Der Westlohn liege über 13 Prozent höher als im Osten. "Damit verlieren die sowieso schon aufgrund der schwachen Konjunktur stark benachteiligten Betriebe im Osten ihren letzen Wettbewerbsvorteil",urteilt Redley. Gemeinsam mit der Einführung der Bauabzugsteuer führe das Vorhaben der Bundesregierung daher zum endgültigen Kollaps der ostdeutschen Bauwirtschaft. Ähnliche Bedenken habe auch schon die Landesregierung von Sachsen-Anhalt geäußert und ihre Zustimmung von einer Änderung des "Lohn der Baustelle"-Kriteriums abhängig gemacht.