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News vom 24.06.2013

Frist für veraltete Messtechnik läuft ab

Bestandsschutz für Heiz- und Warmwasserkostenverteiler endet am 31.12.2013 / Heizkostenverordnung fordert Verbrauchserfassung nach aktuellem Stand der Technik / Nicht rechtskonforme Abrechnung ist anfechtbar.

Der Essener Energiedienstleister ista unterstützt Vermieter bei der rechtssicheren und fristgemäßen Erneuerung der Messtechnik zur Verbrauchserfassung. Foto: ista<br />
Der Essener Energiedienstleister ista unterstützt Vermieter bei der rechtssicheren und fristgemäßen Erneuerung der Messtechnik zur Verbrauchserfassung. Foto: ista
Am 31. Dezember 2013 läuft die Frist für die normgerechte Ummontage bzw. den Austausch veralteter Heiz- und Warmwasserkostenverteiler (HKV, WKV) ab. Betroffen sind laut Heizkostenverordnung 2009 (HKVO) auf dem Verdunstungsprinzip basierende HKV mit einer Montagehöhe von 55 Prozent des Heizkörpers sowie die vornehmlich in den 1960er und -70er Jahren eingesetzten WKV. Darauf weist der Energiedienstleister ista hin und rät zur fristgerechten Erneuerung der Messtechnik. Insbesondere für Vermieter und Verwalter bestehe hier Handlungsbedarf, da aufgrund des engen Zeitfensters zum Ende der Abrechnungsperiode verstärkt mit personellen Engpässen bei Messdienstunternehmen und dem Fachhandwerk gerechnet werden müsse. Würden hier keine rechtzeitigen Maßnahmen ergriffen, könnten Mieter ihre Heiz- bzw. Warmwasserkostenabrechnung um bis zu 15 Prozent kürzen.

Die verpflichtende Einführung von thermostatisch gesteuerten Heizkörperventilen hat in den letzten Jahrzehnten dazu geführt, dass Heizkörper vor allem im oberen Drittel Wärme abstrahlen. Diese kann von zu tief montierten Geräten nicht korrekt erfasst werden. Für eine technisch einwandfreie Funktion sieht die DIN EN 835 daher mindestens eine Montagehöhe des Verteilers im oberen Drittel, in der Regel auf 75 Prozent der Heizkörperbauhöhe vor. Darüber hinaus muss die messtechnische Ausstattung für das jeweilige Heizungssystem etwa in Bezug auf die Auslegungstemperaturen geeignet sein. Weiterhin fordert die HKVO 2009, dass der Nutzer am Mess- oder Verteilgerät die Möglichkeit des Vergleichs zwischen dem aktuellen und dem Vorjahresverbrauch haben muss.

Diese Vorgaben werden jedoch laut ista von veralteten HKV nach dem Verdunstungsprinzip oftmals nicht erfüllt, da diese häufig nur über eine Messampulle verfügen. Abhilfe schafft hier der Austausch gegen moderne Geräte. So zeigen elektronische HKV die Verbrauchswerte im Vergleich zu herkömmlichen Verdunstern um den Faktor 100 genauer an und lassen sich bereits bei den niedrigen Temperaturen moderner Heizungsanlagen ab etwa 23° C Heizkörperoberflächentemperatur einsetzen. Zudem können die Vorjahresergebnisse gespeichert und alle Verbrauchswerte auf einem Display angezeigt werden. Noch höheren Komfort bieten funkbasierte HKV, da das Betreten der einzelnen Wohnungen entfällt und eine fristgerechte Datenübermittlung stets sichergestellt ist.

Betroffen von der Frist sind auch alle noch verwendeten Warmwasserkostenverteiler. Die Geräte sind in der Regel älter als 25 Jahre und durch Kalkablagerungen mehrheitlich in ihrer Funktionsweise so stark beeinträchtigt, dass der Verbrauch nicht mehr korrekt erfasst werden kann. Daher müssen vorhandene WKV bis Jahresende von einem Fachhandwerker gegen geeichte Wasserzähler ausgetauscht werden. Verfügt die Wohnung über ein zentrales Absperrventil, lässt sich das Oberteil hierfür problemlos durch ein spezielles Ventilanschluss-Stück ersetzen. Ist dies nicht möglich, wird ein Einrohranschluss-Stück direkt in die Warmwasserleitung installiert. Dabei unterstützt der Energiedienstleister Installateure bei der Auswahl der richtigen Anschluss-Stücke mit kompetenter fachlicher Beratung und einem breiten Angebot an geeigneten Materialien. 
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Remmi Demmi schrieb: ... die neuen sind eben voreinstellbar und wohl zwingend erforderlich...
Subusi schrieb: Suche korrekte Modbus-Registertabelle für Deye SUN-10K-SG05LP3-EU-SM2 Hallo...
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