Wer für seine vermietete Immobilie eine Heizungssanierung plant, dem bietet sich jetzt eine neue Möglichkeit. Denn die Neuerungen des Mietrechts, die im Mai 2013 in Kraft getreten sind, beziehen erstmals auch Contracting ein. Seit Anfang Juli ist gesetzlich geregelt, dass Vermieter anstelle der bisherigen Heizkosten nun in bestimmten Fällen die Contractingkosten auf den Mieter umlegen dürfen.
Contracting lohnt sich nun noch mehr – besonders für Vermeiter: In bestimmten Fällen können die Kosten auf die Mieter umgelegt. Die gc Wärmedienste GmbH (german contract) bietet vielfältige Einspar-Möglichkeiten bei einer Zusammenarbeit. Bild: german contract
Die Wärmelieferung erfolgt dann durch einen Dienstleister wie der gc Wärmedienste GmbH (german contract). Erklärtes Ziel des Gesetzgebers ist es, Contracting zu erleichtern und die dezentrale Energieversorgung attraktiver zu machen.
Beschwerden von Mietern über zu hohe Heizkostenabrechnungen bedeuten für Vermieter Ärger. Wenn der Grund eine veraltete unökonomische Anlage im Keller ist, gibt es für alle Immobilienbesitzer gute Neuigkeiten: Eine energetische Modernisierung via Contracting ermöglicht die Modernisierung der Heizanlage und wertet die Immobilie durch eine positive Energiebilanz im Energieausweis auf. Immobilienbesitzer und Vermieter, die bisher in Eigenregie für die Wärmeversorgung ihrer Häuser gesorgt haben, können so einen Beitrag zu Klimaschutz und Ressourcenschonung leisten. Positiv: Investitionskosten fallen keine an. Wartungen, Reparaturen, 24-Stunden-Service und Schornsteinfegergebühr werden über einen monatlichen Rundum-Service abgedeckt.
Umlage bedeutet Fortschritt
Stellen Vermieter von der Wärmeversorgung in Eigenregie auf Wärmelieferung durch einen Dienstleister wie german contract um, können sie die Kosten dieser Wärmelieferung künftig unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebskosten auf den Mieter umlegen. Zwar bedeutet diese eine Erweiterung der Pflichten des Mieters über den vertraglich geregelten Pflichtenkreis hinaus. Gleichzeitig schützt der Gesetzgeber den Mieter aber durch die Umlage vor einer höheren Kostenbelastung. Der Paragraph § 556 c im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) klärt genau über die Voraussetzungen auf: In der Regel muss der Contractor eine neue Anlage errichten oder die Wärme aus einem Wärmenetz liefern, z. B. als Fernwärme oder aus einem Blockheizkraftwerk. Bei Bestandsanlagen, die noch effizient weiter betrieben werden können, kann er sich auch auf die verbesserte Betriebsführung beschränken. In jedem Fall bedeutet es aber, dass die Wärme mit gesteigerter Effizienz geliefert wird. Zudem darf die Umstellung die Betriebskosten für die bisherige Versorgung nicht überschreiten. Eine rechtzeitige Ankündigung – drei Monate vor der Umstellung – bietet dem Mieter zusätzlichen Schutz, so dass er prüfen kann, ob die Voraussetzungen für eine spätere Umlage als Betriebskosten tatsächlich vorliegen. Ziel der neuen Gesetzeslage ist neben der erleichterten Umsetzung von Contracting auch die Steigerung der Anzahl energetischer Sanierungen, um am Ende zudem den Klimaschutz zu unterstützen.
Nachhaltig und effizient: eine Investition in die Zukunft
Eine Zusammenarbeit mit german contract zahlt sich daher in jedem Fall aus, bietet der Neusser Contractor doch modernste Anlagentechnik wie Solartechnik, Pelletheizungen, Wärmepumpen oder Blockheizkraftwerke. Gepaart mit dem schonenden Einsatz von fossilen Brennstoffen wird so die Umwelt geschützt und der CO2-Ausstoss reduziert. Vor dem Hintergrund des Klimaschutzes treibt german contract zudem die vielbeschworene Energiewende weiter: „Einzeln handeln, gemeinsam etwas bewegen“ lautet das Motto der neuen Kampagne zur „energie®evolution“. So steht hinter jeder contracteten Heizungsanlage ein „energie®evolutionär“, der stolz behauptet: „Das ist mein gc-Projekt.“