Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIB) hat mit Datum 15.05.2013 die abZ für Kunststoff-Heizöltanks mit integrierter Auffangwanne der meisten Hersteller neu geregelt. Im Vorgriff auf die Bundesanlagenverordnung (AwSV) - die mittlerweile als Entwurf nach Brüssel gegangen ist - und die Gültigkeit der TRwS 791, hat das DIB die dort definierten Abstandsregeln übernommen.
Grundsätzlich gilt die Aussage in den meisten abZ: „Die Behälter bzw. jeder Behälter eines Behältersystems muss – in befülltem Zustand – an mindestens einer Behälterseite einen begehbaren Abstand von mindestens 40 cm haben und an den übrigen Behälterseiten muss der Abstand mindestens 5 cm betragen“. Das bedeutet, dass z.B. bei zweireihiger Aufstellung an beiden Längsseiten 40 cm Abstand gefordert werden und ein Verbindungsgang von ca. 40 cm da sein muss. Sollte eine 3-reihige Aufstellung geplant sein, so muss zwischen der 2. oder 3. Reihe ein Gang von 40 cm vorgesehen werden. | Platzbedarf mit Standard-Zubehör
Bild: DEHOUST |
Die Aussage in den Aufstellbedingungen, dass sich die Behälter unter gewissen Umständen, wie z.B. Leckageerkennungssysteme, Sicherheitseinrichtungen gegen Überfüllen, in „eines der Systeme gemäß Anlage 6, Tabelle 1 einteilen lassen“ passt natürlich. Die Einstufung des jeweiligen Behältersystems zusammen mit seinem Zubehör in eine der Anlagen, ist für den Installateur und Planer natürlich schwierig.
Minimierter Platzbedarf mit dem Sicherheits-Befüllsystem DE-A-01
Bild: DEHOUST | Dehoust ist hier einen anderen Weg gegangen. Hier sind die Aussagen in den Bauartzulassungen klar und unmissverständlich. Zusammen mit dem Sicherheitszubehör DE-A-01, das als erstes Obenbefüllsystem eine abZ erhalten hat, ist die Zulassung Z-40.21-53 und Z-40.21-310 klar geregelt. Der Installateur weiß welche Anforderungen der Sachverständige bei der Abnahme der Behälter stellen kann. Bei Dehoust werden die Sicherheitseinrichtungen serienmäßig mitgeliefert – das betrifft die integrierte Auffangwanne ebenso wie die Grenzwertgeberkette zur Überwachung jeden Tanks bei der Befüllung. |
All diese Fragen auch hinsichtlich der zu erwartenden AwSV ab Anfang 2014 und die Auswirkungen auf den Heizungsfachbetrieb, erläutert Dehoust in einer Schulungsveranstaltung zu nachstehenden Terminen:
| Nienburg | 28.08.2013 |
| Eitorf | 11.09.2013 |
| Leimen | 18.09.2013 |
| Heidenau | 25.09.2013 |
Die Veranstaltung ist als Halbtagesveranstaltung am späten Vormittag geplant. Danach bietet Dehoust eine Information über Betriebswassermanagement (Regenwasser-/Grauwassernutzung und Systemtrenner Klasse 5) an.
Fordern Sie weitere Informationen unter schulung@dehoust.de an.