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News vom 16.08.2013

Abstandsregeln für Heizöltanks werden in den Zulassungen ab Mai 2013 neu geregelt

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIB) hat mit Datum 15.05.2013 die abZ für Kunststoff-Heizöltanks mit integrierter Auffangwanne der meisten Hersteller neu geregelt. Im Vorgriff auf die Bundesanlagenverordnung (AwSV) - die mittlerweile als Entwurf nach Brüssel gegangen ist - und die Gültigkeit der TRwS 791, hat das DIB die dort definierten Abstandsregeln übernommen.

Grundsätzlich gilt die Aussage in den meisten abZ: „Die Behälter bzw. jeder Behälter eines Behältersystems muss – in befülltem Zustand – an mindestens einer Behälterseite einen begehbaren Abstand von mindestens 40 cm haben und an den übrigen Behälterseiten muss der Abstand mindestens 5 cm betragen“. Das bedeutet, dass z.B. bei zweireihiger Aufstellung an beiden Längsseiten 40 cm Abstand gefordert werden und ein Verbindungsgang von ca. 40 cm da sein muss. Sollte eine 3-reihige Aufstellung geplant sein, so muss zwischen der 2. oder 3. Reihe ein Gang von 40 cm vorgesehen werden.
Platzbedarf mit Standard-Zubehör<br />Bild: DEHOUST
Platzbedarf mit Standard-Zubehör
Bild: DEHOUST

Die Aussage in den Aufstellbedingungen, dass sich die Behälter unter gewissen Umständen, wie z.B. Leckageerkennungssysteme, Sicherheitseinrichtungen gegen Überfüllen, in „eines der Systeme gemäß Anlage 6, Tabelle 1 einteilen lassen“ passt natürlich. Die Einstufung des jeweiligen Behältersystems zusammen mit seinem Zubehör in eine der Anlagen, ist für den Installateur und Planer natürlich schwierig.

Minimierter Platzbedarf mit dem Sicherheits-Befüllsystem DE-A-01<br />Bild: DEHOUST
Minimierter Platzbedarf mit dem Sicherheits-Befüllsystem DE-A-01
Bild: DEHOUST
Dehoust ist hier einen anderen Weg gegangen. Hier sind die Aussagen in den Bauartzulassungen klar und unmissverständlich. Zusammen mit dem Sicherheitszubehör DE-A-01, das als erstes Obenbefüllsystem eine abZ erhalten hat, ist die Zulassung Z-40.21-53 und Z-40.21-310 klar geregelt. Der Installateur weiß welche Anforderungen der Sachverständige bei der Abnahme der Behälter stellen kann. Bei Dehoust werden die Sicherheitseinrichtungen serienmäßig mitgeliefert – das betrifft die integrierte Auffangwanne ebenso wie die Grenzwertgeberkette zur Überwachung jeden Tanks bei der Befüllung.


All diese Fragen auch hinsichtlich der zu erwartenden AwSV ab Anfang 2014 und die Auswirkungen auf den Heizungsfachbetrieb, erläutert Dehoust in einer Schulungsveranstaltung zu nachstehenden Terminen:

Nienburg    28.08.2013
Eitorf  11.09.2013
Leimen  18.09.2013
Heidenau  25.09.2013

Die Veranstaltung ist als Halbtagesveranstaltung am späten Vormittag geplant. Danach bietet Dehoust eine Information über Betriebswassermanagement (Regenwasser-/Grauwassernutzung und Systemtrenner Klasse 5) an.

Fordern Sie weitere Informationen unter schulung@dehoust.de an.

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