In der Sitzung am 5. Juli 2013 hat der Bundesrat die Änderung der Eichkostenverordnung (EichKostV) beschlossen. Die Änderung ist mit Verordnung des Bundesamtes für Wirtschaft und Technologie und Veröffentlichung am 02. August 2013 rückwirkend zum 31.07.2013 in Kraft getreten.
Die Eichkostenverordnung regelt Gebühren, Auslagen und Stundensätze der Eichverwaltungen und der staatlich anerkannten Prüfstellen. Die letzte Anhebung der Sätze erfolgte 2001, die zuständigen Behörden waren zunehmend von einer Kostenunterdeckung betroffen. Verschiedene Rechnungshöfe und Finanzministerien der Bundesländer haben auf diese Problematik aufmerksam gemacht.
Die Anhebung um durchschnittlich 10 Prozent stellt nur einen ersten Schritt dar, weitere notwendige Gebührenanpassungen sollen nach der anstehenden Neuregelung des gesetzlichen Messwesens und der inhaltlichen Überarbeitung der Eichkostenverordnung vorgenommen werden.
Die Beschlussfassung erfolgte sehr kurzfristig, ohne Übergangsfrist und ohne den zu erwartenden Informationsfluss seitens der Ämter an die betroffenen Unternehmen. Die Gebührenerhöhung hat die meisten Messgerätehersteller richtiggehend überrumpelt.
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Kaltwasserzähler bis Qn 6 m³/h (Q3 10 m³/h) | | |
Warmwasserzähler bis Qn 6 m³/h (Q3 10 m³/h) | | |
Kompaktwärmezähler bis Qn 6 m³/h | | |
Hier finden Sie die gesamte Übersicht der gesetzlichen Eichgebühren ab 19.08.2013.
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