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News vom 14.10.2013

Sonderarmaturen:
Es geht einfach nicht mehr ohne

Ob Sanitär oder Heizung: Rohrleitungsinstallationen müssen immer genauer bemessen, immer optimaler einreguliert sein. Nur so lassen sich die beiden wesentlichen Schutzziele Energieeffizienz und Erhalt der Trinkwassergüte zuverlässig erreichen. Entsprechend breit ist die Spanne der Sonderarmaturen, die mittlerweile fast schon als gängige Ausstattung auf dem Werkstattwagen gefordert ist.

Bild: HeizungsJournal-Verlags GmbH
Bild: HeizungsJournal-Verlags GmbH
In Heizungsanlagen ist der hydraulische Abgleich so etwas wie der „Branchen-Yeti“: Ständig wird darüber geredet, jeder weiß, dass es ihn gibt, und hin und wieder wird er sogar gesichtet… Bis zu 80 Prozent der Heizungsanlagen im Lande sind nicht abgeglichen, schätzen Fachleute.

Das heißt schlichtweg nichts anderes, als dass hier Energie verpulvert wird. Dabei steht beispielsweise in der VOB C – DIN 18380, dass „der hydraulische Abgleich so vorzunehmen ist, dass bei bestimmungsgemäßem Betrieb alle Wärmeverbraucher entsprechend ihres Wärmebedarfs mit Heizwasser versorgt werden.“

Die Leistung wird also definitiv dem Auftraggeber geschuldet; der muss sie aber gesondert vergüten, da es keine „Nebenleistung“ nach VOB ist!

Weil das Interesse im Lande am Abgleich der wasserführenden Heizungssysteme aber so gering ist, hat die KfW in ihrer Förderpolitik jetzt den Hebel angesetzt. Wer zinsverbilligte Mittel in Anspruch nehmen will, muss beim Heizungstausch definitiv den hydraulischen Abgleich nachweisen. Dazu gelten folgende Bedingungen (Quelle: KfW; Auszug):
  • Die Auslegungsleistung des Wärmeerzeugers und der Heizflächen ist vom Fachunternehmer auf der Grundlage der DIN EN 12831 zu ermitteln, der hydraulische Abgleich ist auf dieser Basis vorzunehmen und mittels der Liste der mittels EDV-Programm errechneten Ventileinstellungen zu bestätigen.
  • Die Volumenströme am Heizkörper sind über die Voreinstellung am Thermostatventil bzw. über eine voreinstellbare Rücklaufverschraubung an die erforderliche Leistung der Heizkörper unter Berücksichtigung der sich tatsächlich einstellenden Rücklauftemperaturen anzupassen.
  • Volumenströme und Differenzdrücke, welche über den zulässigen Auslegungsbereichen (größer 200 mbar Differenzdruck) liegen, sind … mit Strangregulierventilen bzw. Strangdifferenzdruckreglern abzudrosseln.
  • Die endgültige Einstellung von regelungsspezifischen Werten (Vorlauftemperatur, Heizkurve) ist gemäß DIN 18380 VOB Teil C zum Ende der ersten Heizperiode nach Fertigstellung des Gebäudes durchzuführen.

Lesen Sie mehr im neuen Heft 5, Oktober 2013.

Weitere Beiträge im neuen Heft:

  • So stylt sich das Badezimmer (Teil 2) – Welche Trends kommen und wie tauchen wir ab?
  • „Ich habe den Laden im Griff…!“ Kaufmännisch-organisatorische Software für SHK-Fachbetriebe
  • Das Bad ist der Schlüssel – „Altersgerechtes Umbauen muss sexy werden“
  • SHKG: wichtigste Branchenplattform im Osten – Zahlreiche Marktführer mit umfassendem Angebot
  • Für jeden Schrank die passende Schublade
  • Sondermodelle setzen neue Akzente beim Amarok

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