Ob Sanitär oder Heizung: Rohrleitungsinstallationen müssen immer genauer bemessen, immer optimaler einreguliert sein. Nur so lassen sich die beiden wesentlichen Schutzziele Energieeffizienz und Erhalt der Trinkwassergüte zuverlässig erreichen. Entsprechend breit ist die Spanne der Sonderarmaturen, die mittlerweile fast schon als gängige Ausstattung auf dem Werkstattwagen gefordert ist.
Bild: HeizungsJournal-Verlags GmbH
In Heizungsanlagen ist der
hydraulische Abgleich so etwas
wie der „Branchen-Yeti“:
Ständig wird darüber geredet,
jeder weiß, dass es ihn gibt,
und hin und wieder wird er sogar
gesichtet… Bis zu 80 Prozent
der Heizungsanlagen im
Lande sind nicht abgeglichen,
schätzen Fachleute.
Das heißt
schlichtweg nichts anderes, als
dass hier Energie verpulvert
wird. Dabei steht beispielsweise
in der VOB C – DIN 18380,
dass „der hydraulische Abgleich
so vorzunehmen ist,
dass bei bestimmungsgemäßem
Betrieb alle Wärmeverbraucher
entsprechend ihres
Wärmebedarfs mit Heizwasser
versorgt werden.“
Die Leistung
wird also definitiv dem
Auftraggeber geschuldet; der
muss sie aber gesondert vergüten,
da es keine „Nebenleistung“
nach VOB ist!
Weil das Interesse im Lande
am Abgleich der wasserführenden
Heizungssysteme aber so
gering ist, hat die
KfW in ihrer
Förderpolitik jetzt den Hebel
angesetzt. Wer zinsverbilligte
Mittel in Anspruch nehmen
will, muss beim Heizungstausch
definitiv den hydraulischen Abgleich
nachweisen. Dazu gelten
folgende Bedingungen (Quelle:
KfW; Auszug):
- Die Auslegungsleistung
des Wärmeerzeugers und
der Heizflächen ist vom
Fachunternehmer auf
der Grundlage der
DIN EN 12831 zu ermitteln,
der hydraulische Abgleich
ist auf dieser Basis vorzunehmen
und mittels der
Liste der mittels EDV-Programm
errechneten
Ventileinstellungen zu
bestätigen.
- Die Volumenströme am
Heizkörper sind über die
Voreinstellung am Thermostatventil
bzw. über eine
voreinstellbare Rücklaufverschraubung
an die erforderliche
Leistung der Heizkörper
unter Berücksichtigung
der sich tatsächlich einstellenden
Rücklauftemperaturen
anzupassen.
- Volumenströme und
Differenzdrücke, welche
über den zulässigen
Auslegungsbereichen
(größer 200 mbar Differenzdruck)
liegen, sind …
mit Strangregulierventilen
bzw. Strangdifferenzdruckreglern
abzudrosseln.
- Die endgültige Einstellung
von regelungsspezifischen
Werten (Vorlauftemperatur,
Heizkurve) ist gemäß
DIN 18380 VOB Teil C
zum Ende der ersten
Heizperiode nach Fertigstellung
des Gebäudes
durchzuführen.
Lesen Sie mehr im neuen Heft 5, Oktober 2013.
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