Die neue Bundesregierung bekennt sich laut Koalitionsvertrag zur Energieffizienz und bezeichnet diese als "zweite Säule" - neben erneuerbaren Energien - für eine "nachhaltige Energiewende". Im Widerspruch dazu steht, dass in letzter Minute konkrete Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz im Gebäudebereich aus dem Koalitionsvertrag gestrichen wurden.
Dazu sagt Günther
Mertz, Hauptgeschäftsführer des BTGA - Bundesindustrieverband Technische
Gebäudeausrüstung: "Leider haben die Koalitionsparteien es versäumt, Erfolg
versprechende Maßnahmen für eine Energiewende im Gebäudesektor festzuzurren.
Das Bekenntnis zur Energieeffizienz kann daher bisher bestenfalls als
halbherzig bezeichnet werden. Hier muss die neue Bundesregierung schnell
nachbessern. Andernfalls rückt die Erreichung geltender Klimaschutzziele in
weite Ferne. Ohne ein durchdachtes Maßnahmenpaket für Gebäudeenergieeffizienz
ist die 40-prozentige Minderung der Treibhausgas-Emissionen bis 2020
genauso unrealistisch wie ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis
2050". Diese beiden Ziele wurden im Koalitionsvertrag bestätigt.
Tatsächlich entfallen rund 40 Prozent der gesamten in Deutschland verbrauchten
Energie auf Gebäude. Daher müsste genau hier die Energiepolitik der neuen
Bundesregierung ansetzen, um den Energieverbrauch zu verringern. Entsprechend
enthielt der Entwurf des Koalitionsvertrages noch eine klare Marschroute
für die Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebereich, bevor diese
Inhalte am Ende der Verhandlungen gestrichen wurden. Kassiert wurde die
steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen, die laut Entwurf
über einen Zeitraum von fünf Jahren je eine Million Euro pro Jahr umfassen
sollte. Auch die im Rahmen der Koalitionsverhandlungen geplanten zusätzlichen
500 Millionen Euro für den "Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz"
wurden gestrichen. Das Marktanreizprogramm (MAP) wird nunmehr nicht mehr
aufgestockt, wie es vormals hieß, sondern nur noch verstetigt.
Laut Energie-Experten - nicht nur der Gebäudebranche - ist die geforderte
steuerliche Förderung von energetischen Sanierungen weiterhin unverzichtbar,
um die im Rahmen der Energiewende angestrebte Verdoppelung der Sanierungsrate
auf zwei Prozent zu erreichen.
Der Förderungsbedarf zeigt sich auch aufgrund des Abwärtstrends, den die
Bauvolumen-Statistik für die energetische Sanierung im Verhältnis zum gesamten
Hochbau aufzeigt. Demnach ist der Anteil der energetischen Sanierung am
gesamten Bauvolumen im Hochbau innerhalb von drei Jahren von 22,50 Prozent
(2010) auf 20,24 Prozent in 2012 gesunken (siehe Tabelle). Die Schere
zwischen dem gesamten Bauvolumen im Hochbau und dem Bauvolumen der
energetischen Sanierung geht insbesondere von 2011 auf 2012 auseinander.
Während das Bauvolumen im Hochbau insgesamt um rund 2 Prozent zunimmt,
weist die Bauvolumen-Statistik bei energetischen Sanierungsmaßnahmen ein
Minus von 3,3 Prozent aus.
Quelle: Strukturdaten zur Produktion und Beschäftigung im Baugewerbe -
Berechnungen für das Jahr 2012. Herausgeber: BMVBS, wissenschaftlich begleitet
von BBSR, BBR, bearbeitet von DIW, Heinze GmbH.