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News vom 03.05.2017

Frühlingszeit – Poolzeit

Pool-Einbau: Baurechtliches, Genehmigungen, Dichtheit

Die gute Nachricht zuerst. In fast allen Bundesländern ist der Poolbau baugenehmigungsfrei – jedenfalls bis zu einer Größe von 100 Kubikmetern. Das entspricht immerhin einem Becken von 20 mal 5 mal 1 Meter. Wer so etwas in seinem Garten hat, braucht Platz – und Geld. Die meisten Pools sind jedoch deutlich kleiner.

Genehmigungen für Überdachungen können in den einzelnen Bundesländern vershciedne gehandhabt werden.<br />Bild: Jebulon/Wikimedia/Lizenz unter CC0 <br /><br />
Genehmigungen für Überdachungen können in den einzelnen Bundesländern vershciedne gehandhabt werden.
Bild: Jebulon/Wikimedia/Lizenz unter CC0

Beim Poolbau sind auch rechtliche Hinweise zu beachten.<br />Bild: Dietmar Gerhard Exner/pixelio.de
Beim Poolbau sind auch rechtliche Hinweise zu beachten.
Bild: Dietmar Gerhard Exner/pixelio.de

Doch ganz ohne Behörde geht es nicht. Der Bau muss zumindest bei der zuständigen Baubehörde angekündigt werden. Das nennt sich bewilligungsfreies Bauvorhaben. Welche Behörde zuständig ist, weiß man beim Rathaus oder im Landratsamt. Dort weiß man auch, in welchem Bundesland eine Baugenehmigung unter 100 Kubikmetern nötig ist. Und welche Ausnahmen sonst noch gelten.

Viele Ausnahmeregelungen

Die Ausnahmen wiederum können es in sich haben. In einigen Bundesländern sind etwa explizit die Abstandsgrenzen für die Swimmingpools zu Nachbargrundstücken geregelt. Mit dieser Baubewilligung kann dann gebaut werden. Eine Baumeldung und eine Baufertigmeldung wiederum gehören bei dem Verfahren dazu. Sie vermeiden unnötigen Ärger und sorgen allenfalls dafür dass das zuständige Bauamt mal vorbei und nach dem Rechten schaut.

Auch die Poolüberdachungen, zu denen wir hier und in einem späteren Kapitel noch kommen, gelten mitunter ganz eigene Regeln. Für Solaranlagen,die der Erwärmung des Poolwassers dienen, ist es ähnlich. Deswegen diese Ausnahmen bei der Ankündigung des Bauvorhabens einfach mit abfragen, ebenso wie Belange des Denkmal- und Naturschutzes, die das zu bebauende Grundstück betreffen könnten.

Über das Baurecht hinaus ist der stolze Poolbesitzer aber noch zu weiteren rechtlichen Maßnahmen gezwungen. Die einfachste resultiert aus dem guten, alten Sprichwort „Wasser hat keine Balken!“ Ein Pool muss also speziell für Kleinkinder gesichert sein, damit diese nicht hineinfallen können. Denn: Der Eigentümer haftet immer für den Pool, auch wenn Kinder etwa unerlaubt das Grundstück betreten.

Pool immer sichern

Die schon erwähnte Poolabdeckung kann die Sicherung sehr gut übernehmen. Wo diese aber nicht vorhanden ist, hilft kein kleiner Zaun, sondern nur eine massive Mauer. Doch wer will die schon um seinen Pool haben. Bleibt also nur die Poolabdeckung. Diese wiederum kann Schaden nehmen durch Gewitter, Hagel oder menschliches Zutun. Damit der finanzielle Schaden nicht allzu groß wird, hilft hier nur eine Versicherung. Eine Aufnahme in der Gebäudeversicherung könnte schon ausreichen. Doch das hängt natürlich vom jeweiligen Vertrag ab.

Nun zum Schluss noch zum Bauuntergrund und damit zusammenhängenden rechtlichen Fragen. Bei der zuständigen Baubehörde wird man wissen, ob das mit einem Pool zu schmückende Gelände unter zu hohem Grundwasserspiegel leidet. Meist weiß der Besitzer das aus leidvoller Erfahrung selbst, etwa, wenn er den Keller nie trocken bekommt. Hier hilft meist nur ein oberirdischer Pool - oder ein gemauerter mit weißer Wanne, wenn dies die Baubehörde zulässt.

Auch für die Dichtheit des Pools muss garantiert werden. Denn wenn er undicht wird, dringt das Wasser (und das ist ja nicht wenig) in den Untergrund ein und kann zumindest punktuell sowohl den Grundwasserspiegel beeinflussen als auch die Konsistenz des Untergrunds, die sich etwa bei Hanggrundstücken bis hin zu den Nachbargrundstücken verändern kann. Und das klingt nach Klage. Aber auch hier wird die Baubehörde im Zweifelsfall Auflagen erteilen, wie der Pool einzulassen ist.

Um ein Problem, dem rechtlich nicht beizukommen ist, nämlich die unvermeidlichen Algen und wie man sie technisch oder mit Chemie bekämpft, geht es in unserem nächsten Teil, der am 04.05.2017 erscheint.

Bisher erschienen:
1 Pools im Überblick: Wannen aus Kunststoff, Stahl oder Beton
2 Pool-Kosten: Systeme im Vergleich
3 Pool-Zubehör: Technik, Filter, Leitern
4 Pool-Planung: Auslegung, Platzwahl, Fundament
5 Pool-Einbau: Baurechtliches, Genehmigungen, Dichtheit

Erscheinen demnächst:
6 Pool-Pflege: Algen, Käscher, Poolchemie, Sauger
7 Pool-Schutz: Abdeckungen
8 Pool im Winter: Wasser ablassen, Reinigung
9 Pool im Frühjahr: Wiederinbetriebnahme
10 Pool-Praxisbeispiele: Größe, Formen, Ausstattung

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Remmi Demmi schrieb: ... die neuen sind eben voreinstellbar und wohl zwingend erforderlich...
Subusi schrieb: Suche korrekte Modbus-Registertabelle für Deye SUN-10K-SG05LP3-EU-SM2 Hallo...
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