Beleuchtungen in Nähe der Wasserquelle sind möglich, aber genau reglementiert.
Bild: Rainer Sturm/pixelio.de Bevor wir jedoch zur recht komplizierten Elektrik kommen, wollen wir erst einmal die Vorschriften beleuchten, die für die anderen Gewerke gelten. Wird ein Bad im Bestand saniert, sind zwingend die Heizungsrohre zu isolieren. Das gilt auch dann, wenn diese nicht ausgewechselt werden, wozu wir aber raten, siehe Teil 2 der Serie. Das verlangt die EnergieEinsparVerordnung (EnEV) schon seit 2009.
Soll das Bad barrierefrei sein, empfiehlt es sich, die Norm DIN 18040-2 einzuhalten. Diese regelt seit 2011 die Planungsgrundlagen und Regeln für das barrierefreie Bauen in Wohnungen. In Privathäusern ist das zwar dem Bauherrn selbst überlassen. Soll die Wohnung jedoch vermietet werden oder wird generell aus gewerblichen Gründen saniert respektive neugebaut, sollte man sich lieber nach der Norm richten.
Barrierefreiheit beachten
Beachtet werden sollte der DIN nach dabei folgendes:
• Drehflügeltüren müssen nach außen zu öffnen und zu entriegeln sein.
• Wände müssen senkrechte und waagerechte Stütz- oder Haltegriffe neben Toilette sowie an Dusche und Wanne tragen können.
• Ausstattungselemente müssen sich optisch deutlich von ihrer Umgebung abheben.
• Armaturen müssen als Einhebelarmaturen mit schwenkbarem Auslauf und verlängertem Hebel ausgebildet sein.
• Dusche muss stufenlos begehbar und mit rutschhemmender Oberfläche ausgebildet sein.
• Waschtische für Rollstuhlnutzer müssen unterfahrbar sein. Der Spiegel muss mindestens 1,00 m hoch und direkt über dem Waschtisch angebracht sein.
• Bewegungsfläche sollte 1,20 x 1,20 m und bei Doppelwaschtischen 1,95 x 1,95 m betragen (für Rollstuhlfahrer 1,50 x 1,50 m).
• Minimale Abstandsfläche zwischen Waschtisch und WC oder Dusche 20 cm.
Elektro streng geregelt
Nun jedoch zur Elektrik. Witze vom eingangs erwähnten Fön in der Wanne, um den ungeliebten Lebensabschnittsgefährten loszuwerden, gibt es ohne Ende. Wasser und Strom passen halt nicht so gut zueinander. Und da sich im Bad so gut wie alles ums Wasser dreht, ist die Elektroinstallation entsprechend streng limitiert.
Ein weiterer Gefährdungsgrund ist auch die Bekleidung, oder besser Nichtbekleidung der Badnutzer. Mit Gummisohlen könnte man ja noch einen Stromschlag abfedern. Doch wer trägt die schon im Bad? Barfußlaufen hingegen – zumal auf einer schönen Fußbodenheizung – führt im Falle eines Falles zu deutlich gravierenderen Schäden.
Rohrleitungen sichern
Die Rohrleitungen aus Metall sind natürlich auch ein stetiger Gefahrenherd, wenn die elektrischen Leitungen nicht sachgerecht verlegt wurden. Zur Sicherheit ist hier ein Fehlerschutz vorgeschrieben. Dieser wird mittels Potenzialausgleich aller leitfähigen Teile erreicht. Vorgeschrieben ist zudem eine FI-Schutzeinrichtung mit 30mA Auslösestrom. Der entsprechende FI-Schutzschalter wird in der Regel im Unterverteiler untergebracht.
Für alle Installationen gilt die DIN VDE 0100. Das Bad wird in drei Schutzbereiche eingeteilt, in denen keine Schalter oder Steckdosen und nur spritzwassergeschützte Lampen mit einer bestimmten Schutzart installiert werden dürfen:
0: Innenraum der Bade- oder Duschwanne. Einsatz von Leuchten mit Schutzart mindestens IPX7 bis 12V Schutzkleinspannung erlaubt.
1: Senkrechte Flächen über Wanne oder Dusche. Bei Wanne Radius von 120 cm rund um den Brausekopf (Halterung) der Dusche und bis zu einer Höhe von 2,25 m vom Fußboden. Leuchten wie bei Schutzbereich 0 erlaubt.
2: Bereich 1 um 60 cm erweitert. Leuchten mit Schutzklasse IPX4 erlaubt.
Dass ein schönes Bad mehr als nur schön sein kann, sondern auch Energie spart, zeigen wir im nächsten Teil unserer Serie am 22.11.2017.
Bisher erschienen:
1.Wie man ein Bad im Neubau richtig plant
2. Wie man ein Bad im Bestand richtig plant
3. Welche Handwerkerleistungen sind nötig
4. Rechtliches/Vorschriften/Fallstricke
Erscheinen demnächst:
5. Energieeffizienz
6. Trends I
7. Trends II
8. Das altersgerechte Bad
9. Do it Yourself? Sollte man ein Bad selbst einbauen? Oder besser nicht?
10. Beispiele für schöne Bäder