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News vom 23.07.2019

Themenserie Brandschutz Teil 4

Wohin gehören Entrauchungssysteme und welche Varianten gibt es dafür?

Die meisten Opfer bei Bränden fordert nicht das Feuer, sondern der Rauch. Deswegen ist es so wichtig, den bei einem Brand entstehenden Rauch so schnell wie möglich aus einem Gebäude zu bringen.Wie schon hier beschrieben, gibt es natürliche und mechanische Lösungen der Entrauchung. Zu einem funktionierenden System der Entrauchung gehören etwa Rettungs- und Fluchtwege, die ebenfalls entraucht werden müssen.

Solche öffenbaren Tageslichter sind eine Komponente für eine schnelle Entrauchung eines Gebäudes im Brandfall.<br />Bild: KN
Solche öffenbaren Tageslichter sind eine Komponente für eine schnelle Entrauchung eines Gebäudes im Brandfall.
Bild: KN

Streng genommen muss auch die durch den Brand entstehende Wärme abgeführt werden, weswegen die Anlagen auch Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA genannt) werden. Wie die Entrauchung und die Wärmeabfuhr zu gewährleisten ist, ist wiederum Ländersache und in den Landesbauordnungen (LBO) für Standardbauten niedergeschrieben. Gebäude, die davon abweichen, benötigen gegebenenfalls einen davon abweichenden und umfassenderen Rauchschutz. Zu beachten sind die Normen DIN EN 12101 und DIN 18232 sowie die Richtlinie VdS CEA 4020 „Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – Planung und Einbau“.

Treppenhäuser, Keller und Fahrstühle immer entrauchen

In jedem Falle gibt es aber drei Bereiche, die immer entraucht werden müssen:

  • Treppenhäuser,
  • Keller ohne Fenster,
  • Fahrschächte für Aufzüge.

Für Treppenhäuser reicht meist eine einfache Lösung. Hier wird im Dach eine ausreichende Öffnung angebracht, die im Brandfall entweder mechanisch oder per Druckknopf zu bedienen ist.

Keller, die über kein Fenster verfügen, bedürfen einer Öffnung für die Entrauchung nach draußen. Das gilt auch für einzelne innenliegende Kellerräume. Sie müssen eine Verbindung zu den Kellerräumen haben, die eine Öffnung nach draußen aufweisen.

Fahrstuhlschächte benötigen ebenfalls einer Entrauchung. Sie muss mindestens 0,1 m2 oder 25 % der Schachtgrundfläche betragen. Zudem darf die Stelle, an der der Rauch nach draußen abgeführt werden soll, nicht durch Wind beeinträchtigt werden. Es bedarf also der richtigen Lage und eines Schutzes.

Garagen und Bauten für die Industrie müssen auch eine Entrauchungsanlage aufweisen.

MBO legt Grundlage

Eine Grundlage, wie dies erfolgen könnte, ist in der der Musterbauordnung (MBO) zu finden, die wiederum die Grundlage für die LBO ist. Elemente sind Öffnungen zur Rauchableitung (RA) sowie öffenbare Tageslichter oder Fenster. Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA), Natürliche Rauchabzugsanlage (NRA), Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG) sind hingegen nicht gefordert. Letztere sind jedoch dann zu installieren, wenn durch LBO und Baugenehmigung ein „natürlicher Rauchabzug“ gefordert wird. Mehr dazu bietet der VFE - Fachverband für Fensterautomation und Entrauchung. Er hat hier alle Möglichkeiten einer natürlichen Entrauchung zusammengefasst.

Zudem gibt es die Maschinellen Rauchabzugsanlagen (MRA). Sie arbeiten mit Ventilatoren und befördern damit den Rauch schnell ins Freie. Diese Lösung ist gut bei niedrigen Temperaturen des Rauches anwendbar.

Der nächste Teil unserer Serie am 24.07.2019 zeigt, wie sich die bisher hier beschriebenen Komponenten einer Brandschutzanlage weitgehend automatisiert betreiben lassen.

Bisher erschienen:
1Wie sieht die rechtliche Lage zum Brandschutz aus?
2. Welche Komponenten gehören zum Brandschutz in einer Immobilie und wie funktionieren sie?
3. Wo und wann sind Sprinkleranlagen anzubringen?
4. Wohin gehören Entrauchungssysteme und welche Varianten gibt es dafür?

Demächst erscheinen:
5. Wie lassen sich Brandschutzkomponenten weitgehend automatisiert betreiben?
6. Wie müssen Brandschutzkomponenten in Wohnungen mit Pflegefunktionen installiert werden?
7. Löschmittelzylinder – in Schaltschränken integrierter Brandschutz
8. Praxisbeispiele von vorbildlich installierten Brandschutzkomponenten

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