Heute startet unsere mehrteilige Themenserie mit Fachbeiträgen zur Zukunftsfähigkeit verschiedener Heizsysteme. Nötig und wichtig ist dies, weil gerade ab diesem Jahr eine Reihe von neuen gesetzlichen Regelungen gelten, die sich auch auf die Förderung der einzelnen Heizungen auswirkt. Deswegen haben uns zahlreiche Leser gebeten, dafür die Hintergründe und daraus folgend ganz praktische Tipps aufzuzeigen, auf welche Heizsysteme man in Zukunft verstärkt setzen kann.
Welche Heizung ist in Zukunft die richtige? Eine Reihe von Gesetzen, die teils ab diesem Jahr gelten, geben darauf eine Antwort.
Bild: BDH Beginnen wollen wir mit einem Überblick über die neue rechtliche Lage. Diese ist dem Willen der Bundesregierung geschuldet, den Wärmemarkt zu dekarbonisieren. Dazu wurden eine ganze Reihe Gesetze und Regelungen erlassen, die sich direkt darauf auswirken.
1. Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
Das BEHG gilt zwar erst ab nächstem Jahr, wirkt jedoch schon voraus, da es alle fossilen Brennstoffe für den Wärmemarkt verteuern wird. Das System ist dem europäischen Zertifikatehandel entlehnt, ist jedoch ein deutscher Sonderweg.
| Jahr/Mehrkosten je Brennstoff | CO2-Preis je Tonne | Heizöl | Erdgas |
| 2021 | 25 Euro | 8 Cent je Liter | 0,5 Cent je kWh |
| Danach jährliche Steigerung des CO2-Preises bis auf 55 Euro im Jahr 2025 |
| 2025 | 55 Euro | 17,6 Cent je Liter | 1,1 Cent je kWh |
Die Verteuerung betrifft auch Braunkohlebriketts. Aufgrund ihrer untergeordneten Rolle im Wärmemarkt wurden diese hier jedoch nicht mit betrachtet.
2. Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das GEG ersetzt das EEWärmeG, die EnEV und das EnEG. Schwerpunkt liegt auf der Energieeffizienz. Damit ist es näher an die EnEV in der Fassung von 2016 angelehnt. Für private Bauten wird künftig in etwa der KfW-70-Standard gelten, für öffentliche der KfW-55-Standard. Selbstgenutzter Solarstrom (etwa für eine Wärmepumpe) muss in Zukunft nicht mehr monatlich berechnet werden. Hier reicht eine pauschale Angabe anhand der Größe der PV-Anlage. Mit einem Stromspeicher darf diese Angabe 25 % des gesamten jährlichen Strombedarfs betragen, ohne Speicher 20 %. Wer von Öl auf ein anderes Heizsystem umsteigt, kann mit einer Austauschprämie belohnt werden, die bis zu 40 % der gesamten Heizungstauschkosten abdecken kann.
3. Steuerliche Absetzbarkeit der energetischen Gebäudesanierung
Ab diesem Jahr können die Kosten für eine energetische Gebäudesanierung und damit für den Heizungstausch von der Steuer abgesetzt werden. Die über drei Jahre laufende Abschreibung liegt bei 20 % der Gesamtkosten und ist auf maximal 40.000 Euro pro Immobilie beschränkt. Die Regelung ist vorerst bis Ende 2029 begrenzt. Die Regelung kann nur von privaten Selbstnutzern von Immobilien in Anspruch genommen werden. Kommerziell genutzte Immobilien wie Mietwohnungen sind davon ausgeschlossen.
4. Keine Förderung mehr für Ölheizungen
Auf die aus diesen Gesetzen resultierenden Änderungen der Förderhöhen- und Möglichkeiten haben wir bereits hier hingewiesen. Am wichtigsten ist, dass Gas-Brennwertkessel, Öl-Brennwertkessel und ölbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen nicht mehr gefördert werden. Ab 2026 sind zudem alle fossilen Brennstoffe nur noch in Verbindung mit erneuerbarer Energie zugelassen, also in sogenannten Hybridsystemen, etwa mit Solarthermie. Aber auch eine Kombination mit Wärmepumpen wäre denkbar. Das gilt jedoch nicht für Ölhybridheizungen. In den folgenden Teilen dieser Serie werden wir dies noch detailliert darstellen.
Der zweite Teil der Themenserie am 13.02.2020 befasst sich mit dem Thema "Wie geht es in Zukunft weiter mit Erdgas und anderen fossilen Heizungen".
Bereits erschienen:
10.02.2020: Übersicht zur neuen Rechtslage und Fördermöglichkeiten von Heizsystemen
Erscheinen demnächst:
13.02.2020: Wie geht es weiter mit Erdgas und anderen fossilen Heizungen?
17.02.2020: Stark gefördert: Biomasseheizungen
20.02.2020: Wärmepumpen
24.02.2020: Immer eine Option: Kraft-Wärme-Kopplung
27.02.2020: Ein Ölheizungsverbot, dass keines ist