Auch im Bestand lassen sich etwa Erdwärmepumpen, hier die Bohrung für die Sonden, nachrüsten.
Bild: BWP In diesem Zusammenhang sei auch erwähnt, dass eine wirtschaftliche Effizienz mittels Wärmepumpen nur in gut gedämmten Gebäuden erreicht werden kann. Hier ist der Wärmebedarf geringer und die niedrigen Vorlauftemperaturen, die eine Wärmepumpe durchaus effektiv erstellen kann, reichen aus. Denn diese können sehr wirksam mittels Flächenheizungen ins Gebäude abgegeben werden.
Auch bei Sanierung möglich
Der Sanierungsfall mit Wärmepumpe ist auch möglich, die Förderung beträgt dabei 35 Prozent. Wird ein Ölkessel ersetzt, sind es 45 Prozent. Und das bei förderfähigen Kosten von maximal 50.000 Euro. Damit lassen sich auch Bohrungen für Brunnen von Wasser- und Sonden für Erdwärmepumpen abdecken.
Bei der Sanierung kann man zudem alte Heizkörper nutzen, wenn man keine Flächenheizungen einbauen will. Moderne Wärmepumpen schaffen hier die nötigen Vorlauftemperaturen von 50 °C. Doch leidet darunter die Effizienz. Besser wäre es, auch hier Flächenheizungen zu installieren. Im Bestand geht dies mittels flacher Klicksysteme oder durch Einfräsen von Vertiefungen für die wärmeführenden Leitungen in den Boden und dessen Übergießen mit Estrich.
Im Neubau ist die Wärmepumpe inzwischen das beliebteste Heizsystem – noch vor der Gasheizung. Denn hier lassen sich Flächensysteme, meist im Fußboden, leicht installieren. Und die Wärmepumpe kann ihre Vorteile voll ausspielen. Diese Flächenheizungssysteme sind im Neubau auch Voraussetzung für eine Förderung.
Für die Förderung sind jedoch einige Dinge zu beachten. Zwar muss die Wärmepumpe nicht mit einem anderen System wie Solarthermie kombiniert werden. Dafür muss das Gerät für eine Förderung zugelassen sein. Eine entsprechende Liste findet sich beim BAFA.
Jahresarbeitszahl entscheidend für Förderung
Die Zulassung wiederum basiert auf der Effizienz, die sich in der Jahresarbeitszahl (JAZ) ausdrückt. Diese gibt nichts anderes an als diejenige Menge in Wärme in kWh, die aus einer kWh Strom entsteht. Luft-Wärme-Pumpen haben üblicherweise eine JAZ von etwa 3, Erdwärmepumpen und Wasser-Wasser-Wärmepumpen häufig von 4 und mehr.
Für Bestandsgebäude gelten folgende JAZ für eine Förderung:
Sole/Wasser & Wasser/Wasser-WP: 3,8 (Wohngebäude), 4,0 (Nicht-Wohngebäude)
Luft/Wasser-WP: 3,5 (Wohn- & Nicht-Wohngebäude)
Wärmepumpen mit einer verbesserter Systemeffizienz müssen folgende Mindestwerte bei der sogenannten System-Jahresarbeitszahl (SJAZ) erfüllen:
Sole/Wasser oder Wasser/Wasser-WP mit ergänzender Luft-Wärmepumpe oder Solarthermie-Anlage: 4,3
Luft/Wasser-Wärmepumpe mit ergänzender Solarthermie-Anlage: 3,9
Wärmepumpe mit Eisspeicher: 4,1
Wärmepumpe mit Wärmequelle kalte Nahwärme: keine SJAZ einzuhalten.
Weitere Hinweise finden sich hier beim Bundesverband Wärmepumpe.
Im nächsten Teil der Themenserie am 24.02.2020 geht es um die Kraft-Wärme-Kopplung, die es für alle denkbaren Brennstoffe gibt und die einen hohen Grad der Eigenversorgung eines Gebäudes mit Wärme und Strom ermöglicht. Doch sie lohnt sich nicht für geringe jährliche Verbräuche.
Bereits erschienen:
10.02.2020: Übersicht zur neuen Rechtslage und Fördermöglichkeiten von Heizsystemen
13.02.2020: Wie geht es weiter mit Erdgas und anderen fossilen Heizungen?
17.02.2020: Stark gefördert: Biomasseheizungen
20.02.2020: Wärmepumpen
Erscheinen demnächst:
24.02.2020: Immer eine Option: Kraft-Wärme-Kopplung
27.02.2020: Ein Ölheizungsverbot, dass keines ist