Privatsphäre-Einstellungen
Diese Webseite verwendet Cookies. Mit einem Klick auf "Alle akzeptieren" akzeptieren Sie die Verwendung der Cookies. Die Daten, die durch die Cookies entstehen, werden für nicht personalisierte Analysen genutzt. Weitere Informationen finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies jederzeit über Ihre anpassen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine optimale Funktion der Webseite zu bieten, setzen wir Cookies ein. Das sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Dazu zählen Cookies für den Betrieb und die Optimierung der Seite. Hier können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen:
Privacy Icon
Erforderliche Cookies
Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können. Dies umschließt die Reichweitenmessung durch INFOnline (IVW-Prüfung), die für den Betrieb des HaustechnikDialogs unerlässlich ist. Wir benutzen Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu ermitteln. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Optionale analytische Cookies
Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.Sie ermöglichen die Erhebung von Nutzungs- und Erkennungsmöglichkeiten durch Erst- oder Drittanbieter, in so genannten pseudonymen Nutzungsprofilen. Wir benutzen beispielsweise Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher einer Webseite oder eines Dienstes zu ermitteln oder um andere Statistiken im Hinblick auf den Betrieb unserer Webseite zu erheben, als auch das Nutzerverhalten auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu analysieren, wie Besucher mit der Webseite interagieren. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Dienste von anderen Unternehmen (Google AdSense)
Beim akzeptieren dieser Option erlauben Sie unserer Webseite Google AdSense zu verwenden. Google AdSense verwendet Cookies, um Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf Ihren Interessen basieren können.Bitte beachten Sie, dass durch das Akzeptieren der entsprechenden Cookies Daten an Google LLC in den USA übermittelt und dort verarbeitet werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutzhinweise
Unsere News können Sie auch bequem als Newsletter erhalten!

News vom 26.06.2020

Neues Gebäudeenergiegesetz – was bedeutet das für alte Heizungen?

Viele Jahre und mehrere Anläufe hat es gebraucht, bis das Gebäudeenergiegesetz (GEG) endlich vom Bundestag beschlossen wurde (Mehr dazu hier). Eine erste Einschätzung haben unsere Leser schon hier bekommen. Nun steht noch die Zustimmung des Bundesrates aus. Erfolgt diese, tritt das Gesetz zum 1. Oktober 2020 in Kraft.

Vor allem das Klimapaket führt derzeit zum Tausch einer alten gehen eine neue Heizung. Das neue GEG kann dies kaum befördern und gilt vor allem für den Neubau.<br />Bild: ZVSHK<br />
Vor allem das Klimapaket führt derzeit zum Tausch einer alten gehen eine neue Heizung. Das neue GEG kann dies kaum befördern und gilt vor allem für den Neubau.
Bild: ZVSHK

Nötig war die Zusammenfassung verschiedener Gesetze und Verordnungen zur Energieeinsparung im Wärmemarkt, da sie sich teils widersprachen. So wollte das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) den Einsatz von erneuerbaren Energien befördern, die per se jedoch nicht im Sinne der Energieeinsparverordnung (EnEV) effizient sein mussten. Im GEG wurde dies nun angeglichen. Hauptgrundlage der Bewertung bleiben, wie schon in der EnEV, die Primärenergiefaktoren. Hier gab es jedoch einige Veränderungen zugunsten erneuerbarer Energien – etwa Biomethan, das nun verstärkt und als erneuerbare Energie zu Heizzwecken eingesetzt werden kann..

Primärenergiefaktoren nach GEG (Anlage 4 zu § 22 Absatz 1)

Fossile Brennstoffe      
 Heizöl    1,1
 Erdgas    1,1
 Flüssiggas    1,1
 Steinkohle    1,1
 Braunkohle    1,2
 Biogene Brennstoffe    
 Biogas(Biomethan)   0,7 (aus KWK 0,5)
 Bioöl    1,1
 Holz    0,2
 Strom    
 netzbezogen    1,8
 gebäudenah erzeugt (aus Photovoltaik oder Windkraft    0,0
 Verdrängungsstrommix für KWK    2,8
 Wärme, Kälte    
 Erdwärme, Geothermie, Solarthermie, Umgebungswärme    0,0
 Erdkälte, Umgebungskälte    0,0
 Abwärme    0,0
 Wärme aus KWK, gebäudeintegriert oder gebäudenah    Nach DIN V 18599-9
 Siedlungsfälle    0,0

Eingekoppelt werden soll immer mindestens eine Art von erneuerbarer Energie. Das kann entweder über einen entsprechenden Brennstoff erfolgen, also Biomethan, oder über feste Biomasse, also Holz, oder eben über Solarthermie. Zudem könnten sich wohl PV-Anlagen auf Neubauten zum Standard entwickeln, da sie technisch einfach zu planen und zu installieren sind und durch das GEG auf die Gebäudeeffizienz anrechenbar werden.

Für Planer und Architekten bedeutet dies eine deutlich höhere Planungssicherheit, da von vornherein feststeht, wie jeder Brennstoff auf die Erfüllung des GEG angerechnet werden kann.

Gleichzeitig bleiben jedoch die Gebäudestandards, die schon in der EnEV vorgegeben waren, mehr oder weniger erhalten. Für Bauten der öffentlichen Hand gilt ab 2021 in etwa der KfW55-Standard, für private Bauten der KfW70-Standard. Von Kritikern wird bemängelt, dass dieser Standard für private Bauten deutlich strenger hätte ausfallen müssen, um eine Wärmewende zu initiieren, die den Namen auch verdient. Stattdessen wird es beim Status Quo im Heizungskeller bleiben. Und das heißt: Mehr als jede zweite Heizung ist veraltet.

Im GEG ist zwar eine deutliche Erschwerung des Einbaus von Ölheizungen ab 2026 vorgesehen , doch einen grundsätzlichen Boom beim Heizungswechsel wird das GEG, das vorrangig für den Neubau und für umfassende Sanierungen gedacht ist, eher nicht auslösen. Zwar steigen derzeit die Marktzahlen, doch ist dies eher auf die einmalig gute Förderung beim Tausch einer alten gehen eine neue Heizung im Klimapaket der Bundesregierung zurückzuführen.

Neben diesen konkreten Vorgaben gibt es noch viele deutlich weniger konkrete, die sich etwa in einer Pflicht zur unentgeltlichen Energieberatung widerspiegeln.

Da so die Klimaziele bis 2030 nicht zu erreichen sind, wird erwartet, dass durch den Green Deal der EU eine weitere Verschärfung der Rechtslage im Wärmemarkt kommen wird. Verhindert werden könnte dies nur durch einen massenhaften Austausch alter gegen neue Heizsysteme. Doch der ist eben, trotz Klimapaket und Steuererleichterungen, nicht zu erwarten.

Aktuelle Forenbeiträge
tepee schrieb: Es gibt ja einige wenige Fälle, bei denen der RGK nicht ganz...
ddjst schrieb: Die Bundesregierung beabsichtigt die Förderung von kleinen PV...
ANZEIGE
Hersteller-Anzeigen
 
Website-Statistik