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News vom 21.04.2022

EEG-Osterpaket:

Das fehlt noch für skalierbaren Mieterstrom in Deutschland

Am 6. April wurde die EEG-Novelle vom Bundeskabinett verabschiedet. Sie sieht eine massive Erhöhung der Ausbauziele für Wind- und Solarstrom vor. Doch die Ausgestaltung des sogenannten Osterpakets geht an den Zielen der Immobilienwirtschaft vorbei, gibt kaum Anreiz für Mieterstrom. Es bedarf weiterer Erleichterungen für Aufdach-Photovoltaik.

Bild: Einhundert Energie GmbH 

Einseitige Förderanpassung benachteiligt Mieterstrommodell und Wärmepumpen

Dr. Ernesto Garnier, CEO und Founder der Einhundert Energie GmbH aus Köln, begrüßt die Änderungen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG). Insbesondere die Erhöhung der Ausbauziele und die Fördersätze für PV stärke die Finanzierbarkeit von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) in Zeiten steigender Hardware- und Finanzierungskosten. Ein großes Problem stelle allerdings die Benachteiligung der Eigenverbrauchsmodelle im Vergleich zu Volleinspeiseanlagen dar. "Für Eigenverbraucher sind die Fördersätze im Vergleich deutlich geringer. Eine gleichermaßen erhöhte Vergütung ist jedoch essentiell für den Rollout von Wärmepumpen und Mieterstrom im Gebäudebestand.", so Garnier.

Belastung durch Stromsteuer und PV-Anlagenzusammenfassung noch nicht behoben

Aktuell werden bei Mieterstrom im Modell Lieferkette 2 Cent pro Kilowattstunde (kWh) Stromsteuer erhoben, obwohl Mieterstrom von Umlagen befreit sein soll. Dies können je nach Anlagengröße mehrere Tausend Euro pro Jahr sein. Die Stromsteuerbefreiung für das Lieferkettenmodell werde laut Garnier in dem Gesetzespaket jedoch nicht berücksichtigt.

"Hinzu kommt, dass bei der Berechnung der Einspeisevergütung benachbarte PV-Anlagen auf Gebäuden zusammengefasst werden, technisch jedoch einzelne Netzanschlüsse die Regel sind, insbesondere bei Bestandsgebäuden.", erklärt Garnier. "Anlagenkosten sind daher viel höher, die Vergütung für Einspeisung je kWh aufgrund der Anlagenzusammenfassung aber wesentlich geringer."

Zentralisierung von Meldeprozessen notwendig

Im neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist zwar ein Internetportal für Anmeldeprozesse für PV-Anlagen, Ladesäulen und Smart Metering vorgesehen, die Verfahren laufen aber weiter dezentral über die jeweiligen Seiten der Verteilnetzbetreiber. "Es bedarf einer bundesweiten zentralen Plattform, über die überall PV-Anlagen und Smart Metering nach den gleichen technischen Standards und Zeitfristen angemeldet werden können, egal in welchem Netzgebiet sie sich befinden.", fordert Garnier.

Solarer Mieterstrom ist eine zukunftsträchtige Lösung, bei der Vermieter durch weniger CO2-Bepreisung für ihre Immobilien und Mieter durch eine autarke und günstige Stromversorgung gleichermaßen profitieren. "Doch nur unter den richtigen Bedingungen für PV-Dachanlagen auf Quartiersgebäuden können Geschäftsmodelle wie Mieterstrom ihr volles Potenzial entfalten und dann einen signifikanten Beitrag zur Entkopplung von fossilen Brennstoffen leisten. Es gibt also noch erheblichen Nachbesserungsbedarf", sagt Garnier.

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Remmi Demmi schrieb: ... die neuen sind eben voreinstellbar und wohl zwingend erforderlich...
Subusi schrieb: Suche korrekte Modbus-Registertabelle für Deye SUN-10K-SG05LP3-EU-SM2 Hallo...
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