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News vom 04.12.2024

Themenserie Teil 11

Förderungen für Wärmepumpen

Wärmepumpen werden in Deutschland stark gefördert, vor allem im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese staatliche Unterstützung zielt darauf ab, die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern und fossile Brennstoffe schrittweise zu ersetzen. Insbesondere der Austausch alter Heizsysteme durch moderne, umweltfreundliche Wärmepumpen wird großzügig bezuschusst. Seit diesem Jahr haben sich die Fördersätze und Bedingungen nochmals verbessert, um den Übergang zu klimafreundlichen Technologien weiter zu beschleunigen.

Dank der seit diesem Jahr üppige Förderung für den Einbau einer Wärmepumpe lässt sich gut Geld sparen. Bild: www.pixabay.com/ BrunO
Dank der seit diesem Jahr üppige Förderung für den Einbau einer Wärmepumpe lässt sich gut Geld sparen. Bild: www.pixabay.com/ BrunO

Die BEG bietet zwei Hauptförderungsarten für Wärmepumpen:

  1. Direkte Zuschüsse: Diese werden direkt an Hausbesitzer oder Unternehmen gezahlt, die eine Wärmepumpe installieren. Sie erhalten je nach Art und Effizienz der Wärmepumpe einen bestimmten Prozentsatz der Investitionskosten als Zuschuss.
  2. Zinsgünstige Kredite: Alternativ können zinsgünstige Kredite bei der KfW-Bank in Anspruch genommen werden, bei denen ein Teil der Kreditsumme als Tilgungszuschuss gewährt wird.

Die Fördersätze variieren je nach Gebäudetyp (Neubau oder Bestand) und Wärmepumpentechnologie. Generell gilt: Wärmepumpen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden, können mit bis zu 30 % der Investitionskosten gefördert werden. Hinzu kann ein Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % kommen, wenn die Wärmepumpe eine mindestens 20 Jahre alte Gaszentralheizung oder eine alte Kohle-, Öl-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung (unabhängig vom Alter) ersetzt. Wichtig: Die alte Heizung muss funktionstüchtig sein, um den Bonus zu erhalten.

Einen einkommensabhängigen Bonus von 30 % gibt es, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder 40.000 Euro nicht übersteigt. Das Einkommen wird durch den Steuerbescheid des Finanzamtes nachgewiesen. Ein Effizienzbonus von 5 % ist möglich, wenn die Wärmepumpe ein besonders klimafreundliches natürliches Kältemittel nutzt oder alternativ besonders effiziente Wärmequellen wie Erdwärme erschlossen werden.

Die Förderung ist auf maximal 70 % Zuschuss für selbstnutzende Eigentümer begrenzt. Für Vermieter kann der Zuschuss maximal 35 % betragen. Berücksichtigt werden Investitionskosten von maximal 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, d.h. Sie erhalten maximal 21.000 Euro Zuschuss.

Allerdings sind diese Förderungen an spezifische Bedingungen gebunden. Wärmepumpen müssen etwa eine hohe Jahresarbeitszahl (JAZ) aufweisen, um gefördert zu werden. Für die Förderung ist mindestens eine JAZ von 3,0 erforderlich. Je höher die Effizienz der Anlage, desto höher ist der mögliche Fördersatz.

Wärmepumpen können ideal mit Photovoltaikanlagen kombiniert werden. Der überschüssige Strom, der durch die PV-Anlage erzeugt wird, kann für den Betrieb der Wärmepumpe genutzt werden, was nicht nur die Energiekosten weiter senkt, sondern auch den CO₂-Fußabdruck des Gebäudes verringert. Diese Kombination führt dazu, dass die Betriebskosten der Wärmepumpe durch den Eigenverbrauch des Solarstroms deutlich reduziert werden. Gefördert werden kann diese Kombination mittels KfW-Kredit.

Eine Voraussetzung für die Förderung ist auch die Schallemission. Wärmepumpen müssen leise arbeiten und strenge Lärmschutzvorgaben erfüllen. Für Wärmepumpen mit einer Leistung von sechs bis zwölf Kilowatt (kW), die bis Ende 2025 in Betrieb genommen werden, gilt ein maximaler Geräuschpegel von 65 Dezibel (dB). Das entspricht ungefähr der Lautstärke eines normalen Gesprächs oder eines Fernsehers in Zimmerlautstärke. Ab 2026 verschärfen sich die Anforderungen: Geförderte Wärmepumpen in dieser Leistungsklasse dürfen dann nur noch maximal 60 Dezibel erzeugen.

Allerdings: Das BEG basiert auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Sollte es zu einer CDU-geführten Bundesregierung kommen, kann es sein, dass das GEG geändert oder gar abgeschafft wird. Dafür machen sich CDU, CSU, FDP und Teile der SPD stark. Das dürfte sich auch auf die Förderung auswirken.

Mehr zur Förderung von Wärmepumpen findet sich hier:

https://www.waermepumpe.de/waermepumpe/foerderung/beg-foerderung-waermepumpen/

Unsere Serie zur Wärmepumpe umfasst folgende Teile:

11.11.2024: Die Wärmepumpe – politisch gestützt, ökonomisch häufig sinnvoll
13.11.2024: Arten von Wärmepumpen und Marktanteile in Deutschland
15.11.2024: Aktuelle Marktlage von Wärmepumpen angesichts Handwerkermangels und Lieferengpässen
18.11.2024: Technische Voraussetzungen für den wirtschaftlichen Einsatz von Wärmepumpen
20.11.2024: Heizen und Kühlen mit Luft/Luft-Wärmepumpen: Ein Überblick
22.11.2024: Monoblock- vs. Splitgeräte: Die besten Luft/Wasser-Wärmepumpen für Ihr Zuhause
25.11.2024: Wasser/Wasser-Wärmepumpen: Effiziente Heizlösungen aus der Natur
27.11.2024: Geothermische Systeme und ihre Anwendungen
29.11.2024: Wann sind Hybridsysteme mit Wärmepumpen sinnvoll?
02.12.2024: Wärmepumpen in Nahwärmenetzen
04.12.2024: Förderungen für Wärmepumpen
06.12.2024: Praxisbeispiele: Einsatz von Wärmepumpen in eher ungewöhnlichen Objekten

Aktuelle Forenbeiträge
Reingeballert schrieb: Hallo zusammen, da unsere Wärmepumpe leider nach knapp 15 Jahren...
JohnnyL schrieb: Hallo zusammen, gestern wurde bei mir die Verbindung zwischen...
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