Die Energiewende ist in vollem Gange und Wärmepumpen spielen eine zentrale Rolle in der zukünftigen Heiztechnik. Doch wo sieht sich das Schornsteinfegerhandwerk in dieser Entwicklung? Welche Aufgaben möchte bzw. kann das schwarze Traditionshandwerk in diesem Zusammenhang übernehmen – und inwieweit fördern oder stören diese Aktivitäten das SHK-Handwerk?
Die Betriebsprüfung an Wärmepumpen wird zukünftig in das Berufsbild des Schornsteinfegers integriert.
Markus Burger ist als ZIV-Vorstandsmitglied für den Bereich Technik verantwortlich. Wörtlich: „Unsere Arbeit ergänzt das SHK-Handwerk nachhaltig: Gemeinsam sorgen wir für langlebige, effiziente und zukunftssichere Wärmepumpen im Markt.“
Bilder: ZIV
ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Andreas Müller.
Bild: Papsch Das Schornsteinfegerhandwerk hat sich in seiner langen Geschichte stets an neue technische Herausforderungen angepasst, ohne die rudimentären Kernkompetenzen aus den Augen zu verlieren. Seit Jahrzehnten stehen die Schornsteinfeger für Sicherheit, Brand- und Umweltschutz sowie Energieeffizienz – Werte, die heute relevanter sind, denn je. Gerade in einer Zeit des Wandels, in der fossile Brennstoffe zunehmend durch erneuerbare Energien ersetzt werden, ist es für das Schornsteinfegerhandwerk nach eigenen Angaben essenziell, nicht nur mitzuhalten, sondern aktiv an der Gestaltung des Heizungsmarktes teilzunehmen. Dabei geht es den Verantwortlichen im Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (Zentralinnungsverband ZIV) nicht nur um den Erhalt bisheriger Tätigkeitsbereiche, sondern auch um die Erweiterung der Fachgebiete im Sinne der Energiewende. Denn:
Gemäß GEG § 60a Abs. 1 Satz 1 gibt es für Betreiber einer Wärmepumpe eine Betriebsprüfungspflicht in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten bzw. zur Einspeisung in ein Gebäudenetz (siehe Infokasten). Der Fokus dieser Regelung liegt in der Erschließung von Optimierungs- und/oder Effizienzpotenzialen, die sich nach Inbetriebnahme der Wärmepumpe nach der ersten Heizperiode spätestens jedoch nach zwei Jahren ergeben. Im GEG § 60a Absatz (4) werden in diesem Zusammenhang die Fachkundigen aufgezählt, die laut Gebäudeenergiegesetz hierzu befugt sind. Das Schornsteinfegerhandwerk gehört neben dem SHK-Fachhandwerk und anderen Gewerken zu den Berufsgruppen, die an Wärmepumpen tätig werden dürfen. Die Judikative hat sich jedoch gegen eine hoheitliche Überprüfung von Wärmepumpen durch beauftragte Dritte ausgesprochen. Unter der Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen sind somit keine Tätigkeiten zu verstehen, die der Staat, die Gemeinde oder eine Körperschaftaft öffentlichen Rechts zu erfüllen hat. Inwiefern die neue Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz verändern wird, ist erst einmal fraglich.
Trotzdem verschafft diese gesetzliche Regelung den Schornsteinfegern die Möglichkeit, sich intensiv mit der Wärmepumpentechnik auseinanderzusetzen und das Fachwissen weiter aufzubauen. Das zeigt sich auch in den Qualifikationslehrgängen: „Betriebsprüfung an Wärmepumpen“ zur Erreichung der Sachkunde gemäß §60 GEG, die bundesweit in den Ausbildungsstätten des Schornsteinfegerhandwerks angeboten werden. Zu diesem Zweck hat der Zentralinnungsverband etwa 30 Unterweiser ausgebildet, die Schulungen mit allen Leistungen zur Abdeckung des Anforderungskatalogs gemäß VDI 4645-1 vornehmen. Darüber hinaus ist die Wärmepumpe seit Ende 2022 fester Bestandteil der Berufsausbildung. Neben der Einbindung in die überbetrieblichen Schulungen ist die Technologie am 24. Februar d. J. auch in die Ausbildungsordnung des Schornsteinfegerhandwerks integriert worden.
Es ist also absehbar, dass die Zunft sich diesem Tätigkeitsbereich in Zukunft verstärkt widmen wird, um die Kollegen als qualifizierte Experten für die Überprüfung und Beratung von Wärmepumpenanlagen in Position zu bringen. Man versteht sich dabei als Partner zu TGA-Fachplanern und dem SHK-Handwerk. Bewährt hat sich in diesem Zusammenhang der Grundsatz, der schon mit der Umsetzung der 1. BImSchV einherging: Wer überprüft - installiert nicht und wer installiert - überprüft auch nicht.
Neutrale Beratung ist gefragt
Die Wärmepumpe ist für viele Hausbesitzer noch ein relativ unbekanntes Heizungssystem. Eine neutrale Betrachtung der baulichen Gegebenheiten, der vorhandenen Wärmequellen und des individuellen Heizbedarfs tragen dazu bei, spätere Fehlentscheidungen zu vermeiden. Eine gut geplante Wärmepumpe entfaltet ihr volles Potenzial schließlich erst dann, wenn das Wärmesystem optimal darauf abgestimmt ist. Hier können Schornsteinfeger mit ihrer Erfahrung aus der Gebäudeenergieberatung gezielt unterstützen (und bestenfalls die Türe für das SHK-Fachhandwerk öffnen) – sei es bei der Begutachtung der Gebäudehülle einschließlich Wärmedämmung, dem hydraulischen Abgleich oder der Analyse des Betriebsverhaltens. Ein wesentlicher Vorteil des Schornsteinfegerhandwerks liegt auch hier in der neutralen Position, die eine unabhängige Beratung ermöglicht und sich an den individuellen Gegebenheiten sowie Bedürfnissen vor Ort orientiert. Der Schornsteinfeger versteht sich in diesem Sinne als Dienstleister der dem Wärmepumpenbetreiber seine Expertise auf freiwilliger Basis anbietet. Eine fachkundige Einschätzung des Wärmepumpenbetriebs ist schließlich auch nach der Installation vorteilhaft, um mögliche Defizite in der Einstellung der Geräte (hohe Vorlauftemperaturen) oder hinsichtlich der Wartung (Verschmutzungen am Verdichter) aufzuzeigen. Während bei klassischen Heizsystemen der Brandschutz vor allem durch die Überprüfung der Abgasanlagen sichergestellt wurde, ergeben sich bei Wärmepumpen neue Herausforderungen – insbesondere durch die verwendeten Kältemittel. Diese sind i. d. R. entweder brennbar oder toxisch. Ein unentdecktes Leck in der Kältemittel-Leitung kann nicht nur die Betriebssicherheit gefährden, sondern unter bestimmten Bedingungen auch ein Brand- bzw. Gesundheitsrisiko darstellen. Auch hier sind regelmäßige Überprüfungen sinnvoll, um potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung zu treffen.
Fazit
Indem die „Schwarze Zunft“ ihre traditionellen Stärken im baulichen Brandschutz, der Betriebssicherheit sowie dem Immissionsschutz mit neuen Anforderungen verknüpft, sichern sie sich eine gewisse Relevanz in der Gebäudetechnik. Die bekennende Neuausrichtung hin zur Wärmepumpe ist nachvollziehbar – muss aber im Sinne aller Beteiligten in Abstimmung mit dem SHK-Handwerk erfolgen. Der ZVSHK plädiert nach Aussage von Geschäftsführer Andreas Müller aktuell dafür, dass derjenige, der die Anlage geplant und installiert hat auch die Betriebsprüfung nach der ersten Heizperiode im Rahmen der ohnehin im § 60 GEG „Wartung und Instandhaltung“ vorgeschriebenen Maßnahmen durchführen sollte. Die Erfahrungen hinsichtlich der Bundesimmissions-Schutzmessungen im Rahmen der 1. BImSchV haben aber auch gezeigt, dass die Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks durchaus zum „Konjunkturmotor“ für das Wartungsgeschäft im Heizungs- und Anlagenbau werden kann. Ein kooperativer Miteinander dieser Gewerke ist demnach zwingend notwendig.
Zentralinnungsverband ZIV e. V.
Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) mit Sitz in Sankt Augustin vertritt die Interessen seiner 16 Mitglieder in Deutschland. Sie bilden sich aus den Landesinnungsverbänden sowie deren angegliederte Innungen. Zurzeit sind rund 7.500 Schornsteinfegerbetriebe mit ca. 21.000 Beschäftigten und 200.000 Kundenkontakten täglich Mitglied einer Innung und als Teil dieser Organisationseinheit im Bundesverband vertreten. Davon sind etwa 11.000 zertifizierte Energieberater des Handwerks. Der ZIV repräsentiert damit über 97 Prozent der am Markt beteiligten Betriebe. Als direkter Ansprechpartner für Behörden, Ministerien, Verbände und Marktpartner beteiligt er sich an fachlichen und berufspolitischen Abstimmungsprozessen, Ausschüssen und Arbeitskreisen. Darüber hinaus kommuniziert der ZIV die Themen des Handwerks in der Öffentlichkeit und berät Mitglieder, Bürger und Marktpartner.