Dem Thema Sicherheit im Bereich von Wand und Deckendurchführungen unter den Gesichtspunkten Schallschutz, Wärmeschutz und Brandschutz hat sich die Firma Doyma angenommen. Hier sind umfassende gesetzlichen Bestimmungen und Normen vorhanden, die hohe Anforderungen an die Durchführungstechnik stellen.

Die Wand- und Deckendurchführungen von Doyma mit Brandschutz werden allen Anforderungen in Sachen Sicherheit gerecht. Sie sind nach DIN 4102, Teil 11, auf die Feuerwiderstandsklassen R 90 bzw. R 120 geprüft und zugelassen und im Inneren von Gebäuden bei der Vorwandinstallation des Rohrleitungssystems einsetzbar. Brandabschnittsgrenzen lassen sich sicher durchdringen und alle Anforderungen der Landesbauordnungen und weiterer brandschutztechnischer Richtlinien werden erfüllt. Dabei ist zu bedenken, dass grundsätzlich alle Brandwände und -decken, wenn sie von Rohren oder Kabeln durchdrungen werden, wieder zur gleichen Feuerwiderstandsklasse nachgerüstet werden müssen.
Doyma Wand- und Deckendurchführungen setzen sich zusammen aus dem Buchsenrohr, den Rosetten oder Schraubkappen, der Gummidichtung sowie einer asbestfreien Brandschutzpackung.
Im Brandfall quillt diese Brandschutzpackung .bestehend aus Laminatstreifen auf Trägerband - auf und verschließt durch ihre extreme Volumenvergrößerung den Ringraum der Durchführung komplett. Somit wird wirksam verhindert, dass Rauchgase und offene Flammen auf benachbarte Räume übergreifen. Das Brandschutzlaminat ist sowohl gegen natürliche Einflüsse wie Feuchtigkeit und Frost als auch gegen installationsbedingte Verunreinigungen resistent und daher praktisch unbegrenzt haltbar.
Alle Doyma-Brandschutzprodukte befinden sich im Empfehlungskatalog „Baustoffe und Bauteile" vom Verband der Schadensversicherer (VdS) und können als geteilte Ausführungen auch nachträglich, wenn Rohre und Kabel bereits verlegt sind, installiert werden. Planungsänderungen oder Sanierungen sind also kein Problem, und der Bauherr kann seiner Verantwortung hinsichtlich des baulichen Brandschutzes in jedem Fall gerecht werden.
Schallschutz nach DIN 4109 Bei der Wasserinstallation in fremden (Wohn)-Räumen fordert die DIN 4109 eine Einschränkung des Schallpegels, so dass Menschen vor unzumutbaren und gesundheitsgefährdenden Lärmbelastungen geschützt werden. Doyma-Wand und Deckendurchführungen halten den mittleren Schallschutzpegel von 40 dB (A) in Arbeitsräumen und 35 dB (A) in Wohnräumen ein und erfüllen damit die Anforderungen des Schallschutzes der DIN 4109. Die Gummidichtung ist temperaturbeständig bis 110°, verhindert die Übertragung von Schall, Wärme, Gasen und Feuchtigkeit und unterbindet Knackgeräusche in den Leitungssystemen.
Bei den Systemen der Firma Doyma kann das Isoliermaterial mit durch die Wand und Deckendurchführung verlegt werden.
Alle Doyma-Durchführungssysteme zeichnen sich durch ihre einfache Handhabung aus, gewährleisten einen sauberen und rationellen Einbau sowie ein leichtes Auswechseln defekter Rohre.