Hervorragende Körperschall- und Trittschalldämmung - einwandfreier Estrichaufbau nach den a.R.d.T. - reduzierter Energieverbrauch
Da z. B. beim Wohnungseigentum die Bodenbeläge zum Sondereigentum gehören, der Fußbodenaufbau aber Gemeinschaftseigentum ist, kommt es bei Schadensfällen im Fußbodenbereich regelmäßig zu unangenehmen Auseinandersetzungen mit allen Beteiligten und bei der Schadensbehebung zu beträchtlichen finanziellen Aufwendungen.
Bereits übliche Verkehrs- und Punktlasten können zu kritischen Biegespannungen und zu Estrichrissen, Absenkungen und Verformungen der Estrichplatte führen. Aus der Statik und Festigkeitslehre ist bekannt, dass die Verdoppelung der Unterbrechung von Trittschalldämmschichten durch Rohrleitungen zu einer 4-fach höheren Biegespannung in der Estrichplatte führt. Deshalb muss die maximale Unterbrechung der Trittschalldämmung durch gedämmte Rohrleitungen, ohne zusätzlichen statischen Nachweis für die Estrichplatte, auf etwa 120 mm begrenzt werden.
Die häufigsten Mängel im Zusammenhang mit der Verlegung von Rohrleitungen im Fußbodenaufbau sind:
- Hohe Wärmeverluste (bei steigenden Energiepreisen!)
- Risse im Estrich und in Bodenbelägen
- Körper- und Trittschallmängel der Fußbodenkonstruktion
Architekten, Planer und Verarbeiter entscheiden sich bevorzugt für Produkte, die keinerlei Anlass zu Reklamationen geben. Verunsicherte Bauherren, Wohnungseigentümer und Mieter möchten genau wissen, welche Produkte welche Vorteile bieten und wie Risiken vermieden werden können. Zunehmend mehr Verbraucher interessieren sich heute für technische und bauphysikalische Details und orientieren sich insbesondere an Herstellerinformationen, bevorzugt auch über das Internet.
Wie aber können gravierende Mängel durch zu hohe Wärmeverluste, Risse im Estrich und zu hohe Körper- und Trittschallpegel vermieden werden? Wie muss eine Dämmung für Rohrleitungen im Fußbodenaufbau beschaffen sein?

Diese Fragen werden durch die Summe der hervorragenden Eigenschaften der Missel Kompakt-Dämmhülse mit schallentkoppelter Systembefestigung umfassend und überzeugend beantwortet. Die Missel Kompakt-Dämmhülse ist rechteckig, schmal, niedrig, reißfest und gepolstert. Sie erfüllt damit alle Voraussetzungen für einen tadellosen Fußbodenaufbau in dem Rohrleitungen verlegt sind.
Rechteckig. Die ebene Oberfläche der Missel Kompakt-Dämmhülse gewährleistet die Schiebefähigkeit des Estrichs. Durch die rechteckige Form schließt die Missel Kompakt-Dämmhülse unmittelbar und kantengerade an die seitliche Ausgleichs- und Trittschalldämmschicht an. Dadurch ist eine Zwickel- und Hohlraumbildung ausgeschlossen.
Schmal. Minimale Unterbrechung der Trittschalldämmschicht. Auf lediglich 120 mm Breite können z. B. sechs mit der Missel Kompakt-Dämmhülse gedämmte Rohrleitungen mit 12 mm Durchmesser in der Trittschalldämmschicht verlegt werden.
Niedrig. Die reißfeste und gepolsterte Außenhülle der Missel Kompakt-Dämmhülse mit einer Dicke von nur 4 mm verhindert zuverlässig Schallbrücken zwischen Estrichplatte und Rohdecke. Deshalb ist bei einer fachgerechten Ausführung (mit schallentkoppelter Systembefestigung KDHFX) eine zusätzliche Trittschalldämmschicht über den gedämmten Rohrleitungen nicht mehr erforderlich.
Reißfest. Eine einzige Körperschallbrücke in Pfenniggröße kann die Trittschalldämmung der Fußbodenkonstruktion zerstören. Deshalb hat die Missel Kompakt-Dämmhülse einen Mehrfachverbund aus Faser-Polsterlage, Folie und Gittergewebe, der den rauen Baustellenbedingungen standhält. Die Ein- und Weiterreißfestigkeit ist im Vergleich zu Schaumstoff-Hohlprofilen unbegrenzt höher.
Gepolstert. Dauerhafte Mittenfixierung des Rohres durch die nur
4 mm starke reißfeste, gepolsterte, zäh-elastische Außenhülle der
Missel Kompakt-Dämmhülse. Eine hervorragende Trittschalldämmung der Fußbodenkonstruktion wird durch die mit der Missel Kompakt-Dämmhülse gedämmten fußbodenverlegten Rohrleitungen zuverlässig eingehalten.
Eine mangelfreie Konstruktion des gesamten Fußbodenaufbaus einschließlich der gedämmten Rohrleitungen ist somit im besonderen Interesse des Verbrauchers eine notwendige Bedingung.
Es ist daher unabdingbar, bereits bei der Planung die einzelnen Produktkomponenten nach den a.R.d.T. sorgfältig auszuwählen. Dabei ist zu bedenken, dass untaugliche Produkte, die im Hinblick auf den Wettbewerb aber in Unkenntnis der Folgen - oft unbewusst eingebaut werden, zu Mängeln der gesamten Fußbodenkonstruktion führen können.
Der Verbraucher wird heute mit permanent steigenden Preisen für Kraftstoffe und Energie konfrontiert. Aktuelle Diskussionen darüber zeigen, dass auch gesetzgeberische Rahmenbedingungen nicht geeignet sind, die Energiepreise zu beeinflussen. Das bedeutet, dass Energiepreise einen direkten und starken Einfluss auf die Lebenshaltungskosten haben.
Folglich geht es darum, den Verbrauch der Heizenergie zu senken. Auch hier gibt der Gesetzgeber nur Mindestempfehlungen, die wirtschaftlich nicht ausreichen. Deshalb sind nach den anerkannten Regeln der Technik, bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit von 0,040 W/(m-K) Heizungsrohrleitungen auf Wohnungstrenndecken mit mindestens 13 mm, auf Kellerdecken bzw. Fußböden, die an Erdreich grenzen, mit 26 mm zu dämmen.
Der Energieaufwand für Heizung und Warmwasserbereitung ist für den Verbraucher ein Kriterium, wirtschaftliche von unwirtschaftlichen Gebäuden zu unterscheiden.